hensele schrieb:Moin Thomas,
AQ-Wasser ist KEIN Leitungswaserschaden für die Gebäudevers :!:
Ebenso ist ein vom Mieter evtl. verursachter Feuerschaden zwar versichert, aber wird Regress vom Verursacher bzw. deren Haftpflicht verlangt.
:wink: Obacht geben länger leben :wink:
Hi Hensele,
natürlich ist AQ-Wasser kein Leitungswasser aber der Schaden an für sich ist trotzdem mitversichert. Kommt natürlich auf die Vertragsbedingungen der Gesellschaft an. Aus diesem Grund sollte er ja bei seinem Vermieter nachfragen!
Ich wollte ihn jetzt nicht langweilen und das ist langweilig. Nicht unbedingt ist ein Regress bei Feuerschäden denkbar. Der Versicherer trägt hier die Beweislast gegenüber dem Mieter, dass der Schaden durch ihn verursacht wurde. Je nach Schadensart muss der Vermieter lediglich die Möglichkeit ausräumen, dass die Schadensursache aus seinem Verantwortungsbereich herkommt.
Da im Mietervertrag ja drin steht, welches auch gesetzlich geregelt ist, dass er für Beschädigungen an den Mietsachen seinen Kopf herhalten muss verlangen eh viele Vermieter einen Nachweis über eine private Haftpflichtversicherung. Wer als Mieter keine hat handelt gewissermaßen gegenüber sich selbst schon grob fahrlässig.
So aufwachen. Das wars :lol: .
So back to topic würd ich sagen :wink: .
Grüße
Thomas