TS66 schrieb:
da kann ich ja nur wieder sagen "Super Beratung" :evil:
anderrerseits kann ich mir aber auch nicht vorstellen das die Verkäufer sie einzeln mit Larven gefüttert haben, zumal sie dort ja auch im Gesellschaftsbecken gehalten wurden..
Hi,
wenn ich das so lese könnte ich schonwieder gekonnt gegen den Monitor k****n :evil:
Ich glaub ich pack mir den Teil mal in den Zwischenspeicher:
§2 TierSchG
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass
ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen
P.S: Wenn ein Tier Lebendfutter benötigt (Kugelfische, Elefantenrüsselfisch etc) dann bekommen sie das. AUCH in einer Verkaufsanlage!