Uniden schrieb:
Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters." hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand. (BGH Az. VIII ZR 340/06) es ging um Erlaubnis einer Katze, jedoch wurden Ziefische als erlaubnisfrei genannt, da keine Beeinträchtigung der Nachbarn vorliegt.
Aloahe,
ich sehe hierin einen schlichten Erlaubnisvorbehalt, kein pauschales Verbot. Ein Erlaubnisvorbehalt ist rechtens, wenngleich dem Vermieter bewusst sein sollte, dass er die Haltung genannter Tiere durch den Erlaubnisvorbehalt nicht per se unterbinden kann, sondern bei Kleintieren und ggf. Katzen entsprechend zustimmen muss. Der Erlaubnisvorbehalt ist m.E. genau für solche Fälle wie diesen hier vorgesehen. Ich als Vermieter wäre nicht sonderlich begeistert, wenn einer meiner Mieter mir ein 600kg schweres Eckaquarium hinstellt und ich nacher für einen fünfstelligen Betrag den Estrichbruch incl. Fußbodenheizungsschaden sowie Bautrocknungsmaßnahmen übernehmen darf. Im Falle von Suzi mit 200-300 Litern liegt das schon gut an der Grenze.
Dein Urteil halte ich für diesen Fall insoweit für relativ irrelevant, als dass es hier um vier Aquarien ging, welche ein Gesamtgewicht von 500kg bringen. Unterstellen wir einfach mal, dass das Schwerste an die 200kg hatte, was etwa einem 100cm Becken gerecht wird (wobei nur 20kg Kies für 180 Liter schwerlich reichen werden), so ist das allein für sich kein Problem. Stehen nun im Raum verteilt noch die weiteren 3 Becken - wo genau liegt hier das Problem?
Im verhandelten Fall befanden sich die Aquarien nicht einmal an einer Stelle in der Zimmermitte, sondern an den Zimmerwänden.
Quelle:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Aquarium.htm (Wir haben ja schließlich nicht in Bayreuth studiert, nicht wahr

)
Bei einem Volumen von 250 Litern (als Basis dient ein Juwel Rio 240) kommen wir bei 7cm Bodengrund auf etwa 50 weitere Kilo. Damit sind wir bei 300 kg, bis wir möglicherweise noch etwas Steindeko dazu haben sind wir bei 315kg, bleibt noch das Eigengewicht des Beckens sowie das, was man denn in den Unterschrank stellen möchte. Beim Eigengewicht kann ich nur raten, einigen wir uns darauf, dass wir irgendwo bei 350 - 360kg landen bis wir fertig sind.
Hat für mich irgendwie ein etwas anderes Gesicht als nicht näher spezifiziert 500kg Gesamtmasse verteilt auf 4 Becken, die ihrerseits womöglich wieder verteilt im Raum stehen. Ich hab je nach Stellort dieser 350kg daher erhebliche Zweifel, ob dieses Urteil von vor 18 Jahren nochmals so gesprochen werden würde.
Und nein, einen Estrichbruch sehe ich leider überhaupt nicht als normales 'Abwohnen' der Wohnung, wie das von dir angeführte Abnutzen eines Teppichs.
Demnach würde wohl auch das Abschrammen von Türzargen zum normalen Abwohnen zählen, wenn man das so weitläufig fassen möchte?
Je nach Standort eines Aquariums mit diesem Gewicht habe ich somit massive Zweifel, ob dies zur normalen Nutzung gehört. Da du ja so wie es scheint Anwalt bist, dürfte dir ja bewusst sein, was passiert sofern Suzi der Estrich unterm Boden wegbricht, oder? Der Vermieter zieht vor Gericht unter Hinweis auf sein Schreiben welches ausweist, dass das Stellen eines Aquariums statisch bedenklich ist.
Es wurde so wie Suzi es geschildert hat nicht näher spezifiziert inwieweit das statisch bedenklich ist. Deshalb habe ich ihr auch angeraten hier einig nähere Informationen einzuholen, ob es um die Tragfähigkeit er Decke oder der Tragfähigkeit des Estrich, möglicherweise auch speziell an den Ecken, geht.
Sofern dies schriftlich vom Vermieter im Vorfeld eingewandt wurde und entgegen dieser Weisung ein Becken dieser Größe aufgestellt wurde, hab ich so meine Zweifel, dass ein Richter hier nicht zumindest einen Vergleich anstrebt.
Dass Gerichte zwischenzeitlich (leider) sehr gern vergleichen dürfte dir ja bekannt sein.
Wenn wir nun vom worst case ausgehen, Estrichbruch bei eingebrachter Fußbodenheizung mit Beschädigung der Heizschlangen und einem Wasserverlust von 300-400 Litern (je nach Gesamtgröße des Hauses nicht sonderbra unreal) - was meinst du was das kostet? Zumindest die Kosten der Bautrocknung kann ich dir etwa sagen, hab sowas (wenngleich nicht durch Estrichbruch) vor kurzem erst freundlicherweise miterleben dürfen. Gut vierstellig. Danke. Dann kommen wir zu den Reperaturmaßnahmen des Estrichs sowie der Fußbodenheizung, je nachdem wie weit der Estrich entfernt werden darf (möglicherweise bis zum Verteiler) entstehen hier ebenfalls Kosten in derselben Größenordnung.
Bleiben hiervon beim Vergleich auch nur 20-30% für den Aquariensteller übrig, wars ein teures Aquarium und es gnade Gott, dass sich die Versicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit keine Leistungsfreiheit vorbehält.
Auch wenn die Kosten der Bautrocknung zunächst von der Gebäudeversicherung übernommen werden sollten (ob Rohrleitungsbruch für Beschädigungen der Heizungsanlage eingeschlossen sein müssen weiß ich aus dem Stehgreif nicht), wird diese sich unter Garantie das Recht auf Regress beim Verursacher vorbehalten.
Ist es das nun wert? Möchte man sich hier drauf verlassen, dass ein Richterspruch im Ernstfall zu seinen Gunsten ausfällt? Ich für meinen Teil würde mich nicht darauf verlassen wollen.
Peace out.
Thomas