Vermieter: erst Statik ok - dann doch nicht !?

Die Statik meines Aquariums verteilt sich gleichmäßig auf die Bodenfläche, ein Bett steht gewöhnlich auf Füßen oder Brettern. Das Gewicht ruht daher auf einer geringeren Fläche und die punktuelle Belastung (z.B. je cm²) ist höher.

Da ich als Einsteiger in die hohe Aquarienkunst nur Unterschränke mit einer Bodenplatte (ohne Füße) gesehen habe, bin ich in meiner Arroganz davon ausgegangen, dass alle Becken ab ca 200 l diese Unterkonstruktion haben. soviel zum Ausflug in die Statik.

Ein Schaden, den dieses Aquarium an der Wohnung (bzw Estrich) herbeiführt, ist nicht vom Mieter zu ersetzen, da normaler Gebrauch vorliegt (gilt nur für Standschäden).
Nach m. E. würde nicht nachfragen sondern einfach das Aquarium aufstellen. Ein volles Bücherregal wiegt mehr und macht ähnliche Schäden am vergleichbaren Boden, bei einem Regal kommt auch keiner auf die Idee und fragt nach, ob man es aufstellen kann.

In vorliegenden Fall rate ich jedoch zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung und für Eigenschäden zu einer Hausratversicherung.

Im ersten Schreiben wollte ich nur kurz die Bedenken zerstreuen und habe kurz aus dem Bauch heraus geantwortet, da dies hier sofort zerrissen werde ich nur noch rechtlich fundierte Auskünfte erteilen. :box:


Andre
 
Uniden schrieb:
Ein Schaden, den dieses Aquarium an der Wohnung (bzw Estrich) herbeiführt, ist nicht vom Mieter zu ersetzen, da normaler Gebrauch vorliegt (gilt nur für Standschäden).

Hi Andre,

sicher, dass es in diesem Fall normaler Gebrauch ist?
Privathaftpflichtversicherung habe ich, Hausratversicherung will ich mir nächste Woche noch holen.
Soll ich evtl. den Versicherungsfuzzi mal fragen? Also falls der Estrich kaputt gehen sollte, wer zahlen muss? Oder lieber den Mund halten um nicht das Feuer zu schüren?

Das mit dem Schrank, wenn man diese auf dem Foto sieht, schaut es häufig so aus, als würden die ohne spezielle Füße sein.

Werde jetzt erst mal die Antwort vom Vemieter abwarten... und wahrscheinlich doch noch so eine Platte besorgen.
Möchte aber nicht das ganze Aqua leer machen und wieder komplett aufbauen.. würde das gehen, wenn man Fische raustut, Wurzel und Deko raustut und das Wasser bis auf 5 cm drinn lässt?
Aber dann wäre es mit dem Kies wahrscheinlich immer noch viel zu schwer? Oder was denkt ihr wie viel KG es dann hat?
Das Glas müsste ca. 50 kg haben (120x40x55).. der Kies waren 25 Liter sind wohl 21,3 kg...
die Pflanzen wiegen fast nix und der Filter auch nicht besonders viel...
und ca. 5 cm Wasser so um die 30 kg? .... also wären es Gesamt ca. 100kg.. schaffen das 2 Männer? :oops:
Bzw. wie viel Kraft haben 2 Männer? xD beide keine Berufs-Handwerker...

Vielen Dank für eure vielen Antworten!

VG
 
Hallooooo :?

habe noch eine ääh doofe Frage...
gerade eben ging das Licht zur Mittagspause aus... und irgendwie hat das Aquarium ein paar mal geknarzt (abe eher oben an der Abdeckung). Das war zuvor auch schon ab und zu.. aber immer nur oben, also nie unten am Schrank, sondern immer oben irgendwo an der Abdeckung.. zumindest hört es sich so an...

ist das ein Zeichen dafür, dass es mal "krach" machen könnte?
Oder liegt es an der Wärme des Lichtes die plötzlich verschwindet??

Irgendwie krieg ich schon wieder Angst :(

VG
 

mausilibaer

Moderator
Teammitglied
Hi,

wenn der Lichtdruck durch das Abschalten der Beleuchtung nicht mehr auf den Unterbau drückt, hebt sich der Unterbau leicht und dadurch entstehen diese Knarzgeräusche. :D

Glaubste nicht?

Gut, dann mal ernsthaft: Gerade T5 Lampen werden im Betrieb sehr heiß und nach dem Abschalten kühlen sie sich ab. Da entstehen diese Knarzereien.
 
Hallo Suzi,

jetzt hole ich mal weiter aus:

Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters." hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand. (BGH Az. VIII ZR 340/06) es ging um Erlaubnis einer Katze, jedoch wurden Ziefische als erlaubnisfrei genannt, da keine Beeinträchtigung der Nachbarn vorliegt.

und noch ein Urteil:

In einem konkreten Fall musste sich das Amtsgericht Eschweiler mit einer Klage des Vermieters auseinandersetzen, der eine Gefahr für die vermietete Wohnung darin sah, dass der Mieter vier Aquarien mit einem Gesamtgewicht von 500 Kilogramm in der Wohnung besaß. Grundsätzlich sieht das Benutzungsrecht einer Wohnung vor, dass der Mieter in diesem Rahmen auch seinem persönlichen Hobby nachgehen kann. Dies allerdings nur insoweit, dass die Belange der Mitmieter oder die des Eigentümers nicht beeinträchtigt werden. Im konkreten Fall war eine Beeinträchtigung nicht gegeben, denn die Aquarien können trotz des hohen Gesamtgewichts in keiner Weise den Bestand des Gebäudes gefährden. Im verhandelten Fall befanden sich die Aquarien nicht einmal an einer Stelle in der Zimmermitte, sondern an den Zimmerwänden. Somit wurden die Klage des Vermieters im Urteil vom 26. September 1991 (Az: 5 C 769/91) abgewiesen.

(Da m. E. ein Aquarium von 200l Standart ist, hätte ich keine Erlaubnis des Vermieters eingeholt.) Eine Zierfischhaltung ist daher in der Rechtsprechung (da schon Erlaubnisfrei) eine normale Benutzung der Wohnung, gegenläufige Rechtsprechung ist mir nicht bekannt, aber ich lasse mich gern belehren. Daher sind mögliche Schäden des Aquariums als "abwohnen" zu sehen, d.h. sie resultieren aus einer normalen Nutzung der Mietsache und sind nicht vom Mieter beim Auszug zu beseitigen. (Ähnliche Rechtsprechung bei einem abgenutzten Teppichboden bei Ende der Nutzungsdauer.) Die Versicherung (Haftpflicht) zahlt bei z.B. Bruch des Aquariums sämtliche Schäden am Vermietereigentum und mögliche Schäden anderer Mieter. Wie weit die Hausrat deine eigenen Möbel ersetzt, muss beim Makler hinterfragt werden.

Zu dem Knarzen denk ich mal dass du langsam die Flöhe husten hörst, kenn ich als ich mal ne Zecke eingefangen hatte und von da an immer ein Jucken spürte.

Liebe Grüße

Andre
 
mausilibaer schrieb:
Hi,

wenn der Lichtdruck durch das Abschalten der Beleuchtung nicht mehr auf den Unterbau drückt, hebt sich der Unterbau leicht und dadurch entstehen diese Knarzgeräusche. :D

Glaubste nicht?

Gut, dann mal ernsthaft: Gerade T5 Lampen werden im Betrieb sehr heiß und nach dem Abschalten kühlen sie sich ab. Da entstehen diese Knarzereien.


Hallo

ist das jetzt wirklich so oder war das ein Witz? :oops:
Das die sehr heiß werden, merk ich schon, wenn ich nur den Deckel aufmache um bspw. zu füttern
Wenn das nur die Leuchten sind, bin ich echt beruhigt - zumindest was es dieses knarzten angeht, dass ich mir leider nicht einbilde, weil es doch relativ laut ist (also das hört man auch gut, wenn der Radio läuft).

@ Andre
Das man Aquarien als Vermieter nicht verbieten darf - ist mir mittlerweile klar.
Hab nur irgendwie Angst, dass das Becken brechen könnte und ich den Boden bezahlen müsste...
Bricht das eigentlich schnell in sich zusammen oder läuft das langsam aus? Habe keine Unterlage sondern diesen Rahmen um das Becken...
Wenn das als Abnutzung gilt und es auch Gerichtsbeschlüsse dafür gibt.. dann gehts ja noch. :oops:


Werd mich jetzt erst mal aufmachen und noch ein paar Pflänzchen holen =) (die wiegen ja nix :p)

VG
 

Henny

Mitglied
Hallo Suzi (um Dich geht's ja), hallo Leute,

ich könnte jetzt etliche 'Zitate' aufführen, das würde aber den Rahmen des Lesenwerten sprengen.

Es geht hier doch nicht darum, dass der Vermieter die Haltung von Zierfischen grundsätzlich verboten hat.
Er hat gesagt, dass das Gewicht dieses Aquas für die die Statik dieses Gebäudes nicht geeignet ist und er deswegen der Aufstellung eines Aquas dieser Größe nicht zustimmen kann.

Ob das Gewicht dieses Aquas tatsächlich Schäden an diesem Gebäude verursachen wird, kann ich in keinster Weise beurteilen.
Der 'Eichenschrank von Oma' oder ein volles Bücherregal wiegt ggf. mehr, aber hier ist eine Differenzierung angesagt.

1. Bei der Aufstellung von zum üblichen Gebrauch dienenden Möbelstücken kann ein Mieter davon ausgehen, dass ein Gebäude diese Last trägt, wenn es im Mietvertrag diesbezüglich keine abweichende Vereinbarung gibt.

2. Ein Aquarium dient nicht dem üblichen Gebrauch. Bei einem 'schweren' Aqua kann ggf. ein Gericht anführen, dass diese Aufstellung nachfragepflichtig gewesen wäre. Was ist 'schwer'? Wenn es dadurch zu einem Gebäudeschaden gekommen ist, dann war es schwer (es sei denn, das Gebäude ist nachweislich 'schrott').

3. Suzi hat nachgefragt und der Vermieter hat abgelehnt. Wenn ihm nicht 'Schikane' nachzuweisen ist, darf das Aqua aus faktischen Gründen nicht aufgestellt werden. Hätte der Vermieter aufgrund einer Nachfrage Omas Eichenschrank abgelehnt, wäre die Situation nicht viel anders (nur würde dem Mieter dann ggf. eine vorzeitige Vertragsbeendigung zustehen).

4. Handelt man entgegen einer faktisch begründeten Anweisung des Vermieters, kann der Mietvertrag vom Vermieter außerordentlich gekündigt werden.

5. Kommt es durch das Aqua zu einem Schaden, so ist der Mieter schadenersatzpflichtig.

6. Eine Hausratversicherung leistet nur für Eigenschäden. Darin sind Gefahren wie z.B. Brand, Explosion, Sturm, etc. abgesichert. Für Wasseraustritt durch einfachen Glasbruch benötigt man eine Glasbruchversicherung. Damit diese leistet, muss das Glas aber tatsächlich gebrochen sein. Ein Undichtwerden der Silikonverbindungen durch 'nicht Geradestehen' des Aquas ist auch hier nicht abgesichert. Des Weiteren würde die Glasbruchversicherung eh nicht leisten, weil das Risiko ja bekannt war (grobe Fahrlässigkeit).

7. Eine private Haftpflichtversicherung (für die Schäden, die anderen entstehen, z.B. dem Hausbesitzer) leistet generell auch für grob fahrlässige Handlungen. Da aber hier bekannt war, dass die Statik des Hause der Belastung des Aquas ggf. nicht standhält und die Aufstellung von dem Vermieter sogar verboten wurde, kann ein Gericht dieses ggf. sogar als 'bedingten Vorsatz' bewerten. Und damit würde auch eine PHV nicht leisten. Der Schädiger (Suzi) müsste aus eigener Tasche dafür aufkommen.

So, ich mache hier mal einen Punkt. Natürlich sind meine aufgezählten Punke nur ganz pauschal ausgeführt. Da gibt es unendlich viele 'Wenns' und 'Abers'. Auch urteilen Gerichte, falls es tatsächlich soweit kommen sollte, durchaus nicht immer gradlinig.
Ich wollte nur mal ein nicht ganz abwägiges Szenario beschreiben, was so etwas für Folgen haben kann.

Insofern komme ich wieder beim Fazit meines ersten Beitrags an:
Nach Möglichkeit Verständigung mit dem Vermieter und ansonsten die eigene Risikobereitschaft abwägen.

Gut's Nächtli! :)

Viele Grüße von Henny
 
Hallo Henny,

deine Antwort klingt schon sehr einleuchtend,

nur mein Problem ist, dass anfangs gesagt wurde es wäre ok, es müsse nur geprüft werden ob es an die Innenwand kann oder an die Außewand muss.

Und da ich dieses Schnäppchen bekommen habe, habe ich mich darauf verlassen und es sicherheitshalber gleich an die Außenwand gestellt.

Die Nachricht, das eine Aufstellung nicht möglich ist, kam erst 3 Wochen nach der ersten
und in dieser Zeit hatte ich das Schnäppchen gefunden und gekauft...
und es steht jetzt auch schon!

Erst wurde mir die Anschaffung zugestimmt... aber bis sie doch abgelehnt wurde, war das Aquarium schon gekauft!

Ist in diesem Fall die Rechtssprechung nicht etwas anders?


Das ist bisschen vergleichbar mit...
wenn man schriftlich eine neue (Miet-)Wohnung zugesichert kriegt, die momentane kündigt und dann die neue doch nicht kriegt... das ist doch auch blöd...
klar ist das etwas anderes, aber finde, mann kann es schon ein bisschen vergleichen.

:cry:

VG
 

Henny

Mitglied
Hallo,

Henny schrieb:
...
6. Eine Hausratversicherung leistet nur für Eigenschäden. Darin sind Gefahren wie z.B. Brand, Explosion, Sturm, etc. abgesichert. Für Wasseraustritt durch einfachen Glasbruch benötigt man eine Glasbruchversicherung. Damit diese leistet, muss das Glas aber tatsächlich gebrochen sein. Ein Undichtwerden der Silikonverbindungen durch 'nicht Geradestehen' des Aquas ist auch hier nicht abgesichert. Des Weiteren würde die Glasbruchversicherung eh nicht leisten, weil das Risiko ja bekannt war (grobe Fahrlässigkeit)....

hier muss ich mich selber korrigieren. Da waren heute nacht meine Finger wohl noch wacher als mein Kopf... :autsch:

Sollte Wasser aus dem Aqua austreten und eigenen Hausrat beschädigen, würde grundsätzlich eine Hausratversicherung dafür leisten, wenn der Wasseraustritt durch Aquarien eingeschlossen ist. Das Thema Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit (weil Risiko bekannt) bleibt aber bestehen. Das Selbe gilt für die Glasbruchversicherung, die Glasbruchschäden am eigenen Aqua bezahlt.

Hallo Suzi,

da haben sich unsere Beiträge gerade überschnitten.

Dein Vermieter hatte zuerst geschrieben:

"Gegen die Anschaffung eines Aquariums spricht grundsätzlich nichts. Ich bitte Sie jedoch mir mitzuteilen, welche Größe Sie sich anschaffen möchten (Angabe Gewicht, Umfang, Litermenge, etc.)
Unsere Technik wird anschließend prüfen, ob die Aufstellung an der Außenseite besser ist oder ob Sie das Aquarium auch an einer Innenwand aufstellen können."

Bei genauer Betrachtung steht dort nicht, dass Du ein Aqua jeder Größe aufstellen kannst, nur grundsätzlich darfst Du ein Aqua aufstellen. Da die von Dir erst noch anzugebende Größe noch der Prüfung unterzogen werden sollte, hätte man davon ausgehen können, dass Du mit der Anschaffung wartest, bis der Bericht der Technik eingetroffen ist. Auch wenn die Formulierung des Vermieters sicher etwas unglücklich gewählt ist.

Ich will Dir echt nicht die Laune verderben, aber ich glaube, da hast Du schlechte Karten.

Viele Grüße von Henny
 
Hallo Henny,

schau mal bitte das Urteil 2 unter meinem Post an. Ein Vermieter darf danach das 200 l Becken nicht verbieten.

@Suzi
Ich persönlich würde nicht weiter nachbohren und das Becken da belassen wo es ist. Einer Kündigung wegen des Aquariums würde ich gelassen entgegensehen.

Aquarien sind bei Hausrat gesondert versicherbar (hab einige Statuten durchgesehen, kann daher Hennys Argumentation nicht folgen), solltest du keine hochwertigen Möbel haben würde ich jedoch davon absehen.

Zusammenfassend muss ich feststellen, dass in diesem Thread viele Ängste geschaffen werden, mein Fachgebiet liegt leider im Sozialrecht, daher kann ich weniger auf Erfahrung bauen. Sollte jedoch im Mietvertrag keine spezielle Klausel vorhanden sein (bisher nicht erwähnt), würde ich ganz beruhigt sein. Streit mit dem Vermieter kann jeder aus vielen Gründen bekommen, ich sehe die Rechtsprechung bei genannten Fakten auf deiner Seite. (Bisher wurden auch keine gegenteiligen Urteile angeführt.)

Andre
 

black-avenger

Mitglied
Uniden schrieb:
Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters." hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand. (BGH Az. VIII ZR 340/06) es ging um Erlaubnis einer Katze, jedoch wurden Ziefische als erlaubnisfrei genannt, da keine Beeinträchtigung der Nachbarn vorliegt.

Aloahe,

ich sehe hierin einen schlichten Erlaubnisvorbehalt, kein pauschales Verbot. Ein Erlaubnisvorbehalt ist rechtens, wenngleich dem Vermieter bewusst sein sollte, dass er die Haltung genannter Tiere durch den Erlaubnisvorbehalt nicht per se unterbinden kann, sondern bei Kleintieren und ggf. Katzen entsprechend zustimmen muss. Der Erlaubnisvorbehalt ist m.E. genau für solche Fälle wie diesen hier vorgesehen. Ich als Vermieter wäre nicht sonderlich begeistert, wenn einer meiner Mieter mir ein 600kg schweres Eckaquarium hinstellt und ich nacher für einen fünfstelligen Betrag den Estrichbruch incl. Fußbodenheizungsschaden sowie Bautrocknungsmaßnahmen übernehmen darf. Im Falle von Suzi mit 200-300 Litern liegt das schon gut an der Grenze.
Dein Urteil halte ich für diesen Fall insoweit für relativ irrelevant, als dass es hier um vier Aquarien ging, welche ein Gesamtgewicht von 500kg bringen. Unterstellen wir einfach mal, dass das Schwerste an die 200kg hatte, was etwa einem 100cm Becken gerecht wird (wobei nur 20kg Kies für 180 Liter schwerlich reichen werden), so ist das allein für sich kein Problem. Stehen nun im Raum verteilt noch die weiteren 3 Becken - wo genau liegt hier das Problem?

Im verhandelten Fall befanden sich die Aquarien nicht einmal an einer Stelle in der Zimmermitte, sondern an den Zimmerwänden.
Quelle: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Aquarium.htm (Wir haben ja schließlich nicht in Bayreuth studiert, nicht wahr ;) )

Bei einem Volumen von 250 Litern (als Basis dient ein Juwel Rio 240) kommen wir bei 7cm Bodengrund auf etwa 50 weitere Kilo. Damit sind wir bei 300 kg, bis wir möglicherweise noch etwas Steindeko dazu haben sind wir bei 315kg, bleibt noch das Eigengewicht des Beckens sowie das, was man denn in den Unterschrank stellen möchte. Beim Eigengewicht kann ich nur raten, einigen wir uns darauf, dass wir irgendwo bei 350 - 360kg landen bis wir fertig sind.

Hat für mich irgendwie ein etwas anderes Gesicht als nicht näher spezifiziert 500kg Gesamtmasse verteilt auf 4 Becken, die ihrerseits womöglich wieder verteilt im Raum stehen. Ich hab je nach Stellort dieser 350kg daher erhebliche Zweifel, ob dieses Urteil von vor 18 Jahren nochmals so gesprochen werden würde.
Und nein, einen Estrichbruch sehe ich leider überhaupt nicht als normales 'Abwohnen' der Wohnung, wie das von dir angeführte Abnutzen eines Teppichs.
Demnach würde wohl auch das Abschrammen von Türzargen zum normalen Abwohnen zählen, wenn man das so weitläufig fassen möchte?

Je nach Standort eines Aquariums mit diesem Gewicht habe ich somit massive Zweifel, ob dies zur normalen Nutzung gehört. Da du ja so wie es scheint Anwalt bist, dürfte dir ja bewusst sein, was passiert sofern Suzi der Estrich unterm Boden wegbricht, oder? Der Vermieter zieht vor Gericht unter Hinweis auf sein Schreiben welches ausweist, dass das Stellen eines Aquariums statisch bedenklich ist.
Es wurde so wie Suzi es geschildert hat nicht näher spezifiziert inwieweit das statisch bedenklich ist. Deshalb habe ich ihr auch angeraten hier einig nähere Informationen einzuholen, ob es um die Tragfähigkeit er Decke oder der Tragfähigkeit des Estrich, möglicherweise auch speziell an den Ecken, geht.
Sofern dies schriftlich vom Vermieter im Vorfeld eingewandt wurde und entgegen dieser Weisung ein Becken dieser Größe aufgestellt wurde, hab ich so meine Zweifel, dass ein Richter hier nicht zumindest einen Vergleich anstrebt.
Dass Gerichte zwischenzeitlich (leider) sehr gern vergleichen dürfte dir ja bekannt sein.

Wenn wir nun vom worst case ausgehen, Estrichbruch bei eingebrachter Fußbodenheizung mit Beschädigung der Heizschlangen und einem Wasserverlust von 300-400 Litern (je nach Gesamtgröße des Hauses nicht sonderbra unreal) - was meinst du was das kostet? Zumindest die Kosten der Bautrocknung kann ich dir etwa sagen, hab sowas (wenngleich nicht durch Estrichbruch) vor kurzem erst freundlicherweise miterleben dürfen. Gut vierstellig. Danke. Dann kommen wir zu den Reperaturmaßnahmen des Estrichs sowie der Fußbodenheizung, je nachdem wie weit der Estrich entfernt werden darf (möglicherweise bis zum Verteiler) entstehen hier ebenfalls Kosten in derselben Größenordnung.
Bleiben hiervon beim Vergleich auch nur 20-30% für den Aquariensteller übrig, wars ein teures Aquarium und es gnade Gott, dass sich die Versicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit keine Leistungsfreiheit vorbehält.
Auch wenn die Kosten der Bautrocknung zunächst von der Gebäudeversicherung übernommen werden sollten (ob Rohrleitungsbruch für Beschädigungen der Heizungsanlage eingeschlossen sein müssen weiß ich aus dem Stehgreif nicht), wird diese sich unter Garantie das Recht auf Regress beim Verursacher vorbehalten.

Ist es das nun wert? Möchte man sich hier drauf verlassen, dass ein Richterspruch im Ernstfall zu seinen Gunsten ausfällt? Ich für meinen Teil würde mich nicht darauf verlassen wollen.

Peace out.

Thomas
 

Henny

Mitglied
Hallo Andre,

ich verstehe dieses Urteil so, dass das Gebäude, um das es sich dort handelt, kein tatsächliches Problem mit dem Gesamtgewicht von 500 Litern hat und deswegen der Vermieter diese Aquarien nicht aus Angst vor einem Gebäudeschaden verbieten darf.

In Suzis Fall sagt der vom Vermieter beauftragte Statiker, dass diese spezielle Gebäude für dieses Gewicht nun mal nicht geeignet ist. Ob das tatsächlich stimmt, oder ob das vom Vermieter nur vorgeschoben ist, kann ich nicht beurteilen (und ich denke, wir alle nicht). Entweder müsste ein von Suzi beauftragter Statiker das Gegenteil beweisen, oder es würde ggf. über ein Gericht geklärt werden, wenn es so weit kommen sollte.
Mir ist kein Urteil bekannt, wo ein Statiker begründet die Aufstellung einer Sache mit einem gewissen Gewicht ablehnt, und dem Mieter trotzem erlaubt wird, so eine Sache aufzustellen, auch wenn dadurch vermutlich das Gebäude geschädigt wird.
Auch möchte ich den Ärger mit der Hausrat- und der Haftpflichtversicherung nicht erleben, wenn durch das Gewicht des Aquas tatsächlich ein Schaden entsteht. Das Risiko war nun mal bekannt.

Mir geht es hier in keinster Weise darum, irgendwelche unnötigen Ängste aufzubauen oder jemandem den Spaß an seinem Aqua zu vermiesen. Wenn Suzi allerdings bezüglich der Sitiation locker und risikobereit drauf wäre, hätte sie vermutlich hier nicht so genau nachgefragt.

Also, Suzi, ich drücke Dir die Daumen, dass die Situation zu Deinem Vorteil ausgeht. Viel Glück!

(P.S.: Mein Beitrag hat sich gerade mit dem von Thomas überschnitten. Ich kann Thomas nur zustimmen.)

Viele Grüße von Henny
 
Hallo ihr,

habe vorhin auch mal mit meinem Vater (der war, bis er vor kurzem in Rente ging, Bauspar- und Versicherungs"fuzzi" und ist seit ca. 30 Jahren Vermieter und Verwalter von mehreren Wohnungen, damals Neubau).

Zwecks Hausrat ist wohl klar, dass ich keine brauche, da ich keine wertvollen Möbel habe.

Bezüglich Haftpflichtversicherung hat er gemeint, dass - auch wenn es fahrlässig ist - diese den Schaden am Haus normal bezahlen müsste - diesbezüglich will er aber noch mal genau bei seinem (ehemaligen) Kollegen nachfragen (bei dem ich auch die Versicherung habe).

Bezüglich Statik hat er gemeint, dass der Boden des EG = die Decke vom Keller stabilier ist, wie die der darüberliegenden Stockwerken (zumindest wurde dies früher so gebaut) und er sich überhaupt nicht vorstellen kann, das da etwas passiert.

Zum Becken noch mal - ich habe das Rio240 (120x40x55)... d.h. eigentlich 240 Liter Wasser (da es ja nicht bis oben aufgefüllt wird usw) - den Kies = Manando, der ist (trocken) 23kg schwer. Das wären ca. 265 kg.. der Schrank wieg nicht besonders viel und Steine habe ich nicht drinn, nur eine Wurzel. Ich denke nicht, dass das Komplette schwerer wie 300-350kg ist.

Da mein Vater (Gott sei dank) viele Leute kennt, darunter auch einen Statiker, will er diesen mal direkt fragen, ob da wirklich etwas passieren könnte.
Fußbodenheizung gibt es hier nicht :lol: wie gesagt, unter den beiden PVC Schichten ist Holzboden.

Also zu guter letzt...
werde ich jetzt mal die Antwort des Vermieters abwarten - wieso genau sie dagegen sind,
und auch auf die Meinungen des Statiker und des Versicherungs"fuzzis" warten.
Das das Aquarium schon steht - habe ich dem Vermieter bisher nicht gesagt (werd damit auch noch bis zum passenden Moment warten)

Vielleicht / hoffentlich hab ich doch noch Schwein gehabt :wink:

VG + vielen Dank für eure vielen Meinungen + Erfahrunen!
 

black-avenger

Mitglied
Muss meinen eigenen Beitrag kurz nachbessern.

Bleiben hiervon beim Vergleich auch nur 20-30% für den Aquariensteller übrig, wars ein teures Aquarium und es gnade Gott, dass sich die Versicherung (sofern vorhanden) aufgrund grober Fahrlässigkeit möglichen Vorsatzes keine Leistungsfreiheit vorbehält.
Auch wenn die Kosten der Bautrocknung zunächst von der Gebäudeversicherung übernommen werden sollten (ob Rohrleitungsbruch für Beschädigungen der Heizungsanlage eingeschlossen sein müssen weiß ich aus dem Stehgreif nicht), wird diese sich unter Garantie das Recht auf Regress beim Verursacher vorbehalten.

Grüße
Thomas
 
Hallo zusammen,

es kommt genau das dabei rum was ich meinte:
Henny sieht eine Stellungnahme eines Statikers, laut SV nicht beschrieben, nur eine Anmerkung des Vermieters. Ebenso wurde nichts von Fußbodenheizung beschrieben. Ich versuche aus dem vorhandenen SV meine Schlüsse zu ziehen, ohne Kenntnis aller Fakten sehe ich nach vorliegender Schilderung jedoch keine Probleme, da sämtliche Urteile bis hin zum BGH zu Gunsten des Vermieters sprachen (Asche auf mein Haupt wegen der Zitate ohne Quellenangabe, jedoch sollte Juris drunterstehen :mrgreen: ). Meine Auszüge passten nur am ehesten zum Fall, man findet einige neuere zu ähnlicher Thematik. Zierfische sind übrigens nur in begründeten Fällen dem Erlaubnisvorbehalt unterlegen (wurde in einem Urteil eines Hochenergiehauses wegen der höheren Luftfeuchtigkeit dargelegt).

@Suzi

genau der richtige Weg, schreib mal was der Statiker antwortet.

Andre

PS: in unseren Fällen geht es z.b. um Unterhalt, da ist das Gegenteil der Fall, es würde auch der Gutachter angezweifelt :thumright:
 

black-avenger

Mitglied
Uniden schrieb:
Hallo zusammen,

es kommt genau das dabei rum was ich meinte:
Henny sieht eine Stellungnahme eines Statikers, laut SV nicht beschrieben, nur eine Anmerkung des Vermieters. Ebenso wurde nichts von Fußbodenheizung beschrieben. Ich versuche aus dem vorhandenen SV meine Schlüsse zu ziehen, ohne Kenntnis aller Fakten sehe ich nach vorliegender Schilderung jedoch keine Probleme, da sämtliche Urteile bis hin zum BGH zu Gunsten des Vermieters sprachen (Asche auf mein Haupt wegen der Zitate ohne Quellenangabe, jedoch sollte Juris drunterstehen :mrgreen: ).

Ahoi,

deshalb schrub (unedles Wort, aber ich liebe es :mrgreen: ) ich ja im Zusammenhang mit der Fußbodenheizung 'worst case' und zum Rest schon vor einigen Beiträgen, dass sie eine genaue Begründung fordern soll warum es nicht funktionieren soll ;). Sofern der Statiker glaubhaft darlegen kann, dass eine Last von 300-350kg ein Problem für die Statik des Unterbaus darstellt würde ich es mir wie gehabt gut überlegen ob ich was aufstelle. Letztlich hebt mein Beitrag darauf ab, was passieren könnte, wenn sie es dennoch, trotz glaubhafter Darstellung und nicht dem bisherigen Pauschalschrieb, aufstellen würde.

Sofern in diesem Haus wirklich Holzbalkendecken ohne Estrich verbaut sein sollten, kann ich allerdings bedingt die Ablehnung deines Vermieters verstehen.

http://www.porkybear.de/aqua/gewicht.htm

Siehe dazu hier unterm Punkt Altbau.
Natürlich kann man wieder entgegenhalten, dass somit prinzipiell jede Last genau auf den Tragbalken aufsitzen müsste, aber naja.

Solange nicht bekannt ist, was für ein Boden drunter ist und wie das Statikerurteil aussieht ist das alles Rätselraten.

Grüße
Thomas
 

Henny

Mitglied
Hi,

da haben wir drei uns ja richtig festgebissen. :)

Nun bin ich mal auf den Bericht des Statikers gespannt und wie es dann weitergeht.

Suzi, Du berichtest ja hoffentlich wieder.

Viele Grüße von Henny
 
Hallo ihr,

also ich könnt *grrrr* :evil:

heute kam auf meine Mail folgende Antwort:
(diesmal die komplette Mail bis auf Anrede und Grußformel)
(denen gehört wie gesagt, die komplette Straße, alles gleiche Bauweise)

wir können der Anschaffung und Aufstellung eines derartigen Aquariums aufgrund des Gesamtgewichtes nicht zustimmen.

In der Regel sind Wohnhäuser grundsätzlich nicht für solche massiven Gewichte und somit Belastungen der Böden ausgelegt; unabhängig ob sich die Wohnung im Erdgeschoss oder in einem der oberen Stockwerke befindet.

Speziell in Ihrem Fall in der xxx Straße ist der Boden nicht für eine solche Gewichtsbelastung auf einem m² ausgelegt. Auch die Deckenspannrichtung kann einer solchen Belastung nicht stand halten.

Jetzt bin ich natürlich viiiiiiiel weiter als zuvor!

Mein Vater hat leider den Statiker noch nicht erreicht, versucht es aber heute Abend noch mal.
Bin ja sehr gespannt - habe echt keine Lust, das am Schluss wieder weg tun zu müssen und eine bessere Wohnung werd ich mir kaum leisten können...

Werd später mal ein Foto von der Decke vom Keller machen und einstellen... vielleicht kann da jemand was dazu sagen?
Und auch mal was von meiner Decke also die, die zum 1. OG hoch geht.. das ist wohl kein Stroh sondern schaut eher aus wie Schilf oder so.. man sieht nur ein kleines Stück...

Bin irgendwie total enttäuscht, so alt ist das Haus doch auch noch net :cry:

Wie gesagt.. werd mich dann gleich also so in einer Stunde noch mal melden...

VG + vielen Dank für eure Meinungen

PS. mein Vater.. doch schon ein älterer Mann, weiß manchmal aucn nicht was er sagt, heute hat er gemeint, dass aufgrund des Schriftverkehrs mit dem Vermieter, die Versicherung wahrscheinlich nicht zahlen würde und wenn dann nur einen Teil (aber mit seinem ehemaligen Kollegen.. den hat er leider auch noch net erreicht)...
Er hatte auch diese brilliante Idee das Becken nicht voll zu machen - wollte mir anfangs nicht glauben, dass dann die Pumpe heiß läuft... ach hier läuft alles schief =(
 
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