Zustimmung vom Vermieter erforderlich ?

Hallo Zusammen,

ich habe da ein paar Fragen zum Mietrecht,etc.
Betrifft nicht mich, sondern einen Bekannten:

1. Muss man in einer Mietswohnung ein Einverständnis vom Vermieter einholen, um ein Aquarium aufzustellen ?
2. Wenn ja, ist das abhängig von der Größe ?
3. Trifft ein Haustierverbot im Mietvertrag auch auf Fische zu ?

Evtl. hat sich ja hier schonmal jemand mit diesen Fragen auseinandergesetzt (habe in der Suche aber nichts passendes gefunden).

Gruß,
Lineflyer
 
Hallo!

Ich glaube mal gelesen zu haben, dass Vögel, Hamster und Fische nicht genehmigt werden müssen. Ob die AQ-Größe eine Rolle spielt weiß ich nicht.
Warte lieber mal auf Antworten, auf aktuellen Stand :wink:

Gruß Andreas
 
Hallo

Genau Kleintiere wie Fische, hamster, Kanninchen, Merschweinchen. Mäsue .. müssen nicht gemeldet werden.
Bei Katzen und Hunden sieht es schon wieder ganz anders aus.
Wegen der größe des Aquariums mußte nur zusehen wegen der Deckenlast am besten beimVermieter wegen der Statik fragen.

Wir haben auch ein 900L Becken im Mietshaus stehen.
 
Hallo,

Fische gehören zu den NICHT genehmigungspflichtigen Kleitieren.
Da ein auslaufendes AQ aber erheblichen Schaden verursachen kann, kann der Vermieter den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung verlangen.
 
Hallo,

also ich habe mich informiert und folgendes ist dabei herausgekommen.
Bei Fischen und bei Hunden hat der Vermieter nichts zu melden.
Papier ist geduldig.
Bei mir im Mietvertrag steht, dass ich keine Haustiere halten darf, und sogar nicht in der Wohnung waschen darf.

Fische -> total unbedenklich, bis auf die Versicherung...da muss man sich schon drum kümmern. Ich wohne Par-Terre, da ist es eh nicht so wild.

Hunde -> kann es zu Problemen kommen, wenn der Hund ständig bellt oder zur Bedrohung für die Nachbarn wird. Dafür müssen diese sich aber zunächst beschweren und dies auch geschlossen. Dann wird der Vermieter anmahnen, dass man sich über den Hund beschwert hat, was allerdings noch keinen Rausschmiss bedeutet. Sollte dann zusätzlich erneut Beschwerde eingelegt werden, geht es vor Gericht. Die Gerichte urteilen, sofern niemand die Gefährung seines Lebens oder seiner Lebensqualität durch ein gerichtlich anerkanntes Gutachten nachweisen kann sehr fromm im Sinne des Hundehalters. Natürlich kann es im Falle des Nachweises zum Rausschmiss kommen, was aber so viel bedeutet, wie mindestens 6 Monate mietfrei wohnen.

Also, wenn ihr regelmäßig eure Miete zahlt, wird es sich der Vermieter zehn mal überlegen, ob er euch wegen irgendwelcher Tiere die Kündigung einreichen wird. Sobald die Kündigung vom Vemieter nämlich kommt, seid Ihr klar im Vorteil.

Also, keine Sorge!
 
Ich denke auch das Fische keinen Vermieter stören werden. Allerdings, und da spreche ich aus eigener Erfahrung, ist das mit der Versicherung so eine Sache.

Ich geh jetzt einfach mal von meinem Fall aus so wie er vor 2 Jahren abgelaufen ist:

Ich wohne in der Mitte und unten ein anderer Mieter

-Aq platzt
-Das beschädigte AQ, zahlt, sofern es bei meiner Hausratversicherung angegeben ist, meine Hausratversicherung.
-Die Tapete in meiner Wohnung bezahlt meine Hausrat.
-Die Tapete die bei dem Mieter im Untergeschoss durch die 240 L Wasser beschädigt wurde, bezahlt meine Haftpflicht.

Jetzt kommts:
-Den Laminatboden, der schon beim Einzug in der Wohnung war, bezahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters, sofern dieser mein AQ in der Versicherung mit aufgenommen hat. Hat der Vermieter das AQ NICHT in der Gebäuderversicherung mit aufgenommen, wird es eng. Entweder meine eigene Versicherung lässt sich, wie in meinem Fall, nach langen Gesprächen breitschlagen und bezahlt durch die Hausratversicherung, oder meine Versicherung stellt sich quer. Dann bleiben die Kosten an mir hängen!
 
Hallo!

Gut, dass ich da mal Ansagen aus erster Hand bekommen habe:

Also die Richterin sagt: 3 AQ sind ok, gehört "zum persönlichen Gestalten des Umfeldes". Belastung ist nicht anders als Schrankwand Eiche Rustikal.
Noch ein paar rechtliche Hinweise:
In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, daß das Halten von Kleintieren (Ziervögel, Fische im Aquarium, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, etc.), zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört. Solche Tiere kann der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Für ungewöhnliche oder exotische Tiere gilt insoweit keine Ausnahme; maßgeblich ist nicht, ob das Halten solcher Kleintiere allgemein üblich ist, sondern ob die Interessen des Vermieters und der übrigen Hausbewohner durch die Tierhaltung tangiert werden (vgl. AG Köln WuM 1990, 343; WuM 1984, 78; AG Essen ZMR 1996, 37; vgl. aber auch LG Essen NJW-RR 1991, 908:

Kleintiere (Zierfische, Kanarienvögel, Wellensittiche und Hamster) dürfen ohne besondere Vereinbarung in der Mietwohnung gehalten werden, wenn sich ihre Anzahl in einem angemessenen Rahmen hält und ihre Unterbringung ordnungsgemäß erfolgt. Grund hierfür ist, daß keinerlei Beeinträchtigungen für die Nachbarn oder die Wohnungen mit der Haltung von Kleintieren einhergehen. Das Halten einer Ratte in einem Terrarium einer Mietwohnung unterliegt der Genehmigungspflicht. Der Vermieter kann die Entfernung des Tiers im Hinblick auf eine mögliche Störung des Hausfriedens verlangen (§ 550 BGB)20. Das gilt auch für gefährliche, insbesondere für giftige Tiere.

Unter die Kleintierhaltung fällt nach Auffassung des AG Essen auch das Halten zweier 40 cm langer Bartagame (Echsen)21.

Allgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. Die Anzahl oder Menge der gehaltenen Kleintiere darf aber das übliche Maß nicht wesentlich übersteigen. Nach einer Entscheidung des AG Eschweiler, WuM 1992, S. 240 sind z.B. vier Aquarien noch zulässig.
Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Vier Aquarien, die jeweils 1000 Liter fassen, bedürften wohl der Erlaubnis des Vermieters, schon weil die Bodenbelastung mit dem beträchtlichen Gewicht eines großen Aquariums zu Schäden an der Mietsache führen könnte.(link dazuhttp://www.anwalt-im-netz.de/Mietre ... ltung.html

Und: http://www.terrarienclub-bayreuth.de...ce/urteil2.htm


Viele Grüße,

Bäbs
 
Es kann nur dann zu Problemen kommen, wenn die Kleintiere die Nachbarn stören! Z.B. kam es bei uns im Mäuseverein (ja, es draf gelavcht werden) zu einer Geruchsbelästigung. Gerichtsurteil: Tiere entfernen, bzw. minimieren.
Also würde es durch das AQ zu einer Belästigung der Nachbarn führen (warum auch immer), ist es möglich, dass die Beschwerde erheben, bzw. eine Verfügung erreichen!
 
A

Anonymous

Guest
placebods schrieb:
Hallo,

also ich habe mich informiert und folgendes ist dabei herausgekommen.
Bei Fischen und bei Hunden hat der Vermieter nichts zu melden.
Papier ist geduldig.
Bei mir im Mietvertrag steht, dass ich keine Haustiere halten darf, und sogar nicht in der Wohnung waschen darf.

Fische -> total unbedenklich, bis auf die Versicherung...da muss man sich schon drum kümmern. Ich wohne Par-Terre, da ist es eh nicht so wild.

Hunde -> kann es zu Problemen kommen, wenn der Hund ständig bellt oder zur Bedrohung für die Nachbarn wird. Dafür müssen diese sich aber zunächst beschweren und dies auch geschlossen. Dann wird der Vermieter anmahnen, dass man sich über den Hund beschwert hat, was allerdings noch keinen Rausschmiss bedeutet. Sollte dann zusätzlich erneut Beschwerde eingelegt werden, geht es vor Gericht. Die Gerichte urteilen, sofern niemand die Gefährung seines Lebens oder seiner Lebensqualität durch ein gerichtlich anerkanntes Gutachten nachweisen kann sehr fromm im Sinne des Hundehalters. Natürlich kann es im Falle des Nachweises zum Rausschmiss kommen, was aber so viel bedeutet, wie mindestens 6 Monate mietfrei wohnen.

Also, wenn ihr regelmäßig eure Miete zahlt, wird es sich der Vermieter zehn mal überlegen, ob er euch wegen irgendwelcher Tiere die Kündigung einreichen wird. Sobald die Kündigung vom Vemieter nämlich kommt, seid Ihr klar im Vorteil.

Also, keine Sorge!

Also das mit den Hunden stimmt nicht! Der Vermieter kann die Hunde- und Katzenhaltung verbieten, diese zählen NICHT zu den Kleintieren, auch wenn es mittlerweile Hunde gibt, die kleiner als Kaninchen sind!

Außerdem kann der Vermieter die Haltung von Tieren verbieten, vor denen sich andere Mitmieter fürchten, z.B. Vogelspinnen, selbst wenn diese keine Giftzähne mehr besitzen, oder aber Schlangen u.ä.

Auch die Haltung von Ratten kann untersagt werden, da Ratten nicht als Kleintiere, sondern als Schädlinge gelten.

So kann ich mir vorstellen, dass der Vermieter auch die Haltung einer bestimmten Art im Aquarium verbieten (lassen) könnte, wenn sich Mitmieter davor fürchten, z.B. irgendwann einen Schlammspringer oder Flössler im Müsli sitzen zu haben... Schwer vorstellbar, aber die deutschen Gerichte sind mittlerweile fast so bekloppt wie die Amis....
 
@bageerah:

Also so schlimm ist es wirklich nicht!
Ich kennen keinen Fall, in dem Aquarienhaltung verboten wurde.
Es setzen sich die meisten Richter schon intensiv mit dem Thema auseinander. So wurden auch schon Chinchillas von Richter auf Gefährlichkeit und Agressivität "getestet". LOL, das war ein sehr lustiger Text, da ziemlich sachlich in einer Fachzeitschrift erschienen.
War eine amüsante Vorstellung, wie sich ein schwer gepanzerter Richter ein harmloses Chinchilla auf die Hand setzt und vor Angst bibbert. :lol:
(Die Haltung von bis zu fünf Chinchillas ist übrigens erlaubt, weil sie nachweislich den Hausfrieden nicht stören KÖNNEN, weder durch Gefährlichkeit, noch durch Lärm- oder Geruchsbelästigung).

@ Lineflyer: Lies Dir doch mal in Ruhe die Links durch. Gegen ein oder mehrere Aquarien sollte Dein Vermieter nichts sagen können, egal was im Mietvertrag steht. Das ist dann nämlich ungültig.
 
@Bageerah: Nein, das stimmt nicht ganz! Der Vermieter draf nicht OHNE GRUND die Hunde- und Katzenhaltung verbieten! Es muss ein triftiger Grund vorliegen! Ist so....! Es muss eine Allergie eines Hausbewohners vorliegen. Oder eine Phobie. Er kann es aber auch verbieten, wenn er neue Mieter bekommt udn schon weiß, vom vorherigen Vermieter, dass der Hund kläfft. Er kann auch Familie A den Hund erlauben und Familie B wegen Bellerei die Kündigung aussprechen. Genauso ist möglich, dass wenn erst später ein Allergiker dazu zieht, dass dann der Familie mit Hund die Haltung des Tieres verbieten, bzw. die Kündignung aussprechen ( so pasiert bei meinem Patenonkel).

Also ein grundloses Verbot gibt's nicht, aber den >Grund kan man sich ja recht schnell aus dem Po ziehen!
 
Ich hatte, als ich mir mein Aquarium zugelegt hatt, ,mal bei der Hausrat nachgefragt. Aquarien sind überhaupt kein Problem. Die Versicherung will nur ab einem Volumen von 300L über das Aquarium informiert werden. Alles darunter geht auch ohne Info.
 
A

Anonymous

Guest
Tiermessie schrieb:
@Bageerah: Nein, das stimmt nicht ganz! Der Vermieter draf nicht OHNE GRUND die Hunde- und Katzenhaltung verbieten! Es muss ein triftiger Grund vorliegen! Ist so....! Es muss eine Allergie eines Hausbewohners vorliegen. Oder eine Phobie. Er kann es aber auch verbieten, wenn er neue Mieter bekommt udn schon weiß, vom vorherigen Vermieter, dass der Hund kläfft. Er kann auch Familie A den Hund erlauben und Familie B wegen Bellerei die Kündigung aussprechen. Genauso ist möglich, dass wenn erst später ein Allergiker dazu zieht, dass dann der Familie mit Hund die Haltung des Tieres verbieten, bzw. die Kündignung aussprechen ( so pasiert bei meinem Patenonkel).

Also ein grundloses Verbot gibt's nicht, aber den >Grund kan man sich ja recht schnell aus dem Po ziehen!

Das, was du schreibst, ist richtig, wenn laut Mietvertrag grundsätzlich die Haltung von Hunden/Katzen nicht verboten ist. Allerdings: Der Vermieter kann die Haltung von Tieren grundlos untersagen. Unter dieses Verbot fallen bloß Kleintiere nicht. Habe mich mit den Thema intensiver befassen müssen/können/dürfen - wie auch immer -, da ich zum einen selbst betroffen war und zum anderen Rechtsanwaltsfachangestellte bin...

Steht in einem Mietvertrag allerdings, dass Tierhaltung allgemein verboten ist, darfst du, auch ohne Zustimmung des Mieters, Kleintiere halten. Dazu gehören aber weder Hunde, Katzen noch Frettchen. Hat der Vermieter deutlich gemacht, dass er keinen Hund duldet, muss er keine Gründe angeben...
 
Hallo,

da habe ich ja wohl ein interessantes Thema angesprochen:

Wie Ihr schon richtig vermutet habt, geht es meinem Freund in erster Linie um Haftungsfragen im Falle eines Schadens. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Beitrag von Bäbs sehr interessant.
Die eigene Hausratversicherung bei Bedarf anzupassen, wäre ja noch selbstverständlich...allerdings hääte ich gedacht, dass z.B. ein vom Vermieter verlegter Laminat von meiner Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Es ist ja eingentlich ein Schaden, dem ich einen anderen zufüge, oder ?
Bedeutet das, dass die Haftpflicht auch nicht z.B. die Wasserschäden im Mauerwerk meiner Mietwohnung tragen würde ?

Nachfragen wegen Statik halte ich bei normalem Wohnungsbau (keine Holzdecken, Fachwerk, Lehmboden, etc.) für nicht notwendig. Es sollte doch eine Minimalnorm geben, die erfüllt werden muss, oder ? (Wir leben ja in Deutschland :lol: ). Solange ich im "normalen" Rahmen bleibe (<500 l) sollte doch keine Decke Probleme haben. Es gibt ja auch andere Dinge, die ähnlich schwer sind (z.B. Massivmöbel, Wasserbett).

Das eigentliche Problem ist:
Die Meinung zu einem Aquarium hängt stark von der Person ab. Manche Leute halten Aquarien für tickende Wasserbomben. Gleichzeitig machen sich diese Leute meist keine Gedanken um ihre Spülmaschine und/oder Waschmaschine in der Küche. :? :wink:

Für mich persönlich ist ein Aquarium (nur rechtlich betrachtet) einfach ein Einrichtungsgegenstand wie jeder andere. Viel gefährlicher sind z.B. PCs, die selbstgeschraubt, unbeaufsichtigt in vielen Wohnungen rund um die Ihr laufen und dabei nicht selten mal Brände auslösen.

Gruß,
Lineflyer
 
Lineflyer schrieb:
Hallo,

da habe ich ja wohl ein interessantes Thema angesprochen:

..allerdings hääte ich gedacht, dass z.B. ein vom Vermieter verlegter Laminat von meiner Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Es ist ja eingentlich ein Schaden, dem ich einen anderen zufüge, oder ?
Bedeutet das, dass die Haftpflicht auch nicht z.B. die Wasserschäden im Mauerwerk meiner Mietwohnung tragen würde ?......


Wenn der Laminat beim Einzug in der Wohnung war, ist dies Gegenstand des Gebäudes. Also zählt das ganze, genauso wie das Mauerwerk zur Gebäudeversicherung. Mein Gedanke war genauso wie deiner, das wenn ich etwas beschädigt habe, das ganze unter der Haftpflicht läuft. Meine Versicherung hat mich da eines besseren belehrt!
 
Aloha,

die gleiche Frage wie oben beschrieben hatte sich bei mir auch gestellt. Hane nur zur Vorsicht bei meinem Vermieter angefragt und er hatte nichts dagegen. Wollte halt nur den Nachweis haben, dass das Becken versichert ist.

Meine Versicherung ist so ausgelegt, dass im Schadensfall Reparaturen bis 30.000€ abgedeckt sind. Und ist nur ne stink normale Haftpflicht ohne irgendwelche Zusätze.

Gruß Oetzi
 
Lineflyer schrieb:
Nachfragen wegen Statik halte ich bei normalem Wohnungsbau (keine Holzdecken, Fachwerk, Lehmboden, etc.) für nicht notwendig. Es sollte doch eine Minimalnorm geben, die erfüllt werden muss, oder ? (Wir leben ja in Deutschland :lol: ). Solange ich im "normalen" Rahmen bleibe (<500 l) sollte doch keine Decke Probleme haben. Es gibt ja auch andere Dinge, die ähnlich schwer sind (z.B. Massivmöbel, Wasserbett).

Hallo,

ja, wir leben in Deutschland, aber das heißt nicht das alle Decken Bombenfest gebaut sind. Wenn ich nicht irre liegt die Norm bei einer maximalen Belastung von 150kg/m². Ein Aquarium welches eine Größe von 500l besitzt kommt dann mit allem drum und dran mal schnell auf ein Gesamtgewicht von 800-900kg. Da würde ich auf jeden Fall den Vermieter nach der Statik befragen oder aber mir verdammt gut überlegen wo ich so ein Trümmerteil hinstelle.

Gruß

Marco
 
Hallo,

ja, wir leben in Deutschland, aber das heißt nicht das alle Decken Bombenfest gebaut sind. Wenn ich nicht irre liegt die Norm bei einer maximalen Belastung von 150kg/m². Ein Aquarium welches eine Größe von 500l besitzt kommt dann mit allem drum und dran mal schnell auf ein Gesamtgewicht von 800-900kg. Da würde ich auf jeden Fall den Vermieter nach der Statik befragen oder aber mir verdammt gut überlegen wo ich so ein Trümmerteil hinstelle.

Gruß

Marco
Also die maximale Belastung liegt defintiv höher als bei 150 kg/m². Es gibt ja Leute die wiegen schon 150 Kg, dürfen die dann nicht in der Wohnung stehen :?:
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich bilde mir ein mal gelesen zu haben das man bis 500 kg/m² keine Bedenken haben braucht. Das Thema gab es auch schon hier, einfach mal suchen.

Gruß
Jürgen
 
Hallo,

toll, dass dieses Thema endlich diskutiert wird.
Also, ich erzähle dazu kurz meine Geschichte.
In meinem Mietvertrag steht, dass Haustiere verboten sind. Dazu auch, dass ich nicht einmal in der Wohnung waschen darf.

Ich habe meinen Vermieter auch nicht gefragt. Er hat mich gefragt, was der Hund bei mir soll etc. Ich in Panik zum Chef meiner Freundin (Anwalt) hingelaufen und mich beraten lassen. Der musste herzhaft lassen.

Der fragte mich, dass man es nicht verbieten kann, sofern nicht das Haus durch die Anwesenheit von Paul verschlechtert ist. Hinzu kommt, dass der Vermieter das Haus nicht richtig pflegt, und das Treppenhaus total heruntergekommen ist, was ich im auch gleich im Streitgespräch auch gesteckt habe, als er mir mit dem Gericht gedroht hat. Das war vor über einem halben Jahr und ich erhalte mittlerweile ganz normale Post bzgl. Abrechnung usw.

Also keine Sorge.
Soweit die Miete korrekt überwiesen wird, wird sich ein/-e Vermieter/-in kaum trauen etwas anzuleihern.

Das mit der Versicherung kann ich nachvollziehen. Ist bei mir allerdings nicht so das große Problem. Wohne im EG und der Holzboden ist von mir verlegt worden. Ausserdem haben zwei Nachbarinnen von mir Katzen...da sagt er auch nichts...

Also für nen Rausschmiss müssen noch weitere Argumente geliefert werden. Der Mietvertrag ist nicht so vielsagend.
Es gibt ja auch Zeitmietverträge, die überhaupt nicht zulässig sind. Ruhig unterschreiben, es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Gruß
Christian
 
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