Von Dr. Oliver Hochwartner, Tierarzt für Fischkrankheiten aus Wien:
Auszug aus einem Foren-Thread zum Thema: tierschutzgerechtes Töten von Fischen vom 31.12.04
Grundsätzlich muß ein zu tötendes Tier zuerst betäubt werden, dann erst getötet.
1. die KOPFSCHLAGBETÄUBUNG
durch einen harten, stumpfen und entsprechend schweren Gegenstand durch einen gezielten Schlag auf die Hinterhauptsregion. ACHTUNG: sehr oft wird bei Fischen viel zu weit hinten geschlagen!!! Das Gehirn sitzt bei Fischen in der Regel zwischen den Augen und nur wenig dahinter. Also auf eine gedachte Verbindungslinie zwischen den Augen zielen!!!
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Erst jetzt dürfen Speisefische durch einen stumpfen Schlag auf den Kopf, mittels Strom oder Schlachtung (=schneller Stich mit einem scharfen Messer in den Nacken der die Wirbelsäule durchtrennt; Herzstich) GETÖTET werden.
Welche Wege sind da also für Zierfische zur Euthanasie gangbar?
Natürlich hängt es sehr davon ab, wie groß der zu euthanasierende Fisch ist und wie stark die Nerven der durchführenden Person sind.
Ich empfehle am liebsten die Euthanasierung von Zierfischen mit einer Überdosis Nelkenöl (z.B. EUGENOL, oder jedes andere reine Nelkenöl aus der Apotheke). Nelkenöl ist überall und jederzeit besorgbar und es wirkt auf Fische wie ein Narkosemittel. Alle Kriterien einer Narkose wie Schmerzfreiheit, Beruhigung, das Einschlafen und die Muskelentspannung sind gewährleistet. Letztendlich stirbt der Fisch an einem Atemstillstand.
Das heißt, diese Methode entspricht den ethischen Standards des Tierschutzgesetzes.
Vorgehen:
Aquarienwasser in ein an die Fischgröße angepasstes Gefäß. Nelkenöl (0,5 ml/l) in Spritze aufziehen, gleiche Menge Wasser und Luft dazu, stark schütteln, um eine milchig trübe Öl-Wasser-Luft Emulsion zu erzeugen und diese mittels Nadel unter hohen Druck ins vorbereitete Bad spritzen, gleichzeitig gut umrühren, damit das Öl gut verteilt ist und nicht nur Fettaugen wirkungslos an der Wasseroberfläche schwimmen. Fisch in das so bereitete Bad setzen. In der Regel sind sie dann gar nicht nervös, werden ruhig, gehen in Seitenlage und hören nach wenigen Minuten zum Atmen auf. Jetzt nichts überstürzen, da wir den Fisch ja sicher Euthanasieren wollen, soll er lange genug im Bad bleiben, je länger je besser. Sie sind nach einer halben Stunde ziemlich sicher tod, aber was spricht dagegen, den Fisch für einige Stunden im Bad zu lassen? Passieren kann eh nix mehr.
Wer unbedingt noch Hand anlegen will:
Betäubte Fische lassen sich schnell und sicher mittels Nackenschnitt, bei dem die Wirbelsäule durchtrennt werden muß (also tief genug schneiden!) oder mittels gezielten Kopfschlag töten.
Substanzen wie Procain, Novacain oder Tricain (MS 222) sind natürlich im gleichen Sinne einsetzbar, nur schwerer zu besorgen und teuer. Diese Substanzen haben KEINE cancerogene oder mutagene Wirkung!!! Der Einsatz von Tricain oder Procain ist in Europa bei Speisefischen erlaubt, ohne anschließend eine Wartezeit einhalten zu müssen (gelistet in Annex II der RL 2377/90), der Einsatz ist also für den Menschen unbedenklich. "
"... Die Euthanasierung von Zierfischen mit einer Überdosis Nelkenöl kannst Du natürlich in anderen Foren zur Diskussion stellen, auch mit meinem Namen. ..."
PS: unsere Gesetzgebung ist mit obenstehender sinngemäß und zum Teil auch im Wortlaut identisch.
Tierschutzgesetz §4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
1 Tropfen hat ungefähr ein Volumen von 0,045ml. Dementsprechen brauche ich für einen 1 Liter Lösung etwa 4 Tropfen Nelkenöl um die empfohlene Dosierung zu erreichen.
Klaus