Mal wieder... Versicherung

Hallo Zusammen,

ich habe mich mal mit meinen diversen Versicherern auseinandergesetzt, im Bezug auf einen eventuellen Aquariumschaden und ausgelaufenem Wasser.
Hausrat:
wie zu erwarten war deklariert die Hausrat einen Schaden am AQ als Leitungswasserschaden und übernimmt die Kosten an "mobilen Schäden", d.h. an allem was oberhalb des Estrichs ist. Von dieser Seite alles OKI!

Gebäudeversicherung:
Doch was ist mit einer durchnässten Decke oder Wand, wer trägt die Kosten einer Mauertrocknung??? Man sollte meinen die Gebäudeversicherung (nicht in allen Bundesländern Pflicht, in BW schon), doch nach Rücksprache mit der SV (Sparkassenversicherung) teilte man mir lapidar mit, dass Schäden die durch ein AQ oder Wasserbett entstehen nicht gedeckt sind und ich solle mich doch in so einem Fall an meine Haftpflichtversicherung wenden.

Haftpflicht:
Die Haftpflicht deckt meines erachtens doch nur Schäden gegen Dritte. Da meine Frau und ich jedoch Besitzer der Wohnung sind, sehe ich da keine Möglichkeit.

So nun endlich zur Frage:
Es geht hier nur um die Regulierung im schlimmsten Fall. Bisher bin ich von so einem Schaden verschont geblieben. Vielleicht befindet sich unter Euch Aquarianern vielleicht ein Versicherungsfachmann der mir weiterhelfen kann. Vielleicht denken manche ich leide unter Paranoia... :shock: , seid beruhigt tue ich nicht, ich weiss nur gerne woran ich bin!!!
Also danke schon mal an alle Wissenden, lasst mich daran teilhaben!!!
LG
Oli
 


hallo
also ich war vorgestern bei meiner versicherung weil ich auf 500 liter umsteigen will !
da sagt er mir das ist alles versichert es wer alles in der hausrat drin von meinem vater !
gruß manuel
 
Hallo Manuel,

wie bereiuts oben beschrieben versichert die Hausrat nur den Hausrat also die Einrichtung die eventuell beschädigt wird.

Definitiv nicht zahlt die Hausrat eventuelle Schäden bzw. Instandsetzungskosten am Gebäude!

Gruss
Oli
 
A

Anonymous

Guest
Hallo Oli,

guck Dir doch mal Deine Versicherungspolice genauer an.
Sind dort Schäden durch Leitungswasser versichert? Normalerweise wird Aquarienwasser ebenfalls als Leitungswasser definiert.

Ich hatte damals vor Anschaffung der Aquarien bei meiner Versicherung mal nachgefragt und da hiess es, dass Aquarienwasser Leitungswasser gleichgesetzt sei und in dem Fall die Wohngebäudeversicherung greift, wenn Teile des Gebäudes beschädigt sind.
Falls das bei Deiner tatsächlich nicht der Fall sein sollte, wäre es vielleicht an der Zeit, mal über einen Versicherungswechsel nachzudenken ;-)

Gruss,
Britta
 
Hallo !
also wenn es dir um deinen persönlichen Schaden geht gibt es nur 2 Möglichkeiten:
a) deine Hausrat zahlt es oder
b) deine Gebäudeversicherung

@ a) viele Hausratsversicherungen decken den Austritt von Leitungswasser (dazu zählt auch Aquariumwasser) und deren FOLGESCHÄDEN (Aufräumkosten, Trockenlegungskosten, ...)
also auch bei den Gebäudebestandsteilen und nicht nur beim Haushaltsinhalt; erkundige dich aber hier genau bei deinem Betreuer;

@ b) eine Gebäudeversicherung deckt meist mehrere Risken; es gibt aber viele Produkte/Tarife, wo man sich die Risken bei Vertragsabschluss aussucht; d.h. sparsame Leute könnten ev. hier nur sagen, sie wollen lediglich eine Feuerversicherung und Sturmschadenversicherung;
damit wäre alles was z. B. Glasbruch oder Leitungswasser betrifft nicht gedeckt;
d.h. Schritt A) schauen, ob auch wirklich eine Leitungswasser eingeschlossen ist;
falls ja: wieder mit deinem Betreuer sprechen, ob zumindest dann aus der Gebäudeversicherung die Kosten eines Aquariumaustritts gedeckt sind;

bei vielen Versicherungen ist leider auch das Aquarium extra ausgeschlossen, da dies nur durch einen kleine Mehrprämie in der Vers.polizze gedeckt werden kann (Versicherungen wollen ja schließlich für jede zusätzliche Deckung noch extra Kohle :D )

daher Empfehlung: such dir einen guten Berater, der mit dir dann die bestehenden Polizzen im Detail durchgeht und dir genau erklärt, ob und wie es gedeckt ist;

lG Andreas
 
Hallo,

bei einer Mietwohnung und der All**** verhält es sich so:
<Zitat>
Schäden die durch den Wasseraustritt Ihres Aquariums an Ihrem Hausrat entstehen sind über die Hausratversicherung abgedeckt, dazu zählen auch Decken und Wände. Wenn der Schaden Untermieter betrifft kommt die Privathaftpflicht zum tragen, hier wird fremdes Eigentum geschädigt.
</Zitat>

Hoffe gehelft zu haben.
 
Murdoc schrieb:
Hallo,

bei einer Mietwohnung und der All**** verhält es sich so:
<Zitat>
Schäden die durch den Wasseraustritt Ihres Aquariums an Ihrem Hausrat entstehen sind über die Hausratversicherung abgedeckt, dazu zählen auch Decken und Wände. Wenn der Schaden Untermieter betrifft kommt die Privathaftpflicht zum tragen, hier wird fremdes Eigentum geschädigt.
</Zitat>

Hoffe gehelft zu haben.

Richtig, so ist es auch bei vielen Versicherungen, aber wie hier auch schon richtig gesagt wurde, mansche Versicherungen klammern Schäden durch Aquarien (und wasserbetten) explizit aus, was den meisten auch gar nicht bewust ist!
Also, ich kann da nur raten, sich von seinem Versicherungs"fachmann /frau" beraten zu lassen und sich das auch im Vertrag zeigen zu lassen, weil oft wissen die das auch nicht und sagen einfach ja, damit die Police abgeschlossen wird, so geschehen bei meinem Bruder, der auf einen Schaden sitzen geblieben ist....
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!!!!!
 


Bei einer Eigentumswohnung/eigenem Haus ist das ganze wie oben beschrieben Einfach. Aber wie sieht es aus bei einer Mietwohnung? Man persönlich hat ja Hausrat und Haftpflicht. Der Vermieter sollte die Gebäudeversicherung haben. 1. Was ist wenn er die nicht hat? 2. Wenn diese keine Schäden durch AQ-Wasser beinhaltet? Wer kommt dann für den Schaden am Gebäude auf?

Grund der Frage: Wohnen in einer Altbau Mietwohnung und so komischen Böden (Fächerböden?). Steht auch teilweise unter Denkmalschutz... Ist also keine günstige Angelegenheit wenn da mal was mit dem Wasser schief geht ;-)

Daraus noch meine 3. Fage: Was ist wenn die Deckungssumme nicht hoch genug ist? Wer zahlt den Rest?
 
A

Anonymous

Guest
Hallo Marc,

wenn Du Mieter bist und durch DEIN Aquarium Schäden bei anderen entstehen, dann tritt Deine Privat-Haftpflichtversicherung in Kraft und zwar bis zur max. Schadenhöhe entspr. Deiner Police, völlig egal, ob die Schäden nu an Gegenständen oder Gebäude verursacht werden.
Sollte die Deckungssumme allerdings nicht ausreichen, dann haftest Du selber und müsstest halt zusehen, wie Du den Differenzbetrag zusammenkriegst.

Wenn Du mit Deinem Auto gegen eine Hauswand fährst, dann zahlt für den Schaden auch die Haftlicht...in dem Fall allerdings die Kfz-Haftpflicht, auch wenn der Schaden dann ein Wohngebäudeschaden ist.

Gruss,
Britta
 
@Hatschi0:

Lies bitte mein Posting nochmal. Da geht es eben um eine Mietwohnung.
Was bei Unterversicherung ist, liest du in deinem Versicherungsvertrag nach. Gibt es eigentlich Klauseln zu. Ich denke aber das Wort Pech könnte den Sachverhalt dann ganz gut beschreiben.

@Braxa:

Auch bitte nochmal mein Zitat lesen.

Wände und Decken gehören wenn gemietet zum Hausrat. Damit hat die Haftpflicht nichts zu tun.
 
Damit ich es nochmal klar bekomm....

--------------------------------------------------------
Wichtige Versicherungen...

für Mieter:

- Hausrat
- Haftplicht

für Eigentümer:

- Hausrat
- Gebäudeversicherung

Haftpflicht wäre daher nicht nötig da ja kein Schaden bei Fremden anfällt.

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Deckungssumme meiner Haftpflicht... gute Frage :) Ich weiß nur das meine Hausrat "unlimited" ist *grins*

Wie ist das eigentlich wenn mein Becken (gerade 4 Monate alt) jetzt kaputt gehen würde und es somit noch in die Garantiezeit fällt? Muss der Hersteller dann nicht normalerweise haften weil ja durch seine Fehlproduktion dieser Schaden entstanden ist...
Die große Frage wäre dann, wie weißt man das nach!
 
Hatschi0 schrieb:
Wie ist das eigentlich wenn mein Becken (gerade 4 Monate alt) jetzt kaputt gehen würde und es somit noch in die Garantiezeit fällt? Muss der Hersteller dann nicht normalerweise haften weil ja durch seine Fehlproduktion dieser Schaden entstanden ist...
Die große Frage wäre dann, wie weißt man das nach!

Das kannst du der oder den verantwortlichen (zahlenden) Versicherungen informativ mitteilen. Darum kümmern musst du dich nicht. Um Regressansprüche kümmern sich die Vericherungen schon selbst. Der Erfolgt ist dann sicherlich auch höher.
 
Bei unserer Versicherung ist es so, dass wir Bescheid gesagt haben, dass wir jetzt ein ca. 1000 Liter Wasserbett haben. War eigentlich unsinnig, da das Bett eine 1000 Liter Auffangwanner besitzt. Egal.

Da hat uns unsere Versicherung mitgeteilt, dass Wasserbetten und Aquarien mit drin sein. Zugehörig dazu ist auch das trockenlegen von Decken und Wänden etc.

So wie es also aussieht, sollte man schauen was einem die eigene Versicherung da sagt und ggf. wechseln. Eine Pauschale scheint es da nicht zu geben.
 
Pauschalitäten gibt es sicherlich nicht nein. Sondern AGB's. Die Versicherung kann z.B. Wasserbetten oder Aquarien ausschließen. Wenn sie dies aber nicht tut kann sie nicht sagen die Wände und Decken zahlen wir nicht.
Wie du ja auch selbst schon geschrieben hast und ich weiter oben auch schon.
Ich bin kein Versicherungsfachmann also bitte nicht Erhängen wenn was nicht stimmt. Es wurde mir so erläutert.
 
Hallo Zusammen,
schön dass sich so viele an der Diskussion beteiligen :D
Ich kann zur Aufklärung noch etwas beitragen. Habe heute nochmals mit meiner Hausrat (WGV) gesprochen, dabei wurde dann alles geklärt.
Meine Hausratversicherung deckt nicht nur den Hausrat ab sondern auch durch den Hausrat entstandene Folgeschäden, also z.B. Wandtrocknung etc. und das bis zur Versicherungssumme.

Zum Thema Unterversicherung kann ich folgendes sagen:
Gerechnet wird ja grundsätzlich nach einem Einheitswert (den definitiven wert weiss ich im Moment nicht) x die qm der Wohnung. Allerdings gibt es Versicherungen (wie auch meine) die die Prüfung auf Unterversicherung gegen eine kleine Zusatzgebühr ausschließen. Ich denke das macht Sinn wenn man nun (wie die meisten durchnittshaushalte) keine aussergewöhnlichen Wertgegenstände in seiner Wohnung hat. Bei einem Fachwerkhaus sieht die Geschichte natürlich anders aus, da kann schnell mal Zig-Tausend € zusammenkommen wenn ein AQ ausläuft!!!

LG
Oli
 
A

Anonymous

Guest
Hallo Marc,

Hatschi0 schrieb:
...

für Eigentümer:

- Hausrat
- Gebäudeversicherung

Haftpflicht wäre daher nicht nötig da ja kein Schaden bei Fremden anfällt....

Stimmt so nicht ganz.
Wenn man nämlich Besitzer einer Doppelhaushälfte oder einer Eigentumswohnung ist, dann ist eine Privat-Haftpflichtversicherung schon sinnvoll.

Gruss,
Britta
 


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