Hallo Zusammen,
ich habe mich mal mit meinen diversen Versicherern auseinandergesetzt, im Bezug auf einen eventuellen Aquariumschaden und ausgelaufenem Wasser.
Hausrat:
wie zu erwarten war deklariert die Hausrat einen Schaden am AQ als Leitungswasserschaden und übernimmt die Kosten an "mobilen Schäden", d.h. an allem was oberhalb des Estrichs ist. Von dieser Seite alles OKI!
Gebäudeversicherung:
Doch was ist mit einer durchnässten Decke oder Wand, wer trägt die Kosten einer Mauertrocknung??? Man sollte meinen die Gebäudeversicherung (nicht in allen Bundesländern Pflicht, in BW schon), doch nach Rücksprache mit der SV (Sparkassenversicherung) teilte man mir lapidar mit, dass Schäden die durch ein AQ oder Wasserbett entstehen nicht gedeckt sind und ich solle mich doch in so einem Fall an meine Haftpflichtversicherung wenden.
Haftpflicht:
Die Haftpflicht deckt meines erachtens doch nur Schäden gegen Dritte. Da meine Frau und ich jedoch Besitzer der Wohnung sind, sehe ich da keine Möglichkeit.
So nun endlich zur Frage:
Es geht hier nur um die Regulierung im schlimmsten Fall. Bisher bin ich von so einem Schaden verschont geblieben. Vielleicht befindet sich unter Euch Aquarianern vielleicht ein Versicherungsfachmann der mir weiterhelfen kann. Vielleicht denken manche ich leide unter Paranoia... :shock: , seid beruhigt tue ich nicht, ich weiss nur gerne woran ich bin!!!
Also danke schon mal an alle Wissenden, lasst mich daran teilhaben!!!
LG
Oli
ich habe mich mal mit meinen diversen Versicherern auseinandergesetzt, im Bezug auf einen eventuellen Aquariumschaden und ausgelaufenem Wasser.
Hausrat:
wie zu erwarten war deklariert die Hausrat einen Schaden am AQ als Leitungswasserschaden und übernimmt die Kosten an "mobilen Schäden", d.h. an allem was oberhalb des Estrichs ist. Von dieser Seite alles OKI!
Gebäudeversicherung:
Doch was ist mit einer durchnässten Decke oder Wand, wer trägt die Kosten einer Mauertrocknung??? Man sollte meinen die Gebäudeversicherung (nicht in allen Bundesländern Pflicht, in BW schon), doch nach Rücksprache mit der SV (Sparkassenversicherung) teilte man mir lapidar mit, dass Schäden die durch ein AQ oder Wasserbett entstehen nicht gedeckt sind und ich solle mich doch in so einem Fall an meine Haftpflichtversicherung wenden.
Haftpflicht:
Die Haftpflicht deckt meines erachtens doch nur Schäden gegen Dritte. Da meine Frau und ich jedoch Besitzer der Wohnung sind, sehe ich da keine Möglichkeit.
So nun endlich zur Frage:
Es geht hier nur um die Regulierung im schlimmsten Fall. Bisher bin ich von so einem Schaden verschont geblieben. Vielleicht befindet sich unter Euch Aquarianern vielleicht ein Versicherungsfachmann der mir weiterhelfen kann. Vielleicht denken manche ich leide unter Paranoia... :shock: , seid beruhigt tue ich nicht, ich weiss nur gerne woran ich bin!!!
Also danke schon mal an alle Wissenden, lasst mich daran teilhaben!!!
LG
Oli