Luft-Pumpe defekt, Wasserschaden

A

Anonymous

Guest
Hallo,

ich habe ein 60 liter Aquarium, und habe mir von V*takraft den Durchlüfter 250 gekauft. Daher die Bedienungsanleitung sehr schwer zu verstehen war, warf ich die Pumpe ins Wasser. Ich habe mit ebenfalls von a*io einen mit Blauem Scheinwerfer Durchlüfter mitangeschafft. Nun habe ich gedacht, dass von V*takraft der Durchlüfter ebenfalls ins Wasser gehört habe aber dann bei der Firma angerufen, die mir dass absolute Gegenteil gesagt haben, daher ich 2 Jahre Garantie habe werde ich, wenn es hier evtl. Hilfe dazu gibt, diese einreichen. Nun hab ich den Durchlüfter von V*takraft ausserhalb angebracht mit einem Schlach ins Wasser und es hat funktioniert, bis plötzlich sich nichts mehr getan hat, also es kam keine Luft mehr aus dem Durchlüfter. Kann es sein dass er trocknen muss, oder ist er Defekt? Er hat ja noch funktioniert.

Danke für Auskunft und Tips dazu
 


A

Anonymous

Guest
Öhm....Durchlüfter gehören in der Tat nicht ins Wasser, da die sonst keine Luft ansaugen können...
Ich hätte das Teil gar nicht mehr erst ans Stromnetz angeschlossen! Wasser leitet Strom...mach den Lüfter fort und benutz ihn am besten gar nicht mehr. Wenn du die Möglichkeit zum Austausch hast, würd ich das machen.
 

Stinnes

Mitglied
Richtig ,

die Luft-Pumpen gehören nicht ins Wasser, da sie keinen IP-Schutzgrad besitzen. Eigentlich hätte die Sicherung, bzw. zuerst der Schutzschalter kommen müssen.

Also auf jeden ... entsorgen!!
 
ja das stimmt!!!
bloß weg mit dem ding bevor deswegen nocheiner draufgeht!!!
niemals ins wasser okay!!!
aber warum überhaupt den durchlüfter?die pflanzen in deinem aquarium sollen den sauerstoff doch produzieren und nich was elektrisches.
ich kann nur sagen das es gut aussieht aber es ist nich so gut für die pflanzen!!!
 

JoKo

Mitglied
Stinnes schrieb:
Richtig ,

die Luft-Pumpen gehören nicht ins Wasser, da sie keinen IP-Schutzgrad besitzen.

Richtig.

Eigentlich hätte die Sicherung, bzw. zuerst der Schutzschalter kommen müssen.

Nein: der Schutzschalter - ich denke mal Du meinst den FI-Schutschalter - reagiert nur bei einem Fehlerstrom, d.h. wenn auf L und N nicht derselbe Strom fliesst, z.B. wenn dann noch jemand ins Wasser gefasst hätte. Dieser Strom durch die Person wäre über L in die Person über Erde, aber nicht mehr über N zurück ins Stromnetz geflossen. Dann würde der FI-Schutzschalter abschalten.
Und nicht in jeder Wohnung, vor allem nicht in Altbauten, gibt es einen FI-Schutzschalter. Meines Wissens ist dieser nur in Neubauten und da auch nur im Badezimmer Pflicht.

Auch die Sicherung muss da nicht reagieren. Dazu müssen erstmal >16A fliessen. Solange es durch das Wasser verursacht keinen weiteren Defekt im Gerät gibt, welcher wiederum einen Kurschluss verursacht, reagiert diese auch nicht.

Also auf jeden ... entsorgen!!

Jep.
 
A

Anonymous

Guest
Danke für die Infos

Danke erstmal,

ich werde die Pumpe evtl. umtauschen, habe ja 2 Jahre Garantie.
 

JoKo

Mitglied
Re: Danke für die Infos

WhiteShark schrieb:
ich werde die Pumpe evtl. umtauschen, habe ja 2 Jahre Garantie.

:roll: Du hast keine Garantie auf eine unsachgemässe Behandlung. Wenn Du schon selbst den Defekt zu verantworten hast, dann wäre es gegenüber dem Händler/Hersteller nur fair auch zu deinem Fehler zu stehen. Schliesslich würdest Du im umgekehrten Fall dasselbe erwarten.
 


Re: Danke für die Infos

JoKo schrieb:
WhiteShark schrieb:
ich werde die Pumpe evtl. umtauschen, habe ja 2 Jahre Garantie.

:roll: Du hast keine Garantie auf eine unsachgemässe Behandlung. Wenn Du schon selbst den Defekt zu verantworten hast, dann wäre es gegenüber dem Händler/Hersteller nur fair auch zu deinem Fehler zu stehen. Schliesslich würdest Du im umgekehrten Fall dasselbe erwarten.

Andererseits hat er auch das Recht auf eine anständige Beschreibung (liebevoll "Ikea-Klausel" genannt)
 
A

Anonymous

Guest
Naja, die Hersteller erwarten auch schon, dass man mal mitdenkt. ;)
Und ein Durchlüfter kommt nun mal nicht ins Becken, das ist doch logisch. Wie soll der denn sonst die Luft ansaugen? ;)
Was er machen kann, ist sich dummstellen nach dem Motto:
"Keine Ahnung was das war. Hab die genutzt und dann ging sie plötzlich nicht mehr..."
 

JoKo

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Re: Danke für die Infos

egal schrieb:
Andererseits hat er auch das Recht auf eine anständige Beschreibung (liebevoll "Ikea-Klausel" genannt)

Richtig, aber da ich die Beschreibung nicht kenne werde ich darüber nicht urteilen....die von IKEA sind mittlerweile übrigens recht gut geworden :wink:
 
Kleines schrieb:
Naja, die Hersteller erwarten auch schon, dass man mal mitdenkt. ;)
Und ein Durchlüfter kommt nun mal nicht ins Becken, das ist doch logisch. Wie soll der denn sonst die Luft ansaugen? ;)
Was er machen kann, ist sich dummstellen nach dem Motto:
"Keine Ahnung was das war. Hab die genutzt und dann ging sie plötzlich nicht mehr..."

Aber da er von Garantie sprach, vermute ich jetzt einfach mal, dass damit eine 2jährige freiwillige Herstellergarantie gemeint ist und nicht die übliche Gewährlesitung gegenüber dem Verkäufer.
Und bei meinen Garantiefällen habe ich die Erfahrung gemacht, dass man das gerade eben einschickt und dann ein neues oder repariertes zurückbekommt.
Nachforschungen sind erst bei sehr teuren Geräten üblich.

Wenn du allerdings zum Händler gehst, dann könnte der schon ein paar Nachfragen stellen, aber untersuchen wird er das Gerät sicherlich auch nicht so genau.
 

JoKo

Mitglied
Kleines schrieb:
Was er machen kann, ist sich dummstellen nach dem Motto:
"Keine Ahnung was das war. Hab die genutzt und dann ging sie plötzlich nicht mehr..."

Kann er, ja. Aber Du als Kunde erwartest doch auch Ehrlichkeit vom Händler/Hersteller. Ich sehe keinen Grund, warum das nicht für beide Seiten so sein sollte.

Wenn schon reklamieren, dann auch wirklich sagen was passiert ist...und wenn es wirklich eine schlechte Bedienungsanleitung sein sollte, dann hat man sogar in dem Fall Aussichten auf Erfolg.
 
JoKo schrieb:
Wenn schon reklamieren, dann auch wirklich sagen was passiert ist...und wenn es wirklich eine schlechte Bedienungsanleitung sein sollte, dann hat man sogar in dem Fall Aussichten auf Erfolg.

Nur ist das nicht unbedingt der leichteste Weg...

Und ich glaube kaum, dass ein durchschnittlicher Händler jemals was davon gehört hat, dass auch die Beschreibung ordentlich sein sollte.
 

JoKo

Mitglied
egal schrieb:
JoKo schrieb:
Wenn schon reklamieren, dann auch wirklich sagen was passiert ist...und wenn es wirklich eine schlechte Bedienungsanleitung sein sollte, dann hat man sogar in dem Fall Aussichten auf Erfolg.

Nur ist das nicht unbedingt der leichteste Weg...

Natürlich nicht. Aber darum geht es mir doch auch gar nicht: wenn Du von einem Händler etwas kaufst, dann erwartest Du das Du anständig und fair behandelt wirst. Im Falle einer Reklamation, erwartest Du dass Du das bekommst was Dir zusteht, und zwar ohne lange Diskutieren zu müssen...und viele erwarten sogar noch Kulanz, obwohl ihnen das rechtlich nicht zusteht. Ist ja auch eine schöne Sache. Aber: nun stell DIr vor, Du bringst die Pumpe zurück die du dummerweis ins Wasser geschmissen hast, sagst zum Händler dass diese einfach so nicht mehr funktioniert hat, dieser gibt Dir eine neue und Du gehst wieder. Der Händler wiederum schickt diese zum Hersteller zurück, dort stellt man den Wasserschaden fest, teilt dem Händler mit dass er sich die Reklamation in die Haare schmieren kann. Dieser bleibt somit auf dem Schaden sitzen, da er sich natürlich nicht an Dich erinnern kann, und er auch Probleme hätte das zu beweisen....und jetzt wundert man sich, warum dieser Händler - wenn ihm so etwas öfters passiert - auf einmal nicht mehr kulant verhält, wenn dieser in Zukunft immer zuerst versuchen wird sich blöd zu stellen anstatt einfach die Ware zu tauschen.

Selber Fairness und Ehrlichkeit vom Händler/Hersteller zu fordern, nicht aber bereit zu sein diese eigentlich selbstverständliche Leistung - hat was mit Höflichkeit und Respekt zu tun - selbst zu bringen finde ich schlicht zum...nein, ich sage es nicht.


Und ich glaube kaum, dass ein durchschnittlicher Händler jemals was davon gehört hat, dass auch die Beschreibung ordentlich sein sollte.

Wenn die Reklamation wirklich wegen einer schlechten Bedienungsanleitung gerechtfertigt ist, dann ist es durchaus möglich dem Händler das beizubringen...wenn es auf die sachlich, höfliche Art nicht geht: solche Worte wie "Anwalt" wirken da wahre Wunder :wink:

Und in dem Fall um den es geht: da würde ich mir mit der flachen Hand gegen die Stirn hauen, die Pumpe ab in die Tonne, eine neue Pumpe kaufen und das ganze unter "dumm gelaufen" abhaken.
 
JoKo schrieb:
egal schrieb:
Der Händler wiederum schickt diese zum Hersteller zurück, dort stellt man den Wasserschaden fest, teilt dem Händler mit dass er sich die Reklamation in die Haare schmieren kann.

Wie oben geschrieben: der Hersteller wird das Gerät bestimmt nicht untersuchen.
Aber dann bleibt eben nicht der Händer sondern der Hersteller af den Kosten sitzen, was im Ende auch nicht viel ändert.


Selber Fairness und Ehrlichkeit vom Händler/Hersteller zu fordern, nicht aber bereit zu sein diese eigentlich selbstverständliche Leistung - hat was mit Höflichkeit und Respekt zu tun - selbst zu bringen finde ich schlicht zum...nein, ich sage es nicht.
Klar ist es moralisch nicht einwandfrei. Und da kann man dann auch sicherlich anderer Meinung sein als ich.
Die meisten werden das wohl auch sein...
Trotzdem würde ich es garantiert so machen. (bzw. ich würde mich direkt an den Hersteller wenden, da das sicherlich problemloser geht)
Aber das muss jeder selber wissen...
 

JoKo

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egal schrieb:
Wie oben geschrieben: der Hersteller wird das Gerät bestimmt nicht untersuchen.

Ein qualitätsbewusster Hersteller wird das untersuchen. Nicht um zu kontrollieren ob die Reklamation gerechtfertigt ist, sondern um zu wissen was defekt ist um eventuell das Produkt bzw. den Produktionsablauf zu verbessern dass eben dieser Fehler nicht mehr auftritt.
 
JoKo schrieb:
egal schrieb:
Wie oben geschrieben: der Hersteller wird das Gerät bestimmt nicht untersuchen.

Ein qualitätsbewusster Hersteller wird das untersuchen. Nicht um zu kontrollieren ob die Reklamation gerechtfertigt ist, sondern um zu wissen was defekt ist um eventuell das Produkt bzw. den Produktionsablauf zu verbessern dass eben dieser Fehler nicht mehr auftritt.

Nur: ein qualitätsbewusster Hersteller ist meistens zugleich ein Kundenorientierter Hersteller und wird daher auch versuchen dem Kunden schnellstmöglich ein neues Gerät zu besorgen.
Daher würde die Überpürunfg whol nach einer Ersatzlieferung stattfinden.

Aber lassen wir das Thema einfach. Bringt ja sowieso nichts.
 

JoKo

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egal schrieb:
Nur: ein qualitätsbewusster Hersteller ist meistens zugleich ein Kundenorientierter Hersteller und wird daher auch versuchen dem Kunden schnellstmöglich ein neues Gerät zu besorgen.
Daher würde die Überpürunfg whol nach einer Ersatzlieferung stattfinden.

Aber lassen wir das Thema einfach. Bringt ja sowieso nichts.

Eben, weil darum ging es im wesentlichen ja gar nicht....sagte ich aber schon.
 
A

Anonymous

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RE: Die Pumpe läuft ja noch...

Also, die Pumpe reagiert - ich denke wenn der Filter trocken ist kommt wieder genug Luft durch die Öffnungen, bis jetzt kommt sehr wenig Luft, ich werde sie einige Tage trocknen lassen, danach werde ich sie nochmal ans Stromnetz anschliessen. Ich habe es gerade mal versucht, dort ist keine Sicherung durchgebrannt, sondern so steht es auf der Verpackung, wenn die Pumpe ins Wasser fällt direkt vom Stromnetz trennen, aber dort steht nicht, dass die Pumpe danach nicht mehr funktioniert.
 


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