Aquarium in der Mietwohnung - hat der Vermieter zuzustimmen?

Snowgnome

Mitglied
Hi,

immer wieder liest man querbeet in diversen Foren, dass Mieter sich fragen, ob man vor dem Aufstellen eines größeren Aquariums die Genehmigung des Vermieters benötigt. Ich habe dazu mal vor vielen Jahren etwas in einem anderen Forum geschrieben. Das Ganze ist aber letztlich daueraktuell und könnte den einen oder anderen ja eventuell auch hier interessieren:


Es gibt keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen, aus denen sich eindeutig ergibt, ob und in welchem Umfang man als Mieter einer Wohnung Tiere halten darf. Somit ist auf die Vereinbarungen des jeweiligen Mietvertragesabzustellen. Ein genereller Ausschluss der Tierhaltung ist so jedenfalls bei der Verwendung von Formularmietverträgen nicht möglich. Allerdings hat der Vermieter das Recht, die Tierhaltung aufbestimmte Tiergruppen oder eine bestimmte Anzahl zu beschränken. Die Genehmigung darf jedoch nicht willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlichversagt werden. Eine rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Genehmigung ist zumindest dann nicht gegeben, wenn es bereits zu Störungen durch die Tiere des Mieters gekommen ist. Anderseits hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen Mietern. Für den Mieter ist es daher wichtig, sich bereits vor Abschluss des Mietvertrages mitdem Vermieter über die zugelassene Tierhaltung zu verständigen.

Maßgeblich ist in der Praxis, inwieweit es zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört, Tiere jedweder Art zu halten zu halten. Hier spielen Faktoren wie die Größe des Tieres, die potentielle Lautstärke desTieres, der Gefährlichkeitsgrad des Tieres oder aber auch die Größe des Aquariums eine Rolle. Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich, allerdings auch sehr abhängig von dem jeweils zur Entscheidung anstehenden Einzelfall. Der überwiegende Teil der Rechtsprechung steht einer Tierhaltung über das Kleintiermaß hinaus ohne mietvertragliche Vereinbarung generell ablehnend gegenüber. Danach bedarf der Mieter stets der Genehmigung des Vermieters.


Zierfische zählen zu denKleintieren, die der Mieter im Prinzip ohne weiteres in der angemieteten Wohnung halten darf, insoweit auch die nachfolgend zitierten Entscheidungen:

1.
Zwergkaninchen, Zierfische undgeräuscharme Ziervögel können auch ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Das Zusammenleben mit Tieren gehört grundsätzlich zum Kernbereich der freien Entfaltungsmöglichkeit desEinzelnen, der nur bei entgegenstehenden Interessen anderer eingeschränkt werden darf (AG Bergen, WuM 1995, 539).

2.
Zierfische und Ziervögel in unüblicher Zahl zu halten, ist allein nichtvertragswidrig, solange dadurch nicht Vermieterinteressen berührt werden und sofern der Mietvertrag das Halten derartiger Tiere grundsätzlichgestattet (LG Kaiserslautern, WuM 1989, 9).

3.
Das Aufstellen mehrerer Aquarien in der Mietwohnung ist grundsätzlich vomvertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung erfasst (AG Eschweiler, WuM 1992, 240)


Auch bei größeren Aquarien kommt es daher erstmal nicht zwingend darauf an, dass der Vermieter dem Mieter das Aufstellen eines solchen genehmigt oder nicht. Rechtlich gesehen wäre eher die Frage zu klären, ab welcher Größe ein nicht mehr vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache anzunehmen wäre - und das ist letzten Endes einzelfallabhängig, weil die örtlichen Gegebenheiten und die Art und Weise der Aufstellung zu berücksichtigen wären. Als Mieter sollte man vor allem dafür sorgen, dass das Aquarium über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist. Die Hausrat übernimmt im Schadensfall nämlich nur eigene Schäden des Mieters, die Privathaftplichtversicherung diejenigen (im Zweifel weitaus größeren) Schäden am Eigentum des Vermieters.
 
Zuletzt bearbeitet:


adler5

Mitglied
Hi !
Zum Glück habe ich dieses Problem mit der Genehmigung nicht. Außer bei meiner Frau.
Aber als Mieter würde ich mich doch mit dem Vermieter einigen.
Bei größeren Aquarien fällt ja doch eine größere Wasser un dAbwassergebühr an.
Wenn die auf die Hausgemeinschaft umgelegt wird, könnte es doch zu unstimmigkeiten kommen.
 

Snowgnome

Mitglied
Hi
Hi !
Bei größeren Aquarien fällt ja doch eine größere Wasser un dAbwassergebühr an.
Wenn die auf die Hausgemeinschaft umgelegt wird, könnte es doch zu unstimmigkeiten kommen.
Da in den meisten Wohnungen ohnehin Verbrauchszähler installiert sind (und wohl auch sein müssen) und dann auch nach Verbrauch abgerechnet wird, stellt sich dieses Problem in ebenso vielen Fällen nicht
 

Snowgnome

Mitglied
Hi
Aber als Mieter würde ich mich doch mit dem Vermieter einigen.
Und ich hatte in meinen letzten Mietwohnungen 450 + 250, später dann 576 +250 Liter einfach mit etwas gesundem Menschenverstand aufgestellt - auf Stahlbetondecken und an tragenden Außenwänden ;). Die 576 Liter standen sogar an einer Außenecke, die Last wurde also von zwei Wänden aufgenommen. Fußbodenheizung gab es nicht
 

Ago

Mitglied
Hallo Günter,

das folgende ist keine Kritik, sondern nur meine Meinung.

Wenn ich ein 300l Aquarium habe und alle 14 Tage 50% Wasser wechsel, sind das 325 Liter im Monat.

Beim Duschen verbrauchen wir durchschnittlich 12-15 Liter pro Minute.
Wenn z.B. mein Nachbar sein Kind aus einer früheren Beziehung alle 14 Tage übers Wochenende bei sich hat, das Kind dann samstags und sonntags ca. 6 Minuten duscht, verbraucht es etwa genauso viel wie mein Aquarium.
Vielleicht hat ein anderer Nachbar eine Bakterienphobie und duscht 3 x am Tag.
Oder die Nachbarin hat einen üppig bepflanzten Balkon und gießt im Sommer täglich.

Was ich damit sagen will, ist, daß Wasserverbrauch etwas individuelles ist und im Normalfall auch zur freien Entfaltungsmöglichkeit des Einzelnen gehört.

Bei der Durchschnitts-Mietwohnungs-Aquaristik ist daher meiner Meinung nach der Wasserverbrauch zu vernachlässigen.
 


Ago

Mitglied
Oh, Anke war schneller.
Dafür bringst Du es besser auf den Punkt.
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BeowulfAgate

Mitglied
Abgesehen davon das der Thread von Marco für Mieter hilfreich ist ne kurze Anmerkung.

Laut meines Hautarztes ist tägliches Duschen sogar ungesund für unsere Haut die übrigens unser größtes Organ ist, jeden zweiten Tag reicht völlig, die Badewanne benutzen wir gar nicht mehr, nur ich mal zwischendurch für aquaristische Zwecke :cool: Ansonsten nur das Waschbecken.
 

adler5

Mitglied
Hallo
Ich apzektiere eure Meinung ja auch.
Aber ich habe leider die Erfahrung gemacht das bei Geld die freundliche Hausgemeinschaft aufhört.
 

Ago

Mitglied
Hallo Günter,

das kommt wahrscheinlich auch darauf an, wo man wohnt. Im eher anonymen Hochhaus weiß wahrscheinlich keiner, daß ich ein Aquarium habe. Dafür bekomme ich auch nicht mit, wer wie oft Übernachtungsbesuch hat.
In einem Haus mit überschaubarer Bewohnerzahl, in dem man sich noch mit Namen kennt, mag das anders aussehen.
 

Z-Jörg

Mitglied
Hi,
als wir noch keine eigene Wasseruhr hatten (erst seit etwa drei Jahren, hatte ich schon ein schlechtes Gewissen, nicht so sehr wegen meiner insgesammt 700L Aq Wasser, sondern eher wegen zwei Teenagermädchen, die auch mal locker ne 1/2 Std duschen konnten.
Aber jetzt mit Wasseruhr ist die Wassergebühr nicht viel höher geworden, also werden andere Nachbarn wohl ähnliche Verbräuche haben, aber ein Aq hat keiner sonst...
 

Fritz5

Mitglied
Hi,

sagt man nicht, dass weniger das zusätzliche Wasser sondern eher der zusätzliche Stromverbrauch des Aquariums sich stark bemerkbar macht?

Naja ich werds bei der kommenden Abrechnung (ist mein erstes volles Aquariumjahr) merken.

VG
Fritz5
 

Moderlieschen

Moderator
Teammitglied
Hi,
ja, am Strom wird man's wohl bei euren Flutlicht-Beleuchtungskörpern schon eher bemerken;)
Wenn die Stromkosten natürlich auf die Nachbarn umgelegt würden...sehr praktisch:cool:
Allerdings hab ich jetzt schon seit längerer Zeit reduzierte Beleuchtung und hab vom Stromversorger noch nie was zurückbekommen. Na ja, wird ja gleichzeitig auch jedesmal teurer, dann gleicht das die Rückzahlung wieder aus.
 

Fritz5

Mitglied
Hi,

dachte, dass die Leuchten wegen LED nicht so schlimm sind, sondern eher die Heizung. Aber so richtig kenne ich mich da nicht aus, ma gucken.

VG
Fritz5
 

Moderlieschen

Moderator
Teammitglied
Stimmt, vielleicht ist LED ja wirklich günstiger.
Ich bin hier noch auf dem alten T5 Stand. Das hat ja keiner mehr
c066.gif

Egaaaaal, wen interessiert schon, was das alles kostet...
Trotzdem wär's toll, wenn die Nachbarn das zahlen würden
a040.gif
 

Z-Jörg

Mitglied
Stimmt, vielleicht ist LED ja wirklich günstiger.
Ich bin hier noch auf dem alten T5 Stand. Das hat ja keiner mehr
c066.gif

Egaaaaal, wen interessiert schon, was das alles kostet...
Trotzdem wär's toll, wenn die Nachbarn das zahlen würden
a040.gif
Moin,
das würde ich so nicht sagen, mein 400er hat sogar noch T8 Röhren, die allerdings auch wirtschaftlicher sind als die moderneren T5 Röhren.
 

mraqua

Mitglied
Moin,
Die Leuchtstoffröhren sind nicht wirklich viel teurer als Led. Die Lichtausbeute ist ähnlich, hier gibt es bei LEDs halt große Qualitätsunterschiede, die Leuchtstoffröhren strahlen halt in 360grad ab, die Led in 120. Mit einem Reflektor lässt sich da noch einiges von dem verlorenen Licht nutzen, aber vermutlich nicht so viel wie bei Led. Dafür brauchen LEDs ein Netzteil das auch je nach Gerät und Auslastung nochmal so 10-20% der Leistung frisst.
 

Snowgnome

Mitglied
Hi Leute,

grundsätzlich hab ich ja nichts dagegen, wenn Threads etwas abgleiten. Das hier sollte aber eher so eine Info zu rechtlichen Fragen "Aquarium - Mieter-Vermieter" sein. Und damit hat das GAnze nun wirklich nichts mehr zu tun...
 

Z-Jörg

Mitglied
Moin,
soweit ich weiss, kann ein Vermieter nur über die Statik der Imobilie ein Aquarium oder auch ein Wasserbett verbieten.
Was aber auch wieder fragwürdig ist, weil dann auch keine vier kräftigen Personen in der Mitte eines Raumes stehen dürften oder ein Bücherregal...
 


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