Anfänger und sofort Fehler gemacht!?!?!

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Anonymous

Guest
Hallo,

butz schrieb:
Laut Gesetz darfst Du alle Dinge, die Du gekauft und nicht "verbraucht" hast innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben. Das sollte Dein Händler eigentlich auch wissen. Fische SIND laut Gesetz Dinge, sie sind noch in gutem Zustand UND Dein Händler hat Dich nicht richtig beraten, daher kannst Du sie 150%ig zurückgeben und Dein Geld wieder fordern. :evil: würde ich auch schnell tun an Deiner Stelle.

Das glaube ich kaum!!!!
Ich möchte mal einen Händler sehen der nicht entweder einen Aushang hat, oder in seinen AGB´s auf folgendes hinweist:

"Lebende Tiere sind vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen"

Und das ist rechtsgültig!
 
Guten Tag!

Bitte nicht immer gleich mit juristischen Begriffen schmeißen! Die helfen dem Threadstarter nicht weiter. Wenn der Händler sich weigert, die zurückzunehmen, dann würde ich sie ihm auch nicht auf den Tisch werfen - Tiere sind eben keine Sachen. Sie sind den Sachen gleichgestellt (kleiner aber feiner Unterschied) und es sind die meisten Gesetze auf sie anzuwenden (§ 303 StGB z.B. = Sachbeschädigung).
Aber das hilft den Tieren ja nicht. Wenn er jetzt die Fische dem Händler einfach "auf den Tisch knallt" dann lacht sich der Händler ins Fäustchen, weil er die Fische zum 2. Mal verkaufen kann.
Rein theoretisch müsste das ja erst vor Gericht ausgetragen werden, damit er sein Geld wieder bekommt - das mit den "unverbrauchten Dingen" kommt nämlich aus dem BGB und wird nicht vom Staat, sondern kann nur von dem Betroffenen durchgesetzt werden.

Ich würd dem Händler bei möglichst vollem Laden eine Szene machen von wegen falscher Beratung (durchaus auch mit Gewerbeaufsicht etc. "drohen") und wenn er trotzdem das Geld nicht rausrückt, die Fische versuchen hier (oder woanders) im Biete-Forum an Fischfreunde zu verkaufen.
Hauptsache ist ja erst Mal, dass die Fische gut untergebracht werden.
Wenn du natürlich Zeit und Geld hsst, wäre es das durchaus Wert, das mal durchzufechten. Aber wer kann/ macht das schon - damit rechnen solche Händler ja leider...
 
A

Anonymous

Guest
hiho,
also ich komme aus Castrop-Rauxel und hab ein 450l Becken, was im moment noch recht leer ist (10 corydoras sterbai).
Wollte mir Skalare holen und würde deine eventuell nehmen.
Bin allerdings nun erstmal 3 wochen im Urlaub.
mfg sebastian
 
manax schrieb:
hiho,
also ich komme aus Castrop-Rauxel und hab ein 450l Becken, was im moment noch recht leer ist (10 corydoras sterbai).
Wollte mir Skalare holen und würde deine eventuell nehmen.
Bin allerdings nun erstmal 3 wochen im Urlaub.
mfg manax

Na siehste, schön beginnt Dein Problem kleinerzuwerden ;-)

Und das mit der Riesenszene mitten im vollen Laden würde ich echt bringen, das erleichtert ungemein und der Händler denkt vielleicht wenigstens das nächste Mal drüber nach, bevor er skrupellos Sachen verkauft.

Das mit den AGB ist doch eigentlich so ne Sache, manche Dinge, die dort drinstehen sind immernoch NICHT rechtens, das hatten wir mal in der Schule am beispiel einer Klausel eines Discounters. Aber wirklich Ahnung habe ich davon nicht, da habt Ihr recht.

greetz

der butz
 
...bin kein Jurist, aber m. E. hast du leider kein Rückgaberecht.

Es stimmt nicht, dass man Sachen binnen 14 Tagen zurückgeben kannst. Das gilt für Haustürgeschäfte oder Anträge,die man Widerrufen kann - nicht aber bei einem normalen Kaufvertrag. Dieser wird Rechtswirksam durch 2 übereinstimmene Willenserklärung. Du möchtest Kaufen, der Verkäuft übergibt dir die Fische und nimmt dein Geld - konkludentes Handeln, der Vertrag ist zustandegekommen.

ABER: man kann einen Vertrag anfechten. aber in deinem FAll liegt kein Grund dafür vor, weil den Kauf ein Motivirrtum ist. Das ist so als wenn du einen Ring deiner Frau kaufst und der ihr nicht gefällt - der Händler ist nicht verpflichtet ihn zurückzunehmen.

So würde ich deinen Fall auch sehen. Also m. E. hast du keine Rechtsgrundlage

bin wie gesagt auch kein jurist, lern nur gerade etwas für den beruf recht, deswegen...
 
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