Hallo Thrain,
Auch eine holländische Art dürftest Du streng genommen in einem, sagen wir, bayerischen Weiher nicht aussetzen. Und die Wahrscheinlichkeit, dass es in Dennerle-Gewächshäusern z.B. tropische Insekten gibt, ist bestimmt höher als die Wahrscheinlichkeit, dass die Libelle eine seltene einheimische Art ist.
Viele heftige Diskussionen mit einem Schulfreund, der Richter geworden ist, haben mich gelehrt, dass die Intention eines Gesetzes berücksichtigt werden muss. Ganz ehrlich - der Gesetzgeber hat im Artenschutzgesetz den Fall, dass jemand mit einer Zierpflanze eine Libelle einschleppt, ganz sicher nicht gemeint. Das müsste dann ja auch für die sprichwörtliche Spinne in der Yucca-Palme oder die reale Raupe im Salat gelten. :autsch:
Bei der Faunenverfälschung sieht's etwas anders aus, denn gerade da ist ja der Fall, dass jemand ein Tier nach Deutschland einschleppt, eindeutig Grundlage des Gesetzes. Das halte ich deshalb für relevanter.
Aber ich bin da auch etwas empfindlicher - wir haben für einen Kurs wegen der leichten Züchtbarkeit Marmorkrebse verwendet. Einheimische Krebse sind teilweise vom Aussterben bedroht. Aber deswegen die Tiere aussetzen oder auch nur für den Rest ihres Lebens (und das der Töchter und Enkelinnen und Urenkelinnen...) pflegen? Die hätten mich sicher vom Campus gejagt, wenn ich sowas vorgeschlagen hätte. :wink:
Viele Grüße,
Antje