Geangelter Aal im Aquarium

sleeper1981 schrieb:
denn eigentlich ist es verboten Fische zu entnehmen und sie nicht der Ernährung zu zu führen,

Ein bemerkenswerter Satz, wie ich finde. Es ist verboten, Fische am Leben zu lassen und nicht zu essen ... Nun ja ...
 


Pagan

Mitglied
Bisher ist es noch gar nicht gelungen Aale in Gefangenschaft zu züchten. Habe letztens grade irgendwo eine Doku drüber gesehen.

Das mit der Kraft ist klar. Ich angle selber seit gut 17 Jahren. Als Deckel sind an dem Becken schwere Glasplatten mit Schienen (zum aufschieben) angebracht. Die bekommt der Aal höchstwahrscheinlich nicht hoch, vor allem weil das Becken von einem Fischhändler stammt, der dort höchstwahrscheinlich lebende Fische in der Art wie Aale zwischengelagert hatte.

Ich habe damals noch gelernt "Aale ab 35 cm". Kann sein, dass sich das geändert hat.

Aale werden durchaus verdammt oft in Gefangenschaft (und zwar zu Massen in Fischfarmen) gehalten und dick und rund gefüttert. Man kann sie füttern mit beispielsweise Rot- und Tauwürmern.

Das Becken ist 1,5 Meter breit, 50 cm tief und 40 cm hoch. Ein gutes Maß für Aale, wie ich finde, da flach und viel Grundfläche. Stellt euch das Ding wie eine Badewanne vor.

Mit der Wanderung der Aale hast du natürlich Recht. Allerdings gehen die so ca. ab ihrem 13. Lebensjahr auf Wanderschaft, und bis dahin ist er zu groß und wahrscheinlich wieder in der freien Natur. Könnte natürlich angehen dass er dann, wenn er es gewohnt ist aus der Hand zu futtern (siehe Video auf der ersten Seite), sofort am nächsten Angelhaken und danach in der Räucherkammer landet.

Meine Idee (ich habe eigentlich alles beachtet, was hier bemängelt wurde) war ja, nen kleinen Aal zu fangen (und wenn der 20-25 cm hat, auch egal), und den in das Becken zu tun. Es gibt übrigends auch Raubaale, die sind an sich identisch mit den anderen Aalen, aber haben eine flache Schnauze. Einige entwickeln sich wohl zu Fischjägern, andere mögen doch lieber Schnecken, Krebse und Würmer. So viel zum Thema mit kleinen Fischen füttern. Da kann ich grade mal die Doku über heimische Gewässer auf www.tier.tv (die Folge mit dem Rheinfall) empfehlen...
So... Den Mini-Aal halte ich einfach ein paar Jahre und entlasse in dann wieder in Freiheit, weil die Tiere gut 20 Jahre alt werden können... Letztens habe ich nen Aal in nem ca. 15.000 Liter Wild-Teich (ist verwildert) erspäht. Zur Not hat ein Kumpel von mir auch einen so großen Teich, und wenn es dem Aal dort nicht gefällt wandert er halts in den nächsten Graben (5 Meter entfernt) und düst dann ab Richtung Waller See oder ab in die Weser... Wird schon klappen.

Nur die Frage ist jetzt, ob ich wirklich Lust dazu habe mein Becken quasi hermetisch abzuriegeln? :?
 

Joern

Mitglied
Muh schrieb:
sleeper1981 schrieb:
denn eigentlich ist es verboten Fische zu entnehmen und sie nicht der Ernährung zu zu führen,

Ein bemerkenswerter Satz, wie ich finde. Es ist verboten, Fische am Leben zu lassen und nicht zu essen ... Nun ja ...
jo...komischer Satz...

vor allem möchte ich mal die rechtliche Grundlage dazu wissen...als Zitat bitte (z.B. §1234 sowieso-Gesetz)...

naja, hier geistern ja son manche Rechts-Glaubenssätze durch Forum..da ist das auch egal....

vor allem stellt diese Getue ja eher die Aquarienhaltung an sich in frage als dieses spezial-Thema...

also back-to-topic ?
 
Joern schrieb:
vor allem möchte ich mal die rechtliche Grundlage dazu wissen...als Zitat bitte (z.B. §1234 sowieso-Gesetz)...

Da der Proband sich mit dem Thema ganz gut auszukennen scheint, wollte ich die Tatsache an sich, daß es dieses Gesetz gibt, nicht mal anzweifeln. Das klingt so absurd, daß es wahrscheinlich sogar wahr ist. Mir gings nur darum, mal wieder über ne typische Bürokratenverordnung zu lästern :wink:
 
Hi zu der Frage wo es steht:
Das Fangen von Fischen ist nur dann nicht tierschutzwidrig, wenn hierfür ein vernünftiger Grund vorliegt. Hierzu gehört insbesondere das Fangen zum Zwecke der menschlichen Ernährung oder zum Zwecke der Hege und Bewirtschaftung.
Wettfischveranstaltungen sind grundsätzlich nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar (vgl. Urteil des AG Hamm vom 18. April 1988 - 9 Ls 48 Js 1693/86 ).
quelle: http://www.angeltreff.org/recht/tierschutzbericht.html

Ich bin auch Angler und mir ist es verboten einen Setzkescher zu benutzen.

Wenn ich jetzt angel und möchte 2 "mittelgroße" bis "große" Fische zum essen haben muß ich trotzdem theoretisch jeden gefangenen Fisch töten.
Fange ich jetzt zuerst 4 kleinere muß ich dann halt diese mitnehmen, auch wenn ich dannach noch 2 große fangen würde und die "kleinen" erst noch wachsen könnten.
So ist Deutschland. :roll:

@aCID
40cm ist in NRW richtig, aber jedes Bundesland hat da andere Bestimmungen.

Zur Ernährung:
Es gibt viele Aquarien(auch in Zoos) die Aale halten.
 
A

Anonymous

Guest
Also ich habe mich an diese Grundsätze noch nie gehalten, in den Nierlanden darfste auch nur mit nem Zwilling angeln anstatt mit nem drilling.....

Entweder ich setze diese Fische wieder artgerecht zurück oder ich nehme sie mit, so einfach is das bei mir
 
Auch ein schöner "Bödsinn":
Wenn ein Fisch untermaßig ist, aber den Haken so geschluckt hat, das man ihn töten sollte, muß man ihn erlösen und soll ihn vergraben.

Nebenbei: Ich sagte nur wie die Gesetzeslage ist, nicht wie ich, und mit mir viele andere Angler auch, es handhabe. :wink:
 


hüstel, liebe Forumsmitglieder,

bei der Idee einen wildlebenden Aal zu fangen und zu halten sträuben sich mir die Nackenhaare, denn so einfach er auch zu beschaffen ist, es ist verboten (ebenso wie das abfischen von Froschlaich, um die Entwicklung zu beobachten).

Bundesnaturschutzgesetz

§ 41 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
(1) Die Länder erlassen Vorschriften über den Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen. Dabei ist insbesondere zu regeln,
1. Tiere nicht mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,

Ich bin davon überzeugt, dass die Aquarienhaltung keinen "vernüftigen Grund" im Sinne des BNatSchG darstellt.

In einigen Ländern steht der Aal auf der Roten Liste und gilt damit als besonders gefährdet, hierzu sind die Schutzbestimmungen noch strenger geregelt.

Stand: "Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 686)"

Kurz zur Erläuterung: Das Bundesnaturschutzgesetz ist ein Rahmengesetz, welches durch die einzelnen Länder konkretisiert wird. Es gilt mit den wenigen Festsetzungen jedoch übergeordnet für alle. Ebenso wie die Entnahme wildlebender Tiere verboten ist, ist auch eine faunenverfälschung durch das Aussetzen untersagt.


Für NRW gilt das Landschaftsschutzgesetz:
§ 61
Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere
und Pflanzen
(1) Es ist verboten,
1. wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,


Also bitte auf nicht wildgefangene Tiere ausweichen, sonst kann es böse Ärger geben!

Maja
 

Joern

Mitglied
Biene Maja schrieb:
Ich bin davon überzeugt, dass die Aquarienhaltung ....
Hi Maja

ist das Deine persönliche Überzeugung oder gängige Rechtsprechung ?

Im Naturschutzgesetz steht z.B. drin, dass in NSG keine Tiere und Pflanzen (bzw. Teile davon) entnommen werden dürfen. Außerhalb von NSG's ist es also erlaubt....so prinzipiell.

Naja, wäre nicht das erste mal, dass ´man ein Jura-Studium braucht, ums zu verstehn...manchmal hilft auch das nix.... :wink:
 

Pagan

Mitglied
Boar, das ist ein alter Tread... Aber "wildgefangene" Fische!?!?!? Bitte!?!?!?

- Was meint ihr wo die meisten Neons, Kugelfische und Skalare herkommen!? (nebst vieler anderer, die in Gefangenschaft nicht leicht nach zu züchten sind)

Also bitte... Doof bin ich auch nicht. ;)
 
Hallo,

also wenn Du nen kleinen Aal am Haken hast würd ich das gar nicht so schlecht finden ihn zu hältern :)
Dann peppelste ihn schön auf bis er etwas größer ist und dann wieder zurück in die Weser... Andere Angler würden sich drüber freuen^^

Gruß
 
Zu dem Aal im Aq:

Ich hatte früher einen Aal im Aquarium.
Das Becken war eingermaßen groß. Ich schätze 500 Liter. Der Aal war auch selbst geangelt, bzw. habe ich ihn mir angeln lassen, weil ich nicht sonderlich gut angeln kann. ;)
Ich hatte den Aal relativ jung ins Aq gesetzt. Daher war er auch noch nicht voll ausgewachsen. Jedoch war der Aal relativ kräftig und hat extrem rumgewirbelt, wenn es dunkel war. Beleuctung hatte ich logischerweise so gut wie keine, da der Aal dunkle Ecken mochte.

Als der Aal größer wurde, hat er sehr gut gefressen und er sah sehr gesund aus. Aber bei seinen "Schwimmattacken" war das AQ nicht mehr sicher, da er u.a. auch Steine "rumgewirbelt" hat. Ich hatte Angst vor Glasbruch und habe meinen Aal schweren Herzens wieder frei gelassen.

Grüße, D. :)
 

Pagan

Mitglied
djhaax schrieb:
http://www.aalfreunde.de/Article63.html

Aale gehören einfach nicht in ein Zimmeraquarium.
Es gibt viele andere interessante Tiere zu Pflegen.
Sicher. Das steht auch gar nicht mehr zur Debatte. Aber hier in den raum zu werfen Wildfänge gehören generell nicht in Aquarien ist ein Griff ins Klo. :D
 
Ich hatte auch mal nen Aal (30cm und selbstgefangen) in nem 300 Liter Becken, um meine krebse loszuwerden. Im AQ-Laden haben sie gesagt, da hilft nur nen Aal. Nur nach ein paar Monaten is er gestorben, da waren wir grad im Urlaub. Schade eigentlich.
Als der Aal größer wurde, hat er sehr gut gefressen und er sah sehr gesund aus. Aber bei seinen "Schwimmattacken" war das AQ nicht mehr sicher, da er u.a. auch Steine "rumgewirbelt" hat. Ich hatte Angst vor Glasbruch und habe meinen Aal schweren Herzens wieder frei gelassen.

Da hilft grober Kies, ich hatte 16/32er und da ist nichts rumgeflogen.
 


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