sleeper1981 schrieb:denn eigentlich ist es verboten Fische zu entnehmen und sie nicht der Ernährung zu zu führen,
Ein bemerkenswerter Satz, wie ich finde. Es ist verboten, Fische am Leben zu lassen und nicht zu essen ... Nun ja ...
sleeper1981 schrieb:denn eigentlich ist es verboten Fische zu entnehmen und sie nicht der Ernährung zu zu führen,
jo...komischer Satz...Muh schrieb:sleeper1981 schrieb:denn eigentlich ist es verboten Fische zu entnehmen und sie nicht der Ernährung zu zu führen,
Ein bemerkenswerter Satz, wie ich finde. Es ist verboten, Fische am Leben zu lassen und nicht zu essen ... Nun ja ...
Joern schrieb:vor allem möchte ich mal die rechtliche Grundlage dazu wissen...als Zitat bitte (z.B. §1234 sowieso-Gesetz)...
quelle: http://www.angeltreff.org/recht/tierschutzbericht.htmlDas Fangen von Fischen ist nur dann nicht tierschutzwidrig, wenn hierfür ein vernünftiger Grund vorliegt. Hierzu gehört insbesondere das Fangen zum Zwecke der menschlichen Ernährung oder zum Zwecke der Hege und Bewirtschaftung.
Wettfischveranstaltungen sind grundsätzlich nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar (vgl. Urteil des AG Hamm vom 18. April 1988 - 9 Ls 48 Js 1693/86 ).
Hi MajaBiene Maja schrieb:Ich bin davon überzeugt, dass die Aquarienhaltung ....
Aus Tschechien? :roll:aCiD schrieb:Was meint ihr wo die meisten (...) Skalare herkommen!?
Sicher. Das steht auch gar nicht mehr zur Debatte. Aber hier in den raum zu werfen Wildfänge gehören generell nicht in Aquarien ist ein Griff ins Klo.djhaax schrieb:http://www.aalfreunde.de/Article63.html
Aale gehören einfach nicht in ein Zimmeraquarium.
Es gibt viele andere interessante Tiere zu Pflegen.
Als der Aal größer wurde, hat er sehr gut gefressen und er sah sehr gesund aus. Aber bei seinen "Schwimmattacken" war das AQ nicht mehr sicher, da er u.a. auch Steine "rumgewirbelt" hat. Ich hatte Angst vor Glasbruch und habe meinen Aal schweren Herzens wieder frei gelassen.