Frage zum Verbot in der Schweiz + Einfuhr

Hallo,

Krebse aus Amerika sind krebspesttechnisch ja in der Schweiz verboten, nun lese ich aber das Garnelen diese ebenfalls übertragen können (und manche Arten überleben durchaus in unseren Breitengraden). Stimmt das?
Sind diese nun legal einzuführen oder nicht? Gesehen habe ich bereits Großarmgarnelen in dortigen Zoogeschäften, aber würde der Zoll da rumspinnen wenn ich meine Garnelen beim Umzug mitnehme?
Muss ich da etwas beantragen, wenn ich samt Aquarien umziehe?
Und darf ich mein 17l Garnelenbecken mitnehmen (ist ja eigentlich keine Mindestgröße in der Aquaristik)?

Besatz steht in meinem Profil.

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!
LG, Pia
 


Hi,

Im Zweifelsfall einfach nicht aufführen und seperat vom Umzugsgut einführen... seit die Eidgenossen zum Schengenraum gehören wird an den wenigsten Grenzübergängen noch kontrolliert... :wink:

Ansonsten: entweder mal hier schaun, ob du schlauer wirst:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de
oder einfach mal dort anrufen. Im Gegensatz zu deutschen Behörden sind die dort meiner Erfahrung nach immer megafreundlich und hilfsbereit... die können dir da sicher weiterhelfen.

Die Blue Pearls die ich vor kurzem in die Schweiz eingeführt hab, waren übrigens in ner Flasche auf dem Beifahrersitz - interessiert hats niemand. (Ich hatte aber auch nie drüber nachgedacht, dass es überhaupt verboten sein könnte...) Und ich hab zwar schon im Netz gelesen, dass die bei der Einfuhr von Umzugsgut alles penibel anschauen, haben sie bei uns vor 2 Jahren aber auch nich gemacht. Trotzdem schon mal viel Spass mit den Formularen! :D

Cheers, Yosh
 
A

Anonymous

Guest
Moin,

Garnelen können nur dann die Krebspest übertragen, wenn sie mit nordamerikanischen Krebsen vergesellschaftet waren und dann nur durch die Wasseranhaftung. Soll heißen: alle "Gegenstände", die in einem Krebsbecken waren, übertragen die Sporen durch die Wasseranhaftung, in welchen die Sporen überleben.

Insofern sollten die Garnelen nicht unter die Verbotsbestimmung fallen.

Mit der Mindestbeckengröße könntest Du allerdings Probleme bekommen, so denn die Garnelen durch ihre Zugehörigkeit zu den Wirbellosen nicht aus dieser Regelung herausfallen.
 
Huhu,

vielen Dank für die tollen Antworten, das hilft mir schon sehr weiter :thumleft:
Freue mich trotzdem über weitere Antworten und Erfahrungen :D

LG, Pia
 


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