...glatt übersehen...
Hallo Dennis,
welche Aspekte der Aquaristik haltet ihr für tierschutzrelevant?
Alle: Beschaffung, Vermehrung, Haltung, Vetrieb/Weitergabe.
wie sieht das Verhalten und die Vorgehensweise von Tierschutzorganisationen in und gegenüber der Aquaristik aus?
Mir wurde im immer gleichen Tenor (Einzelmeinungen von Mitgliedern diverser Tierschutzverbände, keine offiziellen Statements) begegnet:
Ein Tier nur zum Anschauen, also als "Schmuck", hat in menschlicher Obhut nichts zu suchen. Das ist kein vernünftiger Grund ein Tier seiner natürlichen Umgebung zu entnehmen oder Tiere unter zweifelhaften Bedingungen zu züchten oder zu halten.
Gib es seriöse Quellen für tierschutzrelevante Fakten und Zahlen?
Mir sind keine Quellen bekannt, die ich seriös nennen würde, da sich oftmals entsprechende Interessenverbände als Auftraggeber der Ermittlung und Verbreitung solcher Daten heraus stellten.
Bezogen auf Aquaristik sind mir lediglich Aussagen der einschlägigen Fachliteratur bekannt wie "selten im Handel", "nie wieder in freier Natur nachgewiesen" oder "endemisch, mit kleinsten Populationen", welche mich meiner eigenen Interpretation eines möglichen Impacts in natürliche Bestände überlassen.
EDIT: Vor kurzem gab es in der einschlägigen Fachliteratur eine Schätzung, wie lange AQ-Fische in privater Haltung durchschnittlich überdauern und welcher Bedarf/Verbrauch sich daraus ergibt.
In welchem Rahmen tangiert die Aquaristik Artenschutz und Tierrecht?
Siehe Frage 1.
Falls gemeint ist welche Tier- und Artenschutz-Gesetze zutreffen: Alle, deren Gesetzmässigkeit wir unterliegen, bspw. Länder-, Bundes- und Europäischen Ebenen.
Gekauft werden darf ohne jeden Sachkundenachweis, in jeder beliebigen Menge, etc.
D.h. der Verantwortungsübergang ist nicht geregelt. Es wird jeweils nur die einzelne Haltungsverfehlung verfolgt, so sie denn bekannt wird. "Kleinigkeiten" wie AQ-Fische bspw. werden mangels öffentlichem Interesse (Aufwand <-> Wert der Sache) nicht verfolgt.
Vorgeschriebene Präventionsmassnahmen zum Schutz der Arten oder des einzelnen Individuums, zB. eine Aufklärungsschulung, eine Art Sachkundenachweis für private Aquarianer o.ä. als Vorausssetzung für den Erwerb von aquaristischen Arten fehlen völlig, damit wird die bisherige Gesetzgebung in der Praxis unwirksam.