Ansonamun schrieb:Dennoch ist es gang und gebe Wirbellose per Maxibrief zu verschicken.
Bzw. habe ich auch schon Tiere als Päckchen erhalten.
JoKo schrieb:. Die Tiere beim Zoohändler kommen schliesslich auch nicht per email oder Fax dort hin :wink:
Wobei dieser Gesetzesverstoß lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, und damit gleichrangig mit bei Rot über die Fußgängerampel gehen oder Falschparken ist.JoKo schrieb:Wer sein Paket mit Fischen nicht deklariert damit es von DHL befördert wird verstösst also gegen ein Gesetz.
Robert Miehle schrieb:Wobei dieser Gesetzesverstoß lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, und damit gleichrangig mit bei Rot über die Fußgängerampel gehen oder Falschparken ist.
Ansonamun schrieb:Hallo
Wie soll ich bitte an Wildfänge kommen, bzw. seltene Fischarten?
Guppys find ich in jedem Ramschladen der sich Aquariengeschäft nennt.
Was aber wenn ich eine Rarität von Fisch der dazu ein Wildfang sein soll, aus einem Afrikanischem See möchte?
Nicht schon wieder :?. Laß bitte den moralinsauren Finger da stecken, wo er hingehört.JoKo schrieb:Juristisch gesehen magst Du recht haben, moralisch gesehen ...
meee schrieb:Habe Betta splendens schon merhmals verschickt !
Mal so beiläufig gefragt: welche Fische pflegst Du denn in Deinen Aquarien?ilexus schrieb:Man könnte durchaus fragen, ob es überhaupt nötig und ethisch vertretbar ist, WF zu fangen und zu kaufen.
Robert Miehle schrieb:Hallo,
Mal so beiläufig gefragt: welche Fische pflegst Du denn in Deinen Aquarien?ilexus schrieb:Man könnte durchaus fragen, ob es überhaupt nötig und ethisch vertretbar ist, WF zu fangen und zu kaufen.
Viele Grüße
Robert, selbst schon WF gehalten und nachgezogen
Robert Miehle schrieb:Hallo,
Nicht schon wieder :?. Laß bitte den moralinsauren Finger da stecken, wo er hingehört.JoKo schrieb:Juristisch gesehen magst Du recht haben, moralisch gesehen ...
Und deren Eltern sind alleine den Atlantik rübergeschwommen?ilexus schrieb:Corydoras adolfoi, habe explizit nach Nachzuchten gesucht und musste dafür lange gucken.
Doch, durchaus. Daß es ein Gesetzesverstoß ist, hattest schließlich Du bedeutungsschwanger zur Diskussion beigetragen. Du hattest lediglich "vergessen" zu erwähnen, daß ein Verstoß gegen die Bestimmungen beim Lebendtierversand lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, und nicht etwa eine Straftat. Das habe ich nachgeholt.JoKo schrieb:Dein Kommentar dass ein Verstoss nur eine Ordnungswidrigkeit ist und somit Deiner Meinung nach nicht schlimmer als bei Rot über die Ampel zu gehen hat nicht unbedingt hilfreich zur Sache beigetragen.