...und anbei noch einmal die Ansicht, dass Wasserschildgröten absolut nix in einem Becken zu suchen haben, sondern allermindestens in einem Paludarium (ich spreche von Zimmergrösse) gehalten werden sollten.
Alles andere gehört verboten...
Ich bin mir durchaus bewusst, dass es nun Kritik hageln wird, aber wenn man sieht, was für ein Aufwand (Schildkrötenfarm von Verwandten) das ist, gehört jegliche Reptilienhaltung (ich schliesse mein Schlangen mit ein) unter Citespflicht, basta!