NOGO - Fische für AQLäden

Starmbi

Mitglied
Hallo,

mit entsprechendem Nachweis geeigneter Haltungsbedingungen
Oh, da sehe ich bei der typischen deutschen Bürokratie schwarz.
Wie soll das stattfinden?
Halbjährliche Hausbesuche einer Kommission mit Beckenüberprüfung?

@Olli: Wie Du schon zu deinem Hundekauf geschrieben hast, nimmt die Überprüfung teilweise absurde Züge an.
Da man einen Fisch nicht streicheln kann, wird die Lobby eher klein sein.
Obwohl, bei den Schildkröten hat es ja auch geklappt, aber die haben auch einen Schutzstatus...
Da hilft wahrscheinlich am besten Aufklärung, z.B. auch über dieses Forum.

Gruß
Stefan
 

Moderlieschen

Moderator
Teammitglied
Da hilft wahrscheinlich am besten Aufklärung, z.B. auch über dieses Forum.
Aber wenn die Leute hier landen, ist es meistens zu spät.
Der große (bzw. großwerdende) Fisch ist schon da.
Also, abgeben!

Dann stellt sich die Frage, wohin? Es gibt keine geeigneten Aquarien im "normalen" Haushalt für solche Tiere.
Und somit sind wir wieder am Anfang...ein ewiger Kreislauf, der sich nie ändern wird, solange solche Fische im Handel verkauft werden dürfen.
 

fischolli

R.I.P.
Moin,

da hat Petra völlig Recht. Bestes Beispiel sind für mich die in jedem 2. 60cm-Aquarium auftauchenden Mollys.

Gruß
 

thodai

Mitglied
Positives Erlebnis vor ein paar Monaten in einer Filiale die mit "K" anfängt und mit "ölle" aufhört: der Kunde steht vor dem Becken mit Malawi Cichliden, will einen jungen Nimbochromis venustus haben (den Namen kennt er nicht, er will "den der am Kopf so schön blau schimmert"). Wie schon von Wolf erwähnt, passt der vielleicht gut zu den Vorhängen. Der Verkäufer fragt nach der vorhandenen Beckengrösse und verweigert den Verkauf. Auch ein "ich hol mir ja bald ein so grosses Becken" (ja, ja, sicher ...) ändert nichts an der Entscheidung.
Ich denke ich weiß von welchem Verkäufer du sprichst Jochen. Der ist das Urgestein des Ladens der mit "K" anfängt und mit "ölle" aufhört.
Alle anderen von früher sind ja leider weg, was mich bei dem Chef aber auch nicht wundert...

Ich selbst habe einen Betta splendens in meinem Cube und bin der Meinung daß der sehr gut mit seinen langen Flossen klarkommt.
 

Wolf

Moderator
Teammitglied
Wie auch immer. Ich habe da eine eher unpopuläre Meinung: Tierhaltung nur mit Sachkundenachweis. Egal ob Fisch, Hund, Katze oder Maus. ..

Hallo Jochen,
Dann hätte sich das noch schneller erledigt, weißt du was der Schein kostet?
Im übrigen, darf man dort auch nicht alles glauben, was gelernt wird.
Wie sagte ein Fischhändler zu mir.
Räum dein Kopf aus, wirf dein ganzen Wissen hinaus und dann lerne den Ordner auswendig.
L.g. Wolf
 

Wolf

Moderator
Teammitglied
Moin,

da hat Petra völlig Recht. Bestes Beispiel sind für mich die in jedem 2. 60cm-Aquarium auftauchenden Mollys.

Gruß

Mensch Olli,
Fische passen sich doch der Aquariengrösse an.
Musste ich leider erst von einem Freund hören, der seiner 17jährigen Tochter 2 Skalare in ein 112l becken besorgt hat. Die hatten aber richtig lustige Namen, wenigstens die eine Woche, wo sie gelebt haben.
L.g. Wolf
 

Mezzomixen

Mitglied
Und somit sind wir wieder am Anfang...ein ewiger Kreislauf, der sich nie ändern wird, solange solche Fische im Handel verkauft werden dürfen.

Morgen
Sehe ich auch so. Da beißt sich irgendwo die Ratte in den Schwanz.
Es gibt aber natürlich auch immer eine Verantwortung von beiden Seiten. Also von Käufer und Verkäufer. Zur Zeit wird ja (aus gegebenem Anlass) viel über Eigenverantwortung diskutiert. Natürlich darf ich mich auch als Kunde über einen Fisch im Vorfeld erkundigen. Da heißt das Zauberwort halt googeln.
Leider gibt es eben viel zu viele Menschen die sich ein Aq zulegen und drei Tage später in den Laden gehen und nach Farbe Fische kaufen.
Und genau da gilt es ein Mittelding zu finden. An solchen Punkten beginnt die Verantwortung des Anbieters von Aq-Fischen. Es sollte zum einen definitiv eine vernünftige und korrekte Ausschilderung der angebotenen Fische vorgeschrieben sein. Mit Endgröße und angemessener Beckengröße usw.
Das würde vielen Leuten sicherlich helfen. Es ist ja mMn nicht so, dass ein Großteil der Käufer mutwillig Tierquälerei betreibt. Es ist ein Mangel an Wissen und an Informationsbereitschaft.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

Snowgnome

Mitglied
Hi

Morgen

Und genau da gilt es ein Mittelding zu finden. An solchen Punkten beginnt die Verantwortung des Anbieters von Aq-Fischen. Es sollte zum einen definitiv eine vernünftige und korrekte Ausschilderung der angebotenen Fische vorgeschrieben sein. Mit Endgröße und angemessener Beckengröße usw.

Grüße

In der Theorie absolut korrekt. Aber wie soll man das umsetzen?. Jemand wie ich, der z.B. viele Jahre Malawis gehalten hat, hat da natürlich ganz andere Vorstellungen von Beckenmindestgrößen. Und die sind einfach nicht kompatibel mit den Verkaufabsichten eines Durchschnittshändlers. Und wer soll dann die "zulässigen" Größen festlegen?
 

Mezzomixen

Mitglied
Natürlich darf ich mich auch als Kunde über einen Fisch im Vorfeld erkundigen
Yes... ich wollte mich immer schon selbst zitieren :)

Jedenfalls war es mir ein Bedürfnis eine Kundenrezension zu teilen, die ich vor ein paar Monaten gelesen habe. Es geht hierbei um ein bestelltes Juwel Becken (rio450). Der Kunde beschwert sich darüber, dass es nicht rechtzeitig gekommen ist. Weiterhin erklärt er anschaulich, wieso man nicht uneingeschränkt Fische verkaufen darf. Aber lest selbst ( wie gesagt kopierter Eintrag auf der Website von Hornbach) :

Fische Tot wegen Spedition

Von anonym am 10.01.2020

Ich habe hier ein Aquarium bestellt, alles super (von Hornbachseite) ,aber die Spedition die dieses Versendet meinte zu mir dass es früher geliefert wird. Woraufhin ich mir Fische bestellt hatte. Am mir genannten Liefertag, rief ich 2 mal dort an um mir eine genauere Uhrzeit nennen zu lassen. Wo sie mir auch bestätigte dass es sicher heute ankommen wird.(2x) als mir beim zweiten Telefonat gesagt wurde dass es statt 8-14uhr 12-16uhr wird bat ich meine Freundin, (die sich dann frei nahm) zu mir nach Hause um es anzunehmen. Nach meiner Mittagspause erhielt ich von einer anderen Mitarbeiterin einen Anruf das der Fahrer mein Packet nicht mehr mitnahm „weil er nicht genug Zeit hatte“ und deswegen nur zurückgeschickt oder nächste Woche zugestellt werden. Womit das Zeitfenster nicht mehr reicht das Aquarium „Fischsicher“ zu machen. Meine Freundin Die dann versuchte bei Hornbach anzurufen kam dann zu keinem Mitarbeiter durch.. (eigentlich einziger Fehler was Hornbach selbst betrifft) Ich bitte Hornbach um eine Stellungnahme Bezüglich der Spedition (verstehen sie mich nicht Falsch, mir geht es nicht um einen Schadensersatz, sondern um eine Konsequenz da ich ja offensichtlich nicht der einzige bin der Probleme mit der Lieferung hatte) Vielen Dank


Und wer soll dann die "zulässigen" Größen festlegen?

Ich könnte jetzt Österreich anführen. Dort gibt es gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrößen für die jeweiligen Fischarten. Sowas könnte man auch in Deutschland durchaus umsetzen im Sinne des Tier und Verbraucherschutzes.
 

Snowgnome

Mitglied
Hi

Ich könnte jetzt Österreich anführen. Dort gibt es gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrößen für die jeweiligen Fischarten. Sowas könnte man auch in Deutschland durchaus umsetzen im Sinne des Tier und Verbraucherschutzes.

Und wie weit entsprechen die Angaben den reellen Bedürfnissen (z.B. Malawis nicht unter 300 Litern, viele Arten nicht unter 1000 usw)
 

JoKo

Mitglied
Und wie weit entsprechen die Angaben den reellen Bedürfnissen (z.B. Malawis nicht unter 300 Litern, viele Arten nicht unter 1000 usw)

Naja: RIS - 2. Tierhaltungsverordnung Anl. 5 - Bundesrecht ...www.ris.bka.gv.at › NormDokument

Schwertträger in 80cm halte ich für "suboptimal", zumindest wenn da mehr als ein Männchen gehalten werden soll. Melanochromis auratus in 100cm ... da fliegen u.U.. die Fetzen. Und Julidochromis werden mal alle in einen Topf geworfen [Ironie]Zwischen J. transcriptus und J. marlieri gibt es ja auch kaum Unterschiede[/Ironie] Ersteren könnte man durchaus ein einem 60cm Artbecken halten, letzteren sicher nicht.
 

Mezzomixen

Mitglied
Schwertträger in 80cm halte ich für "suboptimal", zumindest wenn da mehr als ein Männchen gehalten werden soll. Melanochromis auratus in 100cm ... da fliegen u.U.. die Fetzen. Und Julidochromis werden mal alle in einen Topf geworfen [Ironie]Zwischen J. transcriptus und J. marlieri gibt es ja auch kaum Unterschiede[/Ironie] Ersteren könnte man durchaus ein einem 60cm Artbecken halten, letzteren sicher nicht.

Es zeigt aber zumindest einen Ansatz. Grundsätzlich wurden sich Gedanken darüber gemacht. Es gibt so einfach zumindest mal eine Grundlage. Wovon in Deutschland (und auch anderen Ländern) nicht einmal ansatzweise die Rede sein kann.
 

Snowgnome

Mitglied
Hi

@JoKo

ich habe jetzt nur mal kurz bei den Malawicichliden geschaut. Die Liste ist totaler Müll, das ist ja schlimmer als das, was bei vielen Händlern abgeht
 

JoKo

Mitglied

Wolf

Moderator
Teammitglied
Hi,



ich könnte nur raten ... aber wir sind ja unter uns: wieviel? ;)

Hallo Jochen,
Allein für den Ordner, den du zum lernen brauchst, hab ich 140€ bezahlt.
Mit Hotel war ich 2008 ca.700€ los. Gut, mir haben sie als Privatmann, eine abgespeckte Version angeboten, aber ich geh ja nicht zum Spaß dahin;). Wobei? Ich hatte da schon etwas Spaß, vor allem beim diskutieren.
Wenn du nicht bestehst, wird es natürlich teurer.
L.g. Wolf
 

Z-Jörg

Mitglied
Hi,
Selbst wenn die Beckengrößen passen würden und die Verordnung gesetzlich verbindlich wäre, wer und wie würde das kontrollieren?
 

Mezzomixen

Mitglied

Snowgnome

Mitglied
Hi

Guck an. Das war mir nicht bekannt. Dann ist meine Aussage tatsächlich nicht korrekt.
Die Frage muss dann allerdings erlaubt sein, warum es kein Gesetz ist. Ich meine... warum ist es mir nicht bekannt... wahrscheinlich genau deswegen.

Weil so ein Gesetz - ich beziehe mich auf die Tabelle aus dem Link oben - von Leuten gemacht werden würde, die von der Materie ohnehin keine Ahnung hätten. Da würde der Gesetzgeber - selbst wnn man ihm guten Willen unterstellen möchte - das Gegenteil dessen erreichen, was eigentlich beabsichtigt ist
 

JoKo

Mitglied
Weil so ein Gesetz - ich beziehe mich auf die Tabelle aus dem Link oben - von Leuten gemacht werden würde, die von der Materie ohnehin keine Ahnung hätten. Da würde der Gesetzgeber - selbst wnn man ihm guten Willen unterstellen möchte - das Gegenteil dessen erreichen, was eigentlich beabsichtigt ist


Der Gesetzgeber könnte sich ja in Internetforen informieren ...











.... ;)
 
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