Hallo Kerstin,
das mit Erlaubnis des Vermieters war eher auf den Hausfrieden bezogen. Sicherlich gehts auch ohne, wenn die Statik stimmt und das Becken gegen Wasseraustritt versichert ist.
Man muss seinen Vermieter schließlich auch nicht fragen, ob man ein Wasserbett in sein Schlafzimmer stellen kann.(Die Randbedingungen müssen auch hier stimmen). Da könnt je auch was schief gehen und schwupps, schon hat der Nachbar eine nasse Decke.
Solche Nachbarn kenne ich allerdings auch und es ist wirklich kein Zuckerschlecken mit denen auszukommen.
Jedoch bin ich auch der Meinung, dass es dem Nachbarn und wahrscheinlich auch dem Vermieter egal sein sollte, ob dir die Badewanne überläuft, das Wasserbett oder das AQ leckt, woher das Wasser hergekommen ist, solange der Schaden im Anschluss bezahlt wird.
das mit Erlaubnis des Vermieters war eher auf den Hausfrieden bezogen. Sicherlich gehts auch ohne, wenn die Statik stimmt und das Becken gegen Wasseraustritt versichert ist.
Man muss seinen Vermieter schließlich auch nicht fragen, ob man ein Wasserbett in sein Schlafzimmer stellen kann.(Die Randbedingungen müssen auch hier stimmen). Da könnt je auch was schief gehen und schwupps, schon hat der Nachbar eine nasse Decke.
Solche Nachbarn kenne ich allerdings auch und es ist wirklich kein Zuckerschlecken mit denen auszukommen.
Jedoch bin ich auch der Meinung, dass es dem Nachbarn und wahrscheinlich auch dem Vermieter egal sein sollte, ob dir die Badewanne überläuft, das Wasserbett oder das AQ leckt, woher das Wasser hergekommen ist, solange der Schaden im Anschluss bezahlt wird.