Edelstahl im Nano-Becken (35l)

Erich Wien

Mitglied
Hallo!

Zunächst vielen Dank an den/die Autoren für den "CO2-Ratgeber" - großartig!

Bzgl. CO2 blieb nur eine Frage offen:
Ist es wirklich zwingend, dass eine CO2-Flasche nur "stehend" betrieben werden darf?
Ist bei mir ein reines Thema des Platzangebots.
Würde sie gerne liegend unter der Tischplatte platzieren.

Meine eigentlich Frage:
Spricht etwas gegen Edelstahl in einem kleinen Becken?
Hab ein formbares Edelstahlgitter im Internet bestellt, auf welches ich gerne Moos aufbinden würde.
Anstatt der klassischen Deko (Wurzeln/Steine) welche ja auch viel Volumen beansprucht, wäre mir eine reine Gitter-Lösung recht sympathisch.
In der Hoffnung, dass dieses so zuwächst, dass es nicht mehr sichtbar ist.

DANKE!
Erich
 

rein.hart

Mitglied
Hi,

auf gar keinen Fall die Flasche liegend betreiben. Das ist nicht gesund! Das CO² in der Flasche ist durch den Druck flüssig. Im oberen Teil der Flasche
geht das CO² in den gasförmigen Zustand über. Wenn du die Flasche im Liegen betreibst, kommt das Gas in flüssigen Zustand in den Druckminderer und zerstört diesen. Im schlimmsten Fall kommt CO² flüssig in den Raum.
Edelstahl sollte kein Problem sein. Es gibt ja Edelstahl Ein- und Ausläufe und Edelstahl CO² Diffusoren.
 

Starmbi

Mitglied
Hallo,

man könnte sich ein 90°-Bogen aus Edelstahl fertigen lassen.
Schon eine Wanddicke von 1 mm hält bis zu 460 bar aus.
CO2 hat nur ca. 60 bar.
Da sollte man den Stahlbauer aber fragen, ob das sicherheitstechnisch OK ist.

Gruß
Stefan
 

Wolf

Moderator
Teammitglied
Hallo Stefan,
Ich versteh deine Antwort nicht ganz. Es ging doch um ein Edelstahlgitter für Moose.
@Erich Wien ,
Danke für die Anerkennung und ich werde deine Frage noch in den Co2 Beitrag mit aufnehmen.
Du könntest anstatt dem Edelstahl, auch eine Filtermatte bepflanzen.
L. G. Wolf
 

Wolf

Moderator
Teammitglied
Hallo Erich,
Ich habe gerade nochmal geschaut. Im Co2 Ratgeber steht bereits, dass man die Flasche senkrecht stellt und senkrecht steht in Dick. Vielleicht sollte man da noch nähers was dazu schreiben.
L. G. Wolf
 

Wolf

Moderator
Teammitglied
Hallo Erich,
So schon erledigt. Ich habe bei Punkt 2.3 im Ratgeber nochmals was dazu geschrieben und ganz unten bei den Fragen habe ich sie auch noch dazu gemacht, inklusive rein.harts Antwort.
L. G. Wolf
 
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