Moin,
genialer Thread, jede Menge Rechtslaien und keine Linie, grausam.
Damit ihr noch ein wenig zum Nachdenken habt:
Auszug aus den AGB von ebay (ups, sowas gibt es auch...):
ein Urteil des AG Kehl (jaja nur ein Amtsgericht...)_
http://www.beckmannundnorda.de/agkehlebay.html
Und dann noch ein paar Paragraphen, die zumindestens auch noch diskutiert werden sollten:
§ 119 BGB Angebotsirrtum
§ 123 BGB arglistige Täuschung
§ 242 Treu und Glauben
§ 323 BGB Rücktritt wg. nicht erbrachter Leistung
usw...
Ich würde den Veräufer nett anmailen, dass ich mich aufgrund der Angebotsbeschreibung versehen habe und daher vom Kauf zurück treten möchte.
genialer Thread, jede Menge Rechtslaien und keine Linie, grausam.
Damit ihr noch ein wenig zum Nachdenken habt:
Auszug aus den AGB von ebay (ups, sowas gibt es auch...):
Anbieter müssen die eBay-Grundsätze für das Anbieten von Artikeln beachten. Sie müssen ihre Angebote in die passende Kategorie einstellen und ihre Angebote mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informiert werden.
ein Urteil des AG Kehl (jaja nur ein Amtsgericht...)_
http://www.beckmannundnorda.de/agkehlebay.html
Und dann noch ein paar Paragraphen, die zumindestens auch noch diskutiert werden sollten:
§ 119 BGB Angebotsirrtum
§ 123 BGB arglistige Täuschung
§ 242 Treu und Glauben
§ 323 BGB Rücktritt wg. nicht erbrachter Leistung
usw...
Ich würde den Veräufer nett anmailen, dass ich mich aufgrund der Angebotsbeschreibung versehen habe und daher vom Kauf zurück treten möchte.