co2 flaschen tüv. dringend!!!

Moin,

genialer Thread, jede Menge Rechtslaien und keine Linie, grausam.

Damit ihr noch ein wenig zum Nachdenken habt:
Auszug aus den AGB von ebay (ups, sowas gibt es auch...):
Anbieter müssen die eBay-Grundsätze für das Anbieten von Artikeln beachten. Sie müssen ihre Angebote in die passende Kategorie einstellen und ihre Angebote mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informiert werden.

ein Urteil des AG Kehl (jaja nur ein Amtsgericht...)_
http://www.beckmannundnorda.de/agkehlebay.html

Und dann noch ein paar Paragraphen, die zumindestens auch noch diskutiert werden sollten:
§ 119 BGB Angebotsirrtum
§ 123 BGB arglistige Täuschung
§ 242 Treu und Glauben
§ 323 BGB Rücktritt wg. nicht erbrachter Leistung
usw...

Ich würde den Veräufer nett anmailen, dass ich mich aufgrund der Angebotsbeschreibung versehen habe und daher vom Kauf zurück treten möchte.
 


A

Anonymous

Guest
Hallo Patric,

Timebandit schrieb:
Den Irrtum des VK, der den falschen Wert von der Flasche abgelesen hat...
Schon vergessen? Auf der Flasche ist der Nettoinhalt von 0,5 kg und das Tara von 1,691 kg eingeschlagen. Aber nix von 1,5 kg, also nix Irrtum, sondern Täuschung.

Sag mal, weisst Du denn, was da in Deiner Sig steht?
Ja, natürlich. Im Gegensatz zu dir weiß ich, wovon und was ich schrebe.

Und würdest Du mir das verraten?
Nein. Bemühe doch ein Chinesisch-Wörterbuch, wenn es dich so brennend interessiert. Du kannst auch den Thomas D. hier im Forum fragen, dem habe ich es Mitte Juli mal per Email verraten. Nur um deiner Unterstellung zuvorzukommen, ich wüsste selber nicht, was in meiner Sig steht.

Dann biete ich auch nicht auf Deine Auktionen
Daran hindert dich bereits meine ebay-Ausschlußliste.
Glaube versetzt Berge.
Du weißt ja noch nicht mal, was die Ebay-Ausschlußliste (genauer "Liste gesperrter Bieter") ist. Du gestattest daher, daß ich dich nicht weiter ernst nehme.

In diesem Sinne,
Robert
 
Loong schrieb:
Hallo Patric,

Timebandit schrieb:
Den Irrtum des VK, der den falschen Wert von der Flasche abgelesen hat...
Schon vergessen? Auf der Flasche ist der Nettoinhalt von 0,5 kg und das Tara von 1,691 kg eingeschlagen. Aber nix von 1,5 kg, also nix Irrtum, sondern Täuschung.

Sag mal, weisst Du denn, was da in Deiner Sig steht?
Ja, natürlich. Im Gegensatz zu dir weiß ich, wovon und was ich schrebe.

Möglich. Aber Du verstehst nicht, was die anderen Menschen um Dich herum schreiben. Sowas kann sehr einsam machen.

Und würdest Du mir das verraten?
Nein. Bemühe doch ein Chinesisch-Wörterbuch, wenn es dich so brennend interessiert. Du kannst auch den Thomas D. hier im Forum fragen, dem habe ich es Mitte Juli mal per Email verraten. Nur um deiner Unterstellung zuvorzukommen, ich wüsste selber nicht, was in meiner Sig steht.

Naja, sooo wichtig ist das jetzt auch nicht. Hauptsache, Du weisst Bescheid und kannst den Glanz des Geheimnisvollen um Dich bewahren und pflegen. Und Unterstellungen sind auch wohl eher Deine Sache, oder?

Dann biete ich auch nicht auf Deine Auktionen
Daran hindert dich bereits meine ebay-Ausschlußliste.
Glaube versetzt Berge.
Du weißt ja noch nicht mal, was die Ebay-Ausschlußliste (genauer "Liste gesperrter Bieter") ist.

Na bitte, sag ich doch: Unterstellungen sind Deine Sache...

Du gestattest daher, daß ich dich nicht weiter ernst nehme.

Wenn's Dir dadurch besser geht.

In diesem Sinne,

Du wolltest doch nicht von Dingen sprechen, von denen Du nichts verstehst...

Robert

Grüße

Timebandit
 
fluethke schrieb:
Moin,

genialer Thread, jede Menge Rechtslaien und keine Linie, grausam.

Damit ihr noch ein wenig zum Nachdenken habt:
Auszug aus den AGB von ebay (ups, sowas gibt es auch...):
Anbieter müssen die eBay-Grundsätze für das Anbieten von Artikeln beachten. Sie müssen ihre Angebote in die passende Kategorie einstellen und ihre Angebote mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informiert werden.

Die AGB regeln allerdings nur die Verhältnisse zwischen eBay und seinen Kunden - nicht die zwischen den Kunden untereinander. Insofern sind sie hier nicht relevant.

ein Urteil des AG Kehl (jaja nur ein Amtsgericht...)_
http://www.beckmannundnorda.de/agkehlebay.html

Da hatte das Gericht auf arglistige Täuschung erkannt - die war wohl in diesem Fall gegeben und unschwer nachzuweisen. Ist das hier genauso? Da wäre mir etwas entgangen

Und dann noch ein paar Paragraphen, die zumindestens auch noch diskutiert werden sollten:
§ 119 BGB Angebotsirrtum

Über die Möglichkeit des Irrtums hatte ich mehrfach geschrieben.

§ 123 BGB arglistige Täuschung

Wurde ebenfalls diskutiert, kann aber hier nicht ohne Weiteres unterstellt werden.

§ 242 Treu und Glauben

Steht ausser Frage - aber woraus sollten wir schliessen, dass der VK diesem Grundsatz VORSÄTZLICH nicht gefolgt ist?

§ 323 BGB Rücktritt wg. nicht erbrachter Leistung

Die Leistung wurde erbracht - nur eben möglicherweise mangelhaft
usw...

Ich würde den Veräufer nett anmailen, dass ich mich aufgrund der Angebotsbeschreibung versehen habe und daher vom Kauf zurück treten möchte.

Genau. Meine Worte. Schon mehrfach wiederholt.

Grüße
Timebandit
 
A

Anonymous

Guest
Hallo Patric,

Timebandit schrieb:
Und Unterstellungen sind auch wohl eher Deine Sache, oder?
Du bist schnell vergesslich, nicht? Weißt du eigentlich noch, was du gestern gegen halb elf abends geschrieben hast? Nicht? Ich helfe dir mal auf die Sprünge:
Timebandit schrieb:
Sag mal, weisst Du denn, was da in Deiner Sig steht?
Diese Art der Fragestellung ist dazu geneigt mir zu unterstellen, ich wüsste es nicht. Da täuscht du dich, werter Patric. Oder das hier:
Timebandit schrieb:
Aber Du verstehst nicht, was die anderen Menschen um Dich herum schreiben. Sowas kann sehr einsam machen.
Keine Unterstellung? Jaja, lass stecken, ich weiß, daß du das natürlich wieder wortgewaltig dementieren wirst.

Du bist inzwischen sehr, sehr lustig
lol11.gif
.

Edit: Könnte mal einer von den Moderatoren den Thread dicht machen? Kommt eh nix gscheites mehr dabei raus...

Viel Spaß weiterhin!
Robert
 
Loong schrieb:
Hallo Patric,

Timebandit schrieb:
Und Unterstellungen sind auch wohl eher Deine Sache, oder?
Du bist schnell vergesslich, nicht?

Nein. Schon wieder eine Unterstellung.

Weißt du eigentlich noch, was du gestern gegen halb elf abends geschrieben hast?

Selbstverständlich.

Nicht? Ich helfe dir mal auf die Sprünge:
Timebandit schrieb:
Sag mal, weisst Du denn, was da in Deiner Sig steht?

Diese Art der Fragestellung ist dazu geneigt mir zu unterstellen, ich wüsste es nicht.

Nein. Die Formulierung "Du weißt wohl selbst nicht, was in Deiner Sig steht." oder "Du weißt doch nicht mal selbst, was in Deiner Sig steht" wären in diesem unterstellten Sinn zu verstehen. Ich hatte lediglich eine ergebnisoffene Frage gestellt - zu der Du mich im Übrigen direkt aufgefordert hattest.

Eine Fragestellung kann im Übrigen nicht "geneigt" sein - allenfalls "geeignet".


Da täuscht du dich, werter Patric. Jaja, lass stecken, ich weiß, daß du das natürlich wieder wortgewaltig dementieren wirst.

Es bedarf keiner sonderlichen Wortgewalt, Deine Argumente zu widerlegen. Nimm aber bitte meine aufrichtige Freude zur Kenntnis, dass Du mich "wert" schätzt.

Du bist inzwischen sehr, sehr lustig
lol11.gif
.

[Loriot] Ach! [/Loriot]

Edit: Könnte mal einer von den Moderatoren den Thread dicht machen? Kommt eh nix gscheites mehr dabei raus...

Du könntest ja auch einfach aufhören zu schreiben, wenn "eh nix gscheites dabei rauskommt".

Viel Spaß weiterhin!
Robert

Danke
Timebandit
 
A

Anonymous

Guest
Hallo Patric,

willst du hier den tollen Hecht raushängen lassen, oder was willst du mit deinem selbstgefälligen Geschwafel eigentlich erreichen?

Viele Grüße
Robert
 


der_andy

Mitglied
Wow...
verzeiht mir, aber momentan fehlt mir die Zeit, das durchzuwühlen.
Geht weiter, sobald ich (oder auch gern ein anderer Mod-Kollege) dazu kommen.

Daher vorerst zum abkühlen geschlossen.


Grüße,
Andy
 

der_andy

Mitglied
Hallo,

das Verhalten in diesem Thread war nicht akzeptabel. Wir verlangen hier einen anderen Umgang miteinander.

Wir möchten auf folgende Stelle in der Nutzungsvereinbarung, der jeder Nutzer zugestimmt hat, hinweisen:

Behandele andere User so, wie du auch selbst behandelt werden möchtest.
Lasst euch auf keine Wortgefechte ein, in denen der Respekt voreinander verloren geht. Bleibt sachlich, auch wenn es manchmal schwer fällt.
Vergesse niemals, dass du es im Forum mit realen Menschen und nicht mit virtuellen Persönlichkeiten zu tun hast.

Das macht 2x Gelb.

Grüße,
Das AQL-Team
 


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