Aquarium + Mietwohnung

Hallo ihr alle!!

Ich werde nächsten Monat endlich bei Hotel Mama+Papa ausizehen und mit meinem Freund in eine Mietwohnung ziehen.
Das Aquarium soll natürlich mit!! Obwohl, nein, der Besatz soll mit und das Auqarium (derzeit 56l) soll durch ein ca. 100l-Aquarium ersetzt werden. (Meine armen Fischis haben nämlich meiner Meinung nach eine größere Bleibe verdient! ;-) )

Das 100-l-Becken (mit Unterschrank) müsste ich mir noch zulegen. Ich hätte gedacht, dass ich es ja in den Wochen, wo ich noch nicht in der Wohnung bin (wir haben schon renoviert und sind zur Zeit am Möbel kaufen, einrichten ect.), dort schonmal einrichten und einlaufen lassen kann. Ich glaub das wäre das Sinnvollste, oder?

Nun stellt sich die Frage: Wie schaffe ich es, meine Fische vom einen Becken in das andere zu verfrachten? Die Autofahrt wäre gar nicht sooo lange, etwa 20 Minuten. Ich habe aber Bedenken wenn ich sie in eine Plastiktüte setze, dass die Tüte sich während der Fahrt öffnet und meine Fische Bekanntschaft mit meiner Automatte machen... :shock: Vielleicht noch die Platiktüten in einen Eimer stellen?! Hat da evtl. schon jemand Erfahrungen gesammelt und hat Tipps für mich?

Worüber ich mir noch Gedanken mache: Muss ich ein Aquarium extra versichern? Läuft das mit unter der Hausratversicherung? Ich mein, falls es dann doch mal (was ich niemals erleben möchte!!!) zu einem Wasserschaden kommt. Hmmm, ich hab doch keine Ahnung.... :?

Muss ich das Aquarium eigentlich als "Haustiere" angeben? Haustiere sind nämlich nur mit Genehmigung vom Vermieter erlaubt... :roll:
Oder zählt das Aquarium als "Dekoration"?... Hmm, weiß das vielleicht jemand?

Ich freu mich jetzt schon auf eure Antworten!!!

Viele Grüße!!!! :)
 
Halo,

in den meißten Fällen ist in der Hausratversicherung das Aquarium selbst nicht versichert. Versichert ist nur das, was an SChaden bei Austritt des Wassers an Deinem Hausrat entsteht. Sollte Wasser in die nebenliegenden/untenliegenden Wohnungen gelangen, ist dies nicht durch eine HRV abgedeckt, da müsste man sich eine gute Haftpflichtversicherung zulegen. Rufe aber lieber nochmal bei deiner Versicherung an und erkundige dich, ob Schäden durch Aquarienwasseraustritt tatsächlich mitversichert sind.

Ich würde die Fische genauso transportieren, wie du sie transportierst, wenn du sie aus dem Zoofachgeschäft holst. Zur Vorsicht den beutel in einen Eimer stellen aber darauf achten, dass er nicht umkippt oder durchs Auto rutschen könnte.

gruß, Nicole

Ach ja, Fische sind auch Haustiere, aber in der Regel dürften in jedem Haus/Wohnung Zierfische erlaubt sein. Besser beim Vermeiter nachfragen, bevor es Ärger gibt.
 
A

Anonymous

Guest
Hallo Nicole,


Ach ja, Fische sind auch Haustiere, aber in der Regel dürften in jedem Haus/Wohnung Zierfische erlaubt sein. Besser beim Vermieter nachfragen, bevor es Ärger gibt.
Fische, bzw. Aquarien sind keine Haustiere, sondern Einrichtungsgegenstände. Demnach braucht man den Vermieter bei einem 100 Liter fassendem Becken nicht zu informieren.



Gruß
Thomas
 
Hallo!!

Etwas spät, aber: Danke für eure Antworten!!! :)
Ich habe mir jetzt ein 125l-Aquarium gekauft und heute gehts ans Einrichten... In einpaar Wochen können meine Fische dann auch umziehen ... ;)

Unsere Haftpflichtversicherung läuft über meinen Freund, den hab ich schon dazu "verdonnert" dass er sich mal informieren soll...

Ich habe das auch mal gehört, dass Aquarien nicht als Haustiere sondern als Dekorationsgegenstände gelten sollen.. Hmm, mal sehn ...
 
Hi,

den Vermieter oder so braucht man nicht fragen, ob man Fische halten darf.
Wie schon gesagt= Einrichtungsgegenstand

Und das mit der Versicherung lässt sich mit einem einzigen Anruf bei der Versicherung klären... Wenn das Becken neu ist und die erste Woche dicht bleibt, passiert seeeehr wahrscheinlich überhaupt nichts.
Aber ich persönlich bin da auch immer etwas vorsichtiger. ;)

Grüße
 
Huhu,

generell ist es so, dass kein Vermieter die Haltung von Haustieren grundsätzlich verbieten kann / darf (ebensowenig wie das Rauchen innerhalb der Wohnung übrigens).
Verboten werden können Hunde, Katzen, Frettchen, Ratten und Mäuse (weil die noch als Schädlinge gelten) sowie große Papageien (wegen des Lärms) und diverse Terrarientiere (Riesen- bzw. Würgeschlangen, giftige Tiere). Käfigtiere wie Meeris, Kaninchen, Hamster etc. können nicht verboten werden bzw. sind die entsprechenden Punkte im Mietvertrag nichtig, selbst wenn der Mieter diese unterschrieben hat. Also mach dir wegen deinem Aquarium keinen Kopf. Kann dir keiner verbieten...

Grüßle
 
Hallo,

ich würde Dir für den Umzug empfehlen Deine Fische einfach in einen 10 L Eimer mit Aquarienwasser zu setzen und darin zu transportieren.
Als ich meinen damaligen Barschnachwuchs zum Zoohändler gebracht hab, hatte ich 40 Fische in einem 10l Eimer für ca 30 min.
War kein Problem.

Grüße
 
Puschelfuß schrieb:
Huhu,

generell ist es so, dass kein Vermieter die Haltung von Haustieren grundsätzlich verbieten kann / darf (ebensowenig wie das Rauchen innerhalb der Wohnung übrigens).
Verboten werden können Hunde, Katzen, Frettchen, Ratten und Mäuse (weil die noch als Schädlinge gelten) sowie große Papageien (wegen des Lärms) und diverse Terrarientiere (Riesen- bzw. Würgeschlangen, giftige Tiere). Käfigtiere wie Meeris, Kaninchen, Hamster etc. können nicht verboten werden bzw. sind die entsprechenden Punkte im Mietvertrag nichtig, selbst wenn der Mieter diese unterschrieben hat. Also mach dir wegen deinem Aquarium keinen Kopf. Kann dir keiner verbieten...

Grüßle

Ich finds immer wieder niedlich wie hier eine Rechtsberatung abgegeben wird. :mrgreen:

Und wenn dann die Schimmelflecke an der Wand sind, dann wird auf den Vermieter geschimpft.

Bauphysikalische Besonderheiten werden generell ignoriert.

Aber man hat ja "Urteile" gelesen.........

Arme Welt........
 
A

Anonymous

Guest
Hallo Martin,

Martin Krüger schrieb:
Und wenn dann die Schimmelflecke an der Wand sind, dann wird auf den Vermieter geschimpft.
Generell wird bei Schimmel ja immer der Mieter beschuldigt. Warum soll denn dann nicht auch mal der Vermieter schuld sein?
Es gibt ja auch Schimmel der ganz klar von Bautechnischen Fehlern auftritt....ist ja aber das Einfachste und Plausibelste erstmal dem blöden Mieter die Schuld zu geben. :?

Ich hatte in meiner alten Wohnung auch schimmel an einer Wand - trotz regelmäßigem Lüften und Heizen.
Natürlich war auch erstmal ich der Schuldige an dem Dilemma.
Später hat sich ein Schaden am Dach und dessen Undichtigkeit feststellen lassen. Mir wars aber letztendlich scheißegal, da mein Umzug eh schon in vollen Zügen war.

Außerdem muß es nicht Geiz sein, der einen dazu treibt, die Heizungen in der Wohnung so spät wie möglich einzuschalten :wink: .
Ich habe Elektroheizungen und möchte mein Geld nicht dem dicken Utz, bzw jetzt dem Hans-Peter in den A*sch schieben.
Dies wollte ich Dir bei Deinem letztem Post zu diesem Thema schon schreiben (Du erinnerst Dich sicher....ist ja noch nicht lange her), hatte es mir aber verkniffen. Da dies aber nun Dein Thema zu sein scheint, möchte ich Dir meine Meinung nicht vorenthalten.


beste Grüße
Thomas
 
Hi leutz

also ich hab mich vor kurzem auch informiert über die Versicherungen!
Bis eine größe von 200 L muss das Aquarium nicht der Hausratversicherung gemeldet werden. Die Haftpflichtversicherung zahlt nur Fremdschaden also alles was fest am Haus des Vermieters ist zb. Estrich, Wände, Fussboden und natürlich auch die Möbel deines Nachbarn unter dir :) !

Ich persönlich hab zwar über 200 Liter (250) hab aber trotzdem keine Hausratversicherung abgeschlossen da mein eigen Schaden glaub ich ziemlich gering wäre (ein paar nasse Möbelfüße) !

Greez

PS. Viel Glück bei der gemeinsammen Wohnung :wink: hab ich vor einem halben Jahr auch hinter mir !
 
Puschelfuß schrieb:
Huhu,

generell ist es so, dass kein Vermieter die Haltung von Haustieren grundsätzlich verbieten kann / darf (ebensowenig wie das Rauchen innerhalb der Wohnung übrigens).
Verboten werden können Hunde, Katzen, Frettchen, Ratten und Mäuse (weil die noch als Schädlinge gelten) sowie große Papageien (wegen des Lärms) und diverse Terrarientiere (Riesen- bzw. Würgeschlangen, giftige Tiere). Käfigtiere wie Meeris, Kaninchen, Hamster etc. können nicht verboten werden bzw. sind die entsprechenden Punkte im Mietvertrag nichtig, selbst wenn der Mieter diese unterschrieben hat. Also mach dir wegen deinem Aquarium keinen Kopf. Kann dir keiner verbieten...

Grüßle

Da muss ich Martin zustimmen,...

Woher hast du deine Informationen? Oder ist das nur Hörensagen?

gruß Felix
 
mee schrieb:
Hi leutz

also ich hab mich vor kurzem auch informiert über die Versicherungen!
Bis eine größe von 200 L muss das Aquarium nicht der Hausratversicherung gemeldet werden.
Hallo,

mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Das mag bei deiner Versicherung so sein, aber generell ist das mit Sicherheit nicht so. Um Probleme zu vermeiden würde ich mich generell vorher bei der eigenen Versicherung erkundigen welche Schäden versichert sind.

MfG
Jürgen
 
Felix86 schrieb:
Puschelfuß schrieb:
Huhu,

generell ist es so, dass kein Vermieter die Haltung von Haustieren grundsätzlich verbieten kann / darf (ebensowenig wie das Rauchen innerhalb der Wohnung übrigens).
Verboten werden können Hunde, Katzen, Frettchen, Ratten und Mäuse (weil die noch als Schädlinge gelten) sowie große Papageien (wegen des Lärms) und diverse Terrarientiere (Riesen- bzw. Würgeschlangen, giftige Tiere). Käfigtiere wie Meeris, Kaninchen, Hamster etc. können nicht verboten werden bzw. sind die entsprechenden Punkte im Mietvertrag nichtig, selbst wenn der Mieter diese unterschrieben hat. Also mach dir wegen deinem Aquarium keinen Kopf. Kann dir keiner verbieten...

Grüßle

Da muss ich Martin zustimmen,...

Woher hast du deine Informationen? Oder ist das nur Hörensagen?

gruß Felix

Sind heute wieder Großkampftage hier im Forum??

Was ist denn hier momentan los, haben wir etwa wieder Vollmond oder so?

Puschelfuß hat recht:

Nachzulesen hier:

LG München, AZ: 14 S 13615/98LG München, AZ: 14 S 13615/98

Klleintiere (die keine Gefährudung darstellen), kann ein Vermieter generell NICHT verbieten.

Ich kann auch gerne noch 5 weitere Aktenzeichen von verschiedenen deutschen Landgerichten hier veröffentlichen, anscheinend ist das ein beliebtes Streitthema vor Gericht und noch nicht zu allen Vermietern durchgedrungen.
 
Huhu,

also bei MEINER Versicherung zählt das Auslaufen eines Beckens zu der "Eigene-Dummheit-Versicherung" (Zitat meines Beraters ;) ) und ich dürfte im Falle dessen für den Schaden alleine aufkommen. Allerdings wäre das bei uns der Fall, dass nur unsere eigene Wohnung überflutet werden könnte ;) Wie das jetzt ganz genau mit Fremdschäden aussieht kann ich nicht 100%-ig sagen, aber es klang eben durch, dass die nicht unterstützen würden.. :?
 
Dede79 schrieb:
mee schrieb:
Hi leutz

also ich hab mich vor kurzem auch informiert über die Versicherungen!
Bis eine größe von 200 L muss das Aquarium nicht der Hausratversicherung gemeldet werden.
Hallo,

mit solchen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Das mag bei deiner Versicherung so sein, aber generell ist das mit Sicherheit nicht so. Um Probleme zu vermeiden würde ich mich generell vorher bei der eigenen Versicherung erkundigen welche Schäden versichert sind.

MfG
Jürgen

Ja genau und unbedingt schriftlich bestätigen lassen! "Mündliche Nebenabsprachen" sind in nahezu jedem Vertrag ausgeschlossen.

Gruß avro
 
@ Martin und Felix

Zum Einen war das keine Rechtsberatung und zum anderen WEISS ich, was ich da schreibe, da ich die entsprechende Ausbildung genossen und Berufserfahrung habe. Und zu allem Überfluss spreche ich auch noch aus Erfahrung, weil ich mich schon mit diversen Vermietern darum streiten musste, was zulässig ist und was nicht.
 
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