80er Aquarium ausgelaufen

hallo, ich habe ein großes problem. als wir im urlaub waren ist unser 3 monate altes aquarium ausgelaufen.
als unser hausmeister anrief tropfte es bereits beim nachbarn von der decke. als meine freundin in unsere whg kam waren noch ca. 15cm wasser drin und es tropfte vom unterschrank auf den boden.
jetzt habe ich das becken auf dem balkon neu befüllt um zu schauen wo das leck ist, komischerweise läuft jetzt nichts mehr.
innerhalb von 2 tagen war das becken leer und jetzt ist alles wieder ok, das kann doch nicht sein oder?

ic
 

black-avenger

Mitglied
Ahoi,

offenbar doch. Es kann auch über irgend eine undichte Leitung wie eine CO2 Zuführung oder möglicherweise eine Undichtigkeit am Filtersystem (wenn Außenfilter verwendet wird) ausgetreten sein.

Grüße
Thomas
 
A

Anonymous

Guest
Mich würde da mal interessieren wie hoch der entstandene Schaden ist/war. Hat alles reibungslos mit der Hausrat geklappt?
 
FKS schrieb:
das ist ein Wasserschaden. Fertig. Klar zahlt die Versicherung.
muss man das Aquarium dann extra in der Versicherung mit angeben? Mein kleines hatte ich nämlich nicht extra gemeldet. Aber das große wollte ich nächste Woche anmelden
 
Dorismaya schrieb:
muss man das Aquarium dann extra in der Versicherung mit angeben?
kommt drauf in. Meistens sind Wasserschäden durch Aquarien mit drin (mal in den Vertrag gucken), nicht aber immer der Glasbruch. Das muss extra versichert werden (dabei geht es aber nur um eine Versicherung für das Aquarium, nicht für die Folgeschäden).
Ich hoffe, dass Olli sich dazu noch mal meldet. Er hat da den besseren Überblick.

edit: oh! Hier geht's weiter http://www.aquaristik-live.de/sonstiges-f17/rechtsfragen-t110566.html :roll:
 

fischolli

R.I.P.
Moin,

es kommt wirklich auf den Vertrag der Hausratversicherung an. Bei manchen sind explizit nur Leitungswasserschäden versichert, bei anderen (meist neueren) gilt auslaufendes Aquarienwasser als normal mitversicherter Schaden. Ich habe bei meiner z.B. die Aquarien nachgemeldet und mir das schriftlich bestätigen lassen. Extra-Prämie hat es nicht gekostet. Ich würrde immer empfehlen, erstmal in die Bedingungen zu kucken oder meinen Betreuer zu fragen, ob das automatisch mit eingeschlossen ist. Wenn das da nicht explizit drinsteht, Gesellschaft anrufen und Einschluß beantragen. ggfs. dann auch mal über Wechsel nachdenken, dazu einfach an eine Versicherungsmakler wenden, der nicht nur eine GEsellschaft im Angebot hat oder imm I-Net Vergleichsrechner suchen.

Der Schaden bei Dritten (das Wasser, das durch die Decke kommt z.B.) ist ansich immer über die Privathaftpflicht abgedeckt.

Gruß
 

Henny

Mitglied
Hi,

es ist wirklich wichtig, die Versicherungsbedingungen seiner Hausratversicherung zu überprüfen, ob der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus Aquarien mitversichert ist. Wenn man einen Außenfilter betreibt, sollte man auch überprüfen, ab der Wasseraustritt aus selbigem versichert ist und sich das ggf. in Textform bestätigen lassen. Im Schadenfall sehen einige Versicherer das nämlich sehr differenziert.

Die Privathaftpflichtversicherung leistet nur dann, wenn man den Wasserschaden fahrlässig verursacht hat. Da der Betrieb eines Aquariums nicht der Gefährdungshaftung unterliegt, ist man nämlich vor dem Gesetz nicht haftbar, wenn man an dem Schaden keinerlei Schuld hat. Und dann würde auch die Haftpflichtversicherung nicht zahlen.

Dann kann man dem Hausbesitzer und ggf. dem Mieter darunter nur wünschen, dass diese eine Wohngebäudeversicherung bzw. eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, in der auch der bestimmungswidrige Austritt von Aquarienwasser eingeschlossen ist. Sonst bekommen diese Leute nämlich keine Leistung.

Viele Grüße von Henny-Andrea
 
Salvete.

Auch wenn das kein Jura-Forum ist, muß ich doch mal doof nachfragen:

"Die Privathaftpflichtversicherung leistet nur dann, wenn man den Wasserschaden fahrlässig verursacht hat." ????
Ich dachte bislang, bei Fahrlässigkeit würde der Schaden eben nicht übernommen? Zwar hab ich nicht den Eindruck, dass flüchtigerweise eine Negation vergessen wurde, aber ich dachte, ich frag doch mal nach....
Grüße S.
 

Henny

Mitglied
Hi S.,

nee, ich habe mich nicht verschrieben.
Eine Person ist vor dem Gesetz schadenersatzpflichtig, wenn sie einen Schaden schuldhaft verursacht hat. 'Schuldhaft' bedeutet 'fahrlässig' oder 'vorsätzlich'. Habe ich an einem Schaden, der durch mich verursacht wurde, gar keine Schuld, so muss ich dem Geschädigten dafür auch keinen Schadenersatz zahlen.
Eine Haftpflichtversichererung hat die Aufgabe, die gesetzliche Schadenersatzpflicht ihrer Kunden zu übernehmen. Für vorsätzlich (absichtlich) herbeigeführte Schäden leistet die Haftpflich allerdings nicht. Man nennt das 'Ausschluss'.
Habe ich also an einem Schaden keine Schuld, bin ich vor dem Gesetz nicht haftbar und dementsprechend leistet auch meine Haftpflichtversicherung nicht.

Verwechsele das bitte nicht mit den Sachversicherungen (z.B. Hausrat, Wohngebäude oder Kasko). Dort wird bei Schuldlosigkeit und leichter Fahrlässigkeit geleistet, bei grober Fahrlässigkeit wird eine Leistungskürzung nach der 'Schwere des Verschuldens' vorgenommen - das kann bis zur Leistungsverweigerung führen. Bei Vorsatz ist der Versicherer auch hier leistungsfrei.

Viele Grüße von Andrea
 

fischolli

R.I.P.
Moin,

damit hier keine Mißverständnisse aufkommen: bei Vorsatz zahlt keine Versicherung irgendwas. Bei Fahrlässigkeit natürlich schon. Inzwischen leisten einige gute Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit.

Leute, macht euch nicht verrückt hier, ruft eure Versicherer an und klärt dort einfach ab, wie es in euren Verträgen mit der Aquaristik aussieht oder fragt euren Betreuer/Makler.

Gruß
 
Ei guck...

Fischolli hat mit seinem Rat sicher recht! Wenn auch im weitesten Sinne OT, ich fand es trotzdem informativ. Hab nämlich an genau dem angesprochenen Definitionsproblem von "Vorsatz" u "Fahelässigkeit" gehangen. LAnger Rede kurze Sinn: Bin jetzt informiert, danke :idea:

Grüße
S.
 
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