Hallo Fritz,
in meinen Augen hinkt Dein Vergleich.
bei uns herrscht aber auch das Prinzip des Lernens aus Fehlern, zweite Chance
...
aber wenn man Mördern nach langer Haftstrafe 2. Chancen ermöglicht, wird das vermutlich nach grob fahrlässigen Unfällen auch - vielleicht sogar noch eher - wieder möglich sein.
Zum einen ist da die "zweite Chance" bei einem Mörder. In Deutschland sieht es so aus, daß eine lebenslange Haftstrafe nach 25 Jahren endet. Bei psychisch Kranken könnte für die Zeit danach eine Sicherungsverwahrung in einer Klinik erfolgen. Bei allen anderen könnte bei guter Führung der Gefängnisaufenthalt nach 20 Jahren enden.
Und dann? Derjenige hat das Alter verpasst, eine Familie zu gründen oder hat seine Kinder nicht aufwachsen sehen. Ein Haus im Grünen bauen oder eine private Altersvorsorge betreiben, der Zug ist abgefahren. Ein Freundeskreis existiert nicht mehr, oft hat sich auch die Familie abgewendet. Im erlernten Beruf fehlen 20 Jahre Erfahrung und der Lebenslauf hat eine unerklärliche Lücke in der Größe eines halben Arbeitslebens. Es gibt kaum Chancen auf eine Stelle und ohne Gehaltsnachweis gibt es kaum Chancen auf eine Wohnung. Die soziale Sackgasse ohne Wendemöglichkeit ist vorprogrammiert.
Gut, für die Angehörigen des Mordopfers ist das häufig nicht genug Strafe, denn der Mörder lebt immerhin noch, das Opfer hat sein Leben vor Jahren beendet.
Aber wo genau siehst Du da eine zweite Chance?
Im Gegensatz dazu wird jemand, der alkoholisiert einen Unfall verursacht, (wenn er nicht bereits vorbestraft ist,) häufig mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Ist nicht eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe genau das - eine zweite Chance?
Aber die Leistung von Schadenersatz ist ein völlig anderer Punkt. Schadenersatz ist keine Strafe!
Schmerzensgeld, das bei uns in Deutschland sowieso recht gering bemessen wird, ist ebenfalls ein Schadensausgleich für erlittene Schmerzen, die man ja nicht rückgängig machen kann.
Und genau deshalb gibt es auch keinen Grund, als Geschädigter darauf zu verzichten oder deswegen ein schlechtes Gewissen zu haben.