Hallo nochmal zusammen;
Mich erschreckt auch wie man an Forderungen festhalten kann, deren Fundament; Annahmen, Vermutungen oberflächliche Verallgemeinerungen ohne Beleg sind.
Ich will in der von PONAKEL zur Diskussion gestellten Frage nichts ändern. Im Tierschutz gibt es an anderer Stelle begründeten Handlungsbedarf, da sollte man sich arrangieren. Ich zum Beispiel tue das bei EURO DOG, was herrenlose Hunde betrifft und halte davon selber einen.
Gesetze als Rechtsnorm, die bestimmte Verhaltensregeln rechtlich fixiert vorzuschreiben, entstehen nicht immer auf den Fundmenten der Wissenschaft und sind leider sehr oft subjektiv beladen, von politischen Zielen und Inhalten oder wirtschaftlichen Interessen und Befindlichkeiten.
Für mich ist schon traurig, wenn Fachminister nicht mal den Beruf haben, der dem Gebiet entspricht und somit deren Kompetenz teilweise zumindest, für mich fraglich erscheint. Man muß hier aufpassen, daß man das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet.
Was meine ich? Die Zivilisationskrankheit alles und jedes mit Gesetzen und §§ zu regeln scheitert an der Vielfalt der objektiven Realität und ist vieleicht aus diesem Grunde in Deutschland eben als Empfehlung und in Österreich als Gesetz in den Aktenordnern gelandet. Im Übrigen ist es bei fast allen Gesetzen (Rechtsnormen) so, daß es Durchführungsbestimmungen gibt, die auch Ausnahmen regeln. Da ich nun kein Österreicher bin, kann ich leider nicht sagen, wie in diesen Durchführungsbestimmungen dort darüber befunden wird.
Fazit: Wenn jemand ein Wandaquarium kauft, dann kann er das ohne schlechtes Gewissen tun. Er ist für den Besatz selbst verantwortlich . Was denn nun wenn einer seine Garnelen oder Schnecken drin hält oder eben die Minifische oder eben nur Wirbellose, da steht doch von Hersteller nicht dran für welche Tiere. Warum soll man mit einem Gesetz in Rechte eines mündigen Bürgers eingreifen. Übrigens in Österreich verhindert das Gesetz nicht den falschen oder den Überbesatz eines 54 Liter-Aquariums, auch nicht in den anderen (zivilisierten) Ländern.
Ich denke emotionalen Faktor dämpfen und sachlich urteilen, das ist realistischer.
Gruß Dirk-Werner
Ponakel schrieb:ich bin erschreckt, wie sehr man an etwas festhalten kann, nur weil es in vielen Ländern, leider auch in Deutschland, als akzebtabel angesehen wird.
Das möche ich zu Deiner Behauptung sagen, dass es möglich sei in Nanobecken Tiere artgerecht zu halten.
Dieser Schluss kommt vielmehr daher, weil wir meiner Meinung nach ein viel zu schlüpfriges Tierschutzgesetz haben.
Mich erschreckt auch wie man an Forderungen festhalten kann, deren Fundament; Annahmen, Vermutungen oberflächliche Verallgemeinerungen ohne Beleg sind.
Ich will in der von PONAKEL zur Diskussion gestellten Frage nichts ändern. Im Tierschutz gibt es an anderer Stelle begründeten Handlungsbedarf, da sollte man sich arrangieren. Ich zum Beispiel tue das bei EURO DOG, was herrenlose Hunde betrifft und halte davon selber einen.
Gesetze als Rechtsnorm, die bestimmte Verhaltensregeln rechtlich fixiert vorzuschreiben, entstehen nicht immer auf den Fundmenten der Wissenschaft und sind leider sehr oft subjektiv beladen, von politischen Zielen und Inhalten oder wirtschaftlichen Interessen und Befindlichkeiten.
Für mich ist schon traurig, wenn Fachminister nicht mal den Beruf haben, der dem Gebiet entspricht und somit deren Kompetenz teilweise zumindest, für mich fraglich erscheint. Man muß hier aufpassen, daß man das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet.
Was meine ich? Die Zivilisationskrankheit alles und jedes mit Gesetzen und §§ zu regeln scheitert an der Vielfalt der objektiven Realität und ist vieleicht aus diesem Grunde in Deutschland eben als Empfehlung und in Österreich als Gesetz in den Aktenordnern gelandet. Im Übrigen ist es bei fast allen Gesetzen (Rechtsnormen) so, daß es Durchführungsbestimmungen gibt, die auch Ausnahmen regeln. Da ich nun kein Österreicher bin, kann ich leider nicht sagen, wie in diesen Durchführungsbestimmungen dort darüber befunden wird.
Fazit: Wenn jemand ein Wandaquarium kauft, dann kann er das ohne schlechtes Gewissen tun. Er ist für den Besatz selbst verantwortlich . Was denn nun wenn einer seine Garnelen oder Schnecken drin hält oder eben die Minifische oder eben nur Wirbellose, da steht doch von Hersteller nicht dran für welche Tiere. Warum soll man mit einem Gesetz in Rechte eines mündigen Bürgers eingreifen. Übrigens in Österreich verhindert das Gesetz nicht den falschen oder den Überbesatz eines 54 Liter-Aquariums, auch nicht in den anderen (zivilisierten) Ländern.
Ich denke emotionalen Faktor dämpfen und sachlich urteilen, das ist realistischer.
Gruß Dirk-Werner