Hi Jochen,
Tiere sind zwar prinzipiell keine Sachen, aber auf Tiere werden die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewandt, werden also quasi wie Sachen behandelt.
Der Käufer muss grundsätzlich nachweisen, dass die Sache/ Tier mangelhaft ist, nicht der Verkäufer. Der Verkäufer muss dann, sollte ein Sachmangel nachgewiesen werden, beweisen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelfrei war, wenn sich der Mangel binnen 6 Monaten zeigt. Diese Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate bedeutet eben gerade nicht, dass der Verkäufer grundsätzlich nachweisen muss, dass die Sache mangelfrei übergeben wurde, sondern hilft dem Käufer nur insoweit, dass, wenn sich ein Mangel binnen 6 Monaten nachweisen lässt, von Gesetzes wegen vermutet wird, dass dieser Mangel bei Übergabe vorgelegen hat. Da hier in diesem Fall aber überhaupt nicht feststeht, woran das Tier gestorben ist, muss der Käufer nach wie vor nachweisen, dass das Tier "mangelhaft" war, beispielsweise krank war. Das Tier kann beispielsweise an Stress oder falschen Haltungsbedingungen, Altersschwäche usw. gestorben sein, dies indiziert keinen Sachmangel.
Grüße,
Nadine
Tiere sind zwar prinzipiell keine Sachen, aber auf Tiere werden die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewandt, werden also quasi wie Sachen behandelt.
Der Käufer muss grundsätzlich nachweisen, dass die Sache/ Tier mangelhaft ist, nicht der Verkäufer. Der Verkäufer muss dann, sollte ein Sachmangel nachgewiesen werden, beweisen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelfrei war, wenn sich der Mangel binnen 6 Monaten zeigt. Diese Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate bedeutet eben gerade nicht, dass der Verkäufer grundsätzlich nachweisen muss, dass die Sache mangelfrei übergeben wurde, sondern hilft dem Käufer nur insoweit, dass, wenn sich ein Mangel binnen 6 Monaten nachweisen lässt, von Gesetzes wegen vermutet wird, dass dieser Mangel bei Übergabe vorgelegen hat. Da hier in diesem Fall aber überhaupt nicht feststeht, woran das Tier gestorben ist, muss der Käufer nach wie vor nachweisen, dass das Tier "mangelhaft" war, beispielsweise krank war. Das Tier kann beispielsweise an Stress oder falschen Haltungsbedingungen, Altersschwäche usw. gestorben sein, dies indiziert keinen Sachmangel.
Grüße,
Nadine