Timur Ostermann
Mitglied
Ich bin nicht verärgert, ich habe nur sachlich argumentiert und einen kleinen Witz gemacht. 
OK, für heute reicht es.Doch das kannst du gerne zugeben das merkt man bei deiner Antwort doch direkt =)
Sagte ich ja bereits fühl dich einfach nicht angegriffen und wenn doch ist Einsicht immer ein guter Weg. Gib bitte acht auf dich am Sonntag bei der Börse in Spandau . Schöne Woche noch und nicht den Kopf hängen lassen bei dem Hobby geht es manchmal auf und ab es war nichts böse gemeint aus meiner Sicht aber manchmal ließt man es ja so als wäre es so. Deine Tüpfelwelse sehen wunderbar aus.OK, für heute reicht es.
Ich bin zu sauer um weiterzuschreiben.![]()
Ich denke dieses Wort ist das Schlüsselwort.Laut § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist für das Züchten und Abgeben von Wirbeltieren zu Erwerbszwecken eine behördliche Erlaubnis notwendig – das gilt ausdrücklich auch für:
LG
Hey Wolf,Hallo,
Interessantes Thema. Da wäre es jetzt echt gut zu wissen, wie da die Rechtslage tatsächlich ist. Es gibt ja genug Züchter, die versuchen sich ihr Hobby damit zu finanzieren, ich selbst kenne da auch welche. Natürlich haben die schon teure nicht so häufige Tiere.
Der genannte Zebrawels, ich gehe davon aus, es handelte sich um den L46, ist kein so gutes Beispiel. Für den braucht man nämlich einen Herkunftsnachweis, da wird es wohl gleich noch deutlich schwieriger. Ich kenne einen Züchter, der hat deswegen, alle seine Tiere abgegeben.
L. G. Wolf