Aquarium gebrochen Falsche gestanden???

Hallo alle zusammen

bräuchte da mal Rat wäre super wenn ihr mir helfen könntet. Hab mir vor Weihnachten ein Aquarium gekauft nach langem warten kamm es am 22.12.2006. Am selben Tag hab ich es aufgestellt auf dem dafür vorgesehenen Schrank zwischen Unterschrank und Becken hab ich eine Sicherheitsunterlage gelegt. dann der schock am 2.1.07 wurde es undicht und die bodenplatte am Becken zerbrach. War das Aquarium falsch gestánden oder eher ein Materialfehler.

Becken ist ein Eckaquarium mit 210l.

würde mich über Antworten freuen.
 
Hi, also wenn du eine unterlegmatte drunter hattest und dir sicher bist das kein steinchen oder ähnliches drunterlag dann ist es mit sicherheit ein Materialfehler aber ich denke das dieses nicht zur Garantie gehört
 
Hi,

eigentlich dürfte es nicht an dem Standort gelegen haben.
Es mag auch sein, dass der Fahrer nen bisschen zackig fuhr und dein AQ einen nicht erkennbaren Schaden erlitt und dem ganzen Druck nicht standhielt.

Mit GArantie ist so ne Sache. WEnn ich es richtig verstanden habe, hast du keinen richtigen Unterschrank benutzt oder?
Das kann auch so eine Sache sein wo die Garantie/Versicherung drauf anspricht.

lg sabrina
 
Hallo,
ist die Platte worauf das AQ steht/stand noch gerade? Bei meinem 54 L Becken hatte sich die Platte leicht durch gebogen, musste noch eine stütze drunter machen(alter Schreibtisch). Solltest du alles beachtet haben, hast du noch Garantie.
Wenn der schrank dabei war hast du garantiert Garantie solange du der Beschreibung gefolgt bist sehe ich da keine bedenken.

Gruß,
Remos
 
Kannst du den Sprungverlauf der Bodenplatte fotografiere?

Glas ist an der Kante am Empfindlichsten, nur normalerweise sind die Kanten der Bodenplatte durch die seitlichen Scheiben geschützt. Da ja die Bodenplatte meistens versenkt ist. Das kommt daher, weil das Silicon das zur Verklebung verwendet wird, mehr Zugbelastung als Scherbelastung aushält.

Anhand des Sprungverlaufes kann man eventuell abschätzen von woher dieser gekommen ist. (Ich war 25 Jahre lang Glaser)

Eine Garantie in Anspruch nehmen, da sehe ich fast keine Chance. Sobald das AQ das Lager, oder den Laden, oder sonst was verlässt und auf dem Weg zu dir ist (außer bei eigenem Fuhrpark oder bei besonderer vorher schriftlich festgelegter Vereinbarung) liegt die Haftung beim Käufer. Dies legt das BGB fest.
Deshalb auch immer sehr genau kontrollieren was man erhält und bei Mängel sofort reklamieren oder noch besser Paket (Päckchen) nicht annehmen wegen einer Beschädigung.

Dann war das AQ einige Zeit bei dir gestanden, da könnte jeder Zeit das Glas durch irgendeine äußere Einwirkung beschädigt worden sein.

So als nächstes kommt der Aufstellort, ist die Platte unterhalb der Bodenplatte ausreichend unterstützt, so dass sich diese nicht verbiegen kann?

Jetzt kommt wieder der Sprungverlauf den ich sehen müßte, ist dieser so das er auch von einem eventuellen Materialfehler herrühren könnte, kommt die Gewährleistung von 2 Jahren.

Es ist durchaus möglich, das die Glasscheibe die als Bodenplatte verwendet wurde, einen kleinen Einlauf hatte also z. B. von 1 mm länge, den sieht man nicht unbedingt.
Und es kann durchaus sein das dieser, erst nach ein paar Tagen nach dem belasten mit Wasser, restlos durchspringt.

Im ersten halben Jahr der Gewährleistungsfrist liegt die Beweislast beim Verkaufer, das heist der Verkaufer muss beweisen dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war. Nach dem ersten halben Jahr für die restlichen 1,5 Jahre liegt die Beweislast beim Kaufer, das heist der Käufer muss den Beweis antreten, dass bei der Übergabe der Mangel bereits vorhanden war.

lt. BGB § 434 handelt es sich um einen Sachmangel.

Jetzt kommt § 437 aus dem BGB der folgend lautet:

Rechte des Käufers bei Mängel
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Vorraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach §439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§440, 323 und 326 Abs 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach §441 den Kaufpreis mindern und
3. nach §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach §284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Ich hoffe ich konnte dir in dieser Sache jetzt weiter helfen, aber wie gesagt sehr interesant dazu wäre ein Foto der Bodenplatte. Allerdings nur wenn diese nicht in der Zwischenzeit entfernt wurde und durch andere Einflüsse weiter veschädigt wurde.
 
Hallo alle zusammen

danke für die schnelle Antwort. Das Aquarium stand auf dem Unterschrank der dabei war. Hab auch ein Foto von dem Riss in der Bodenplatte. Hatte schon seit Anfang an Probleme mit der Firma. Jetzt hoffe ich nur das ich ein neues Becken bekomm oder Ersatz. Kann mir vielleicht jemand sagen wieviel es kosten würde wenn man es reparieren lassen würde und wo man es machen lassen kann. Wäre super

Dann wünsch ich euch allen einen schönen Tag.
 

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Hallo

ja hab ein Bild von dem Aquarium. Das Becken stand auf dem unterschrank der dabei war.ich häng es mal an das Bild dann kannst es ansehen.


Mfg Bryan.t
 

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wenn du schon öfter probleme mit dem lieferer hattest wirst du vielleicht kein ersatz bekommen. ich denke es ist nicht lohnenswert das zu reparieren. es gibt aquarienhersteller die machen dir ein neues mit genau den selben maßen, kannst dann deine abdeckung nutzen. ich denke mit min 150 euro, weil das ein eckaquarium ist.

falls der hersteller dir das nicht erstatten möchte würde ich mit klage drohen, weil du es auf seinem unterschrank errichtet hast. oder versuchs mal mit der hausratsversicherung falls vorhanden.

gruß

irfan
 
hallo,

versuchs mal mit der hausratsversicherung

i.d.r. decken hausratversicherungen nur den schaden der durch aquarien entstanden ist ab. nicht jedoch der schaden am aquarium selbst und dessen inhalt (fische, pflanzen, ...)

gruß
ulli
 
A

Anonymous

Guest
Hallo,

falls Du eine Glasversicherung hast in der AQ eingeschlossen sind, dann ersetzen die zumindest die defekte Scheibe. Mit etwas Verhandlungsgeschick auch etwas mehr.

Ist zwar nicht viel, aber immerhin etwas.

Liebe Grüße
Heidrun
 
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