Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Hallo zusammen!

Ich würde gerne wissen welche maximale Aquariengröße ihr in einer Wohnung im 4. OG aufstellen würdet, wenn ihr dazu auch nicht wisst welche Wand tragend ist... Bis jetzt hab ich nämlich nur 80l.
Ich muss das einfach mal fragen, denn mein Göttergatte meinte vor kurzem doch tatsächlich im Zooladen zu mir warum ich denn nur so ein popeliges Becken hätte, die mit passendem Schrank seien doch viel schöner und ob ich nicht so eins möchte...
Jetzt heißt es schnell kaufen, sonst lässt die Droge bestimmt nach, die er genommen hat ;-)

LG, Kerstin
 

Z-Jörg

Mitglied
Hi Kerstin,
die Etage ist dabei ziehmlich egal, du müsstest uns schon mehr Infos über die Bausubstanz geben u. dann ist es immer noch mit Vorsicht zu genießen.
 
Hi!

Ich wollte mit der Etage nur ausdrücken, dass da kein fester Boden, sondern noch ne Wohnung drunter ist...
Von der Bausubstanz hab ich keine Ahnung, ich meine jetzt auch keine 1000l, aber sowas wie "240l gehen eigentlich immer" ab 500l würd ich fragen oder so... ich meine, eine Badewanne sollte ich ja theoretisch aufstellen dürfen und die wiegt ja auch.. oder nicht? Keine Ahnung...
Wir haben halt grade etwas Ärger mit der Hausverwaltung, daher will ich da erstmal so Infos sammeln bevor ich Frage und die sagen aus purer Zickigkeit schon nein.

Ich dachte so ca. an 360l, mehr auf keinen Fall!

LG, Kerstin
 
Hi


ist das denn ein altbau o.ä.
Wenn sie dir das Becken verbieten wollen soweit ich weiß sind Aquarien dekorationsgegenstände ;-)

LG Denise
 
Hi!

Ja, wenn sie gepflegt sind ja! ;-)
Ich möchte einfach nicht, dass meine Fische plötzlich dem Mieter unter mir "Hallo" sagen. Oder (was wahrscheinlicher ist?) dann beim Auszug dann an der Stelle was zu sehen ist...

Wo mir jetzt auffällt, dass ich gar keine Vorstellung davon habe, was da passiert, bzw. passieren kann. Das das Becken durchfällt oder so kommt wohl nicht so oft vor ;-) (Ich tippe ja auf gerissenen Estrich, schiefe Böden etc wodurch das Becken bzw. der Schrank dann kippen/kaputtgehen kann und der Wasserschaden ist dann ja doch emens).
Weiß da jemand genaueres?

LG, Kerstin
 
Hallo,
kershy schrieb:
Weiß da jemand genaueres?
ja, der Statiker.
Ich glaube hier wird keiner was genaues sagen können und wollen. Dafür gibts die Fachleute. Sonst könnte sich ja jeder mal schnell eine Statik für sein Einfamilienhaus im Forum absegnen lassen und gut ist.
Du kennst noch nicht mal den Aufbau deines Bodens, die Substanz, ob es sich um eine tragende Wand handelt oder nicht etc. Ich glaube bei diesen Infos wird es selbst für einen Statiker schwer.
 
Hi,

wenn man mal mit gesundem Menschenverstand drübernachdenkt, dann kann ein 240 L Becken keine Probleme machen! Du könntest ja sonst keinen Kleiderschrank aufstellen oder stell dir mal vor es stehen 3 große Männer bei dir zusammen und quatschen. Du müsstest ja immer die Sorge haben das die durch die Decke fallen :shock:

Du kannst in deiner Hausratversicherung das Aquarium extra absichern und damit müsstest du deine Hausverwaltung auch beruhigen können.

Bei größeren Becken kommst du aber um den Statiker nie rum.

Lg Dani
 

fischolli

R.I.P.
Moin,

Thema Aquarium würde ich mit der Hausrat besprechen. Bei manchen ist es mit drin, bei anderen muß man es mit anmelden, das ist nicht einheitlich geregelt.

Der SChaden bei den Bewohnern unter dir ist kein Hausrat-, sondern ein Haftpflichtschaden.

Gruß
 
Hallo,

also bis 240 Liter sollten sich keine Probleme ergeben...

Bezüglich Wasserschaden und Hausratversicherung ist zu sagen, dass viele Verischerungen nur gegen Leitungswasserschäder versichern. Viele von denen Zählen Aquarienwasser als Leitungswasser. Es gibt aber auch welche, wo das nicht mit hineinfällt. Dementsprechend nochmals nachfragen und u. U. nachversichern...

Mfg Sven
 
Hi

schau mal beim örtlichem Aquarienverein oder anderen Größeren Institutionen (VDA und co) ich hab darrüber eine Versicherung laufen bis 25 000€ eigener und Fremdschaden.

LG Denise
 

black-avenger

Mitglied
schroda schrieb:
Hallo,

also bis 240 Liter sollten sich keine Probleme ergeben...

Bezüglich Wasserschaden und Hausratversicherung ist zu sagen, dass viele Verischerungen nur gegen Leitungswasserschäder versichern. Viele von denen Zählen Aquarienwasser als Leitungswasser. Es gibt aber auch welche, wo das nicht mit hineinfällt. Dementsprechend nochmals nachfragen und u. U. nachversichern...

Mfg Sven
Ist es zuviel verlangt bei einem so heißen Thema die Finger still zu halten wenn man nicht genau weiß von was man spricht?
Ein frei stehendes Aquarium hat per Definition nichts mit Leitungswasser zu tun. Dass einige Versicherer Schäden durch Aquarien am Hausrat generell bis zur vollen Versicherungssumme einschließen ändert daran nichts. Wenn Wasserschäden durch ein Aquarium in den Hausratbedingungen nicht irgendwo gesondert als versichert benannt werden ist's nicht mit drin. So einfach ist der Spaß. Die Versicherung hat im Zweifelsfall auch wenig Verständnis wenn dann im Schadensfall argumentiert wird: "Aber der schroda hat im Internet gesagt, dass [...]"
Es hat einen Grund warum bei fast jedem Versicherer ohne explizite Nennung in den Bedingungen per Zusatzoption, natürlich verbunden mit einem geringen Aufpreis, eine solche Wasserpfütze mitversichert werden kann. Wär ja völlig abwegig wenn bei den meisten Versicherern ein Schaden durch Aquarium unter Leitungswasser laufen würde, nech :roll:

Im weiteren Verlauf der Sache hätte ich allerdings offen gestanden je nach Größe des Potts weitaus weniger Sorge um den Hausrat als um das Gebäude an sich. Sofern sich das Wasser anschickt unter den Estrich zu sickern ist Party. Der Kollege in der Wohnung unten drunter hat seinen Spaß, der Eigentümer der Wände in welchen man wohnt (sofern es nicht die eigenen sind) ebenso. Du hast auch deinen Spaß sofern keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Ebenso würde ich mir als Eigentümer meiner eigenen vier Wände Gedanken machen ob in der Gebäudeversicherung Schäden durch auslaufende Aquarien eingeschlossen sind. Den Schaden an der Bausubstanz kratzt in dem Fall weder Hausrat noch Haftpflicht.

Grüße
Thomas
 

Henny

Mitglied
Hallo Leute,

dieses Thema kommt hier immer wieder auf.

Das eine ist das Thema des eigenen ausreichenden Versicherungsschutzes, um sich bei Schäden, besonders an fremdem Eigentum, nicht in den finanziellen Ruin zu treiben.

Das andere ist aber doch das verantwortliche Handeln gegenüber anderen Menschen. Auch wenn man eine gute Haftpflichtversicherung hat, die einen solchen Schaden finanziell übernimmt, so sind damit aber für die geschädigten Menschen (Hausbesitzer und andere Mieter) noch lange nicht die daraus entstehenden erheblichen Unannehmlichkeiten (ggf. vorübergehender Auszug, Telefonate und Termine mit Handwerkern, etc.) gedeckt!!! Die bezahlt denen nämlich niemand!!!
Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen einer Neuwert- und einer Zeitwertversicherung: Eine Hausrat- und eine Wohngebäudeversicherung sind Neuwertversicherungen. Der Versicherungsnehmer bekommt die nicht mehr zu gebrauchenden Sachen zum Neuwert ersetzt. Was aber nun, wenn der Hausbesitzer oder der Mieter darunter keine Aquarien eingeschlossen hat, weil er auch gar keine hat? Dann bekommt er von seiner Versicherung nämlich gar nichts!!! Dann leistet nur die (hoffentlich vorhandene) Haftpflichtversicherung des Schädigers. Und wie leistet die? Zum Zeitwert! Für sein durchnässtes Sofa bekommt der Mieter darunter nur eine Wertentschädigung für ein gebrauchtes Sofa. Prost Mahlzeit! :( Das selbe gilt für das Eigentum des Hausbesitzers.

Für mich hinkt z.B. der Vergleich mit einem großen Kleiderschrank extrem. Wenn ich einen solchen Kleiderschrank aufstelle und mein Mietvertrag sieht diesbezüglich keine gewichtsmäßigen Beschränkungen vor, dann kann ich davon ausgehen, dass das o.k. ist. Wenn nun beim Auszug festgestellt wird, dass sich der Boden durch den Kleiderschrank verändert hat, dann ist das das Thema des Hausbesitzers. Der hätte mich bei einer bekannten suboptimalen Bausubstanz entweder im Mietvertrag darauf hinweisen müssen oder er muss eben versuchen, die Baufirma in Regress zu nehmen. Ich, als Mieter, konnte den Schaden dann aber nicht vorhersehen. Dass der Kleiderschrank beim Mieter unter mir landet, ist auch eher unwahrscheinlich.

Auch ein AQ, wenn es nicht ganz riesig ist, wird meistens nicht spontan komplett durchbrechen. Aber Wasser kann auslaufen! Je größer der Pott, desto mehr Wasser! Aus einem Kleiderschrank läuft normalerweise kein Wasser aus.

Insofern finde ich es alleine schon aus der Verantwortung anderen Menschen gegenüber angesagt, das Thema mit dem Vermieter zu besprechen und ggf. auf eigene Kosten einen Statiker zu beauftragen.

Außerdem sollte man sich auch bei einer bestehenden Haftpflichtversicherung nicht zu sicher sein. Manche Fälle werden als bedingter Vorsatz gewertet und dann ist Ende im Gelände mit der Zahlung. Dann haben alle Beteiligten richtig Spaß!

Viele Grüße von Henny
 

black-avenger

Mitglied
schroda schrieb:
Hi,

was hast du eigentlich an "dementsprechend nochmals nachfragen" nicht verstanden????

Mfg und schönes Wochenende

Habe ich verstanden. Dein Satzbau im Einzelnen:

"Ich werfe verallgemeinerten, gequirlten Kuhmist in die Runde, [setze hier Floskel ein die verdeutlicht, dass ich keinen Dunst von der Sache habe - fragt selber nochmal an betreffender Stelle nach]!"

Das passt mir nicht, v.a. bei diesem Thema nicht. Danke auch an Henny, sehr schöne Darstellung. Ich glaub ich bin schon zu abgestumpft um an sowas (soziale Komponente eines Schadens) noch ausreichend zu denken und darauf hinzuweisen.

Grüße
Thomas
 
Hallo!

Uiuiui... Da hab ich ja was anregrichtet mit diesem Thema ;-)

Mir ist die soziale Komponesnte sehr wichtig! Grade, weil ich grade unter dem Fehlen einer solchen bei einer Nachbarin leide!

WER DIE GESCHICHTE NICHT HÖREN WILL JETZT WEITERSPRINGEN!

Diese Frau mag uns nicht (keine Ahnung warum) und hat ständig unseren Kinderwagen in den Papiermüll geschmissen. Als der dann kaputt ging, wollten wir etwas Geld von ihr (haben ganz freundlich mit ihr geredet!) und als sie sich weigerte haben wir Anzeige wegen Sachbeschädigung gestellt. Der Wagen war neu und wir schwimmen ja auch nicht im Geld...
Naja, Ende vom Lied: sie hat nachgemessen und der Platz wo der Kinderwagen steht ist grade so etwas schmaler als es bei einem Fluchtweg sein sollte. Jetzt hat sie bei der Hausverwaltung durchgesetzt, dass die Kinderwägen weg müssen! Tja, ohne Keller und mit Wohnung im 4. Stock schon scheiße!
Zudem kam heute noch ein Brief, dass die Hausverwaltung uns die Erlaubnis zur Hundehaltung entzieht, da unser Hund kläffen würde und angeblich hätten wir sogar zwei Hunde... Wir haben gefragt, die Nachbarn über und unter uns haben den Hund noch nie gehört!
Jetzt hab ich halt schiss, dass die uns hier raushaben wollen und mir dann auch noch meine 80l Pfütze verbieten, wenn sie wissen, dass ich eine habe! Weiß jemand, ob die das können?!

JETZT WIEDER WEITERLESEN!

Ich hatte halt gehofft, dass ihr mir ca. einen Wert nennen könnt, der immer geht, aber der scheint ja ziemlich klein zu sein!
:) ich meine ein Nano-Cube, würde ich jetzt behaupten, geht immer!

Eine Frage noch zur sozialen Komponente (also wegen Wasserschaden bei anderen) da kann der Statiker doch auch nix machen, oder? Ich meine, selbst wenn er sagt da können 500l hin, ist dieser Boden dann auch weniger wasserdurchlässig? Ich denke 200l machen auch schon ziemlich nass, oder? Will das jetzt nicht schönreden, aber wenn so ein Aquarium undicht wird, merkt man das doch eigentlich schnell genug, als das 500 oder 100l keinen Unterschied machen sollten, oder?

LG, Kerstin
 
Hallo Kerstin,

ich verstehe nicht ganz? Gehts dir hier jetzt um die Statik, quasi wieviel Gewicht du reinstellen kannst, oder um einen evtl. Wasserschaden am AQ und deine Nachbarn?

Zur Statik wird dir wirklich nur ein Fachmann etwas sagen können. Der muss dafür aber dann wirklich ein paar Infos kriegen.
Doch selbst wenn der grünes Licht gibt, würde ich mit dem Vermieter vorher reden und eine Erlaubnis einhollen, wenn du ehe schon soviel Unannehmlichkeiten hast.
Wenn du die kriegst, dann würde ich das AQ auf jeden Fall vesichern, für den Fall der Fälle.

Also kurz gesagt:
- Statik ok
- Erlaubnis da
- Versicherung abgeschlossen

dann kann dir glaube ich auch die schlimmste Nachbarin nichts mehr an haben.

Viel Erfolg!!
 
raubfisch schrieb:
Hallo Kerstin,

ich verstehe nicht ganz? Gehts dir hier jetzt um die Statik, quasi wieviel Gewicht du reinstellen kannst, oder um einen evtl. Wasserschaden am AQ und deine Nachbarn?

(...)

Also kurz gesagt:
- Statik ok
- Erlaubnis da
- Versicherung abgeschlossen

Viel Erfolg!!

Hi!

Mir geht es eigentlich um das Gewicht des Beckens bzw. evtl. Schäden dadurch, nicht um Wasserschäden. Das ein Aquarium bei mir versichert wird, ist selbstverständlich! Ich meine nur, selbst wenn es versichert ist, ändert es für den Nachbarn ja nix, ob das Wasser aus nem Becken mit Erlaubnis oder ohne kam! Ich würde bei Schäden, die meine Versicherung nicht übernimmt Betroffenen helfen (wegen des oben genannten Sofas etc. ...) klar! Ist ja schließlich meine Schuld gewesen dann! Daran ändert die Erlaubnis der Hausverwaltung nix, oder? Oder hat das versicherungstechnisch Auswirkungen? Was genau ist denn im Falle eines Schadens besser, wenn ich die Hausverwaltung informiert habe, als ohne (das OK vom Statiker habe ich ja dann als Argument!)? Sorry, stehe Grade auf dem Schlauch...( nein, ich mache grade keinen WW ;-) )

Wie komm ich denn an die Unterlagen für den Statiker? Auch nur über die Hausverwaltung, oder? Doof...!
Sonst wäre mein Plan:

a) Statiker fragen
b) Versicherung

LG, Kerstin
 
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