also die wohngebäudeversicherung würde nur in kraft treten, oder benötigt werden, wenn zum beispiel wie schon geschrieben teppiche und tapeten (nur ein beispiel) alles mit den "wänden" fest in verbindung steht, würde der teppich nur aufliegen, würde es natürlich über die hausratversicherung laufen, aber du kannst generell ein aquarium nicht in die wohngebäudeversicherung mit einschließen! die haftpflicht tritt aber in dem sinne bei einem auslaufenden aquarium nicht in kraft, sondern die hausrat soweit das aq dann mitversichert ist, die haftpflichtversicherung würde nur dann in anspruch genommen werden, wenn du tatsächlich keine hausrat hast und deinen "untermietern" oder was auch immer einen schaden zufügen würdest, dein eigener würde hier aber nicht bezahlt werden!
deswegen würde eine regulierung über die bestehende hausrat stattfinden, als sogenannter "folgeschaden" bei deinen nachbarn und der glasbruch gehört ja schon zur hausratversicherung, kann ein/ oder -ausgeschlossen werden, es gibt aber eben auch "pakete" wo das aquarium mit glasbruch versichert ist, aber keine extra glasversicherung notwendig ist