Also die Richterin sagt: 3 AQ sind ok, gehört "zum persönlichen Gestalten des Umfeldes". Belastung ist nicht anders als Schrankwand Eiche Rustikal.
Noch ein paar rechtliche Hinweise:
In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, daß das Halten von Kleintieren (Ziervögel, Fische im Aquarium, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, etc.), zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört. Solche Tiere kann der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Für ungewöhnliche oder exotische Tiere gilt insoweit keine Ausnahme; maßgeblich ist nicht, ob das Halten solcher Kleintiere allgemein üblich ist, sondern ob die Interessen des Vermieters und der übrigen Hausbewohner durch die Tierhaltung tangiert werden (vgl. AG Köln WuM 1990, 343; WuM 1984, 78; AG Essen ZMR 1996, 37; vgl. aber auch LG Essen NJW-RR 1991, 908:
Kleintiere (Zierfische, Kanarienvögel, Wellensittiche und Hamster) dürfen ohne besondere Vereinbarung in der Mietwohnung gehalten werden, wenn sich ihre Anzahl in einem angemessenen Rahmen hält und ihre Unterbringung ordnungsgemäß erfolgt. Grund hierfür ist, daß keinerlei Beeinträchtigungen für die Nachbarn oder die Wohnungen mit der Haltung von Kleintieren einhergehen. Das Halten einer Ratte in einem Terrarium einer Mietwohnung unterliegt der Genehmigungspflicht. Der Vermieter kann die Entfernung des Tiers im Hinblick auf eine mögliche Störung des Hausfriedens verlangen (§ 550 BGB)20. Das gilt auch für gefährliche, insbesondere für giftige Tiere.
Unter die Kleintierhaltung fällt nach Auffassung des AG Essen auch das Halten zweier 40 cm langer Bartagame (Echsen)21.
Allgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. Die Anzahl oder Menge der gehaltenen Kleintiere darf aber das übliche Maß nicht wesentlich übersteigen. Nach einer Entscheidung des AG Eschweiler, WuM 1992, S. 240 sind z.B. vier Aquarien noch zulässig.
Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Vier Aquarien, die jeweils 1000 Liter fassen, bedürften wohl der Erlaubnis des Vermieters, schon weil die Bodenbelastung mit dem beträchtlichen Gewicht eines großen Aquariums zu Schäden an der Mietsache führen könnte.(link
dazuhttp://www.anwalt-im-netz.de/Mietre ... ltung.html
Und:
http://www.terrarienclub-bayreuth.de...ce/urteil2.htm