Hallo Leute,
dieses Thema kommt hier immer wieder auf.
Das eine ist das Thema des eigenen ausreichenden Versicherungsschutzes, um sich bei Schäden, besonders an fremdem Eigentum, nicht in den finanziellen Ruin zu treiben.
Das andere ist aber doch das verantwortliche Handeln gegenüber anderen Menschen. Auch wenn man eine gute Haftpflichtversicherung hat, die einen solchen Schaden finanziell übernimmt, so sind damit aber für die geschädigten Menschen (Hausbesitzer und andere Mieter) noch lange nicht die daraus entstehenden erheblichen Unannehmlichkeiten (ggf. vorübergehender Auszug, Telefonate und Termine mit Handwerkern, etc.) gedeckt!!! Die bezahlt denen nämlich niemand!!!
Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen einer Neuwert- und einer Zeitwertversicherung: Eine Hausrat- und eine Wohngebäudeversicherung sind Neuwertversicherungen. Der Versicherungsnehmer bekommt die nicht mehr zu gebrauchenden Sachen zum Neuwert ersetzt. Was aber nun, wenn der Hausbesitzer oder der Mieter darunter keine Aquarien eingeschlossen hat, weil er auch gar keine hat? Dann bekommt er von seiner Versicherung nämlich gar nichts!!! Dann leistet nur die (hoffentlich vorhandene) Haftpflichtversicherung des Schädigers. Und wie leistet die? Zum Zeitwert! Für sein durchnässtes Sofa bekommt der Mieter darunter nur eine Wertentschädigung für ein gebrauchtes Sofa. Prost Mahlzeit!

Das selbe gilt für das Eigentum des Hausbesitzers.
Für mich hinkt z.B. der Vergleich mit einem großen Kleiderschrank extrem. Wenn ich einen solchen Kleiderschrank aufstelle und mein Mietvertrag sieht diesbezüglich keine gewichtsmäßigen Beschränkungen vor, dann kann ich davon ausgehen, dass das o.k. ist. Wenn nun beim Auszug festgestellt wird, dass sich der Boden durch den Kleiderschrank verändert hat, dann ist das das Thema des Hausbesitzers. Der hätte mich bei einer bekannten suboptimalen Bausubstanz entweder im Mietvertrag darauf hinweisen müssen oder er muss eben versuchen, die Baufirma in Regress zu nehmen. Ich, als Mieter, konnte den Schaden dann aber nicht vorhersehen. Dass der Kleiderschrank beim Mieter unter mir landet, ist auch eher unwahrscheinlich.
Auch ein AQ, wenn es nicht ganz riesig ist, wird meistens nicht spontan komplett durchbrechen. Aber Wasser kann auslaufen! Je größer der Pott, desto mehr Wasser! Aus einem Kleiderschrank läuft normalerweise kein Wasser aus.
Insofern finde ich es alleine schon aus der Verantwortung anderen Menschen gegenüber angesagt, das Thema mit dem Vermieter zu besprechen und ggf. auf eigene Kosten einen Statiker zu beauftragen.
Außerdem sollte man sich auch bei einer bestehenden Haftpflichtversicherung nicht zu sicher sein. Manche Fälle werden als bedingter Vorsatz gewertet und dann ist Ende im Gelände mit der Zahlung. Dann haben alle Beteiligten richtig Spaß!
Viele Grüße von Henny