Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

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Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon kershy » 11.01.2012 23:25

Hallo zusammen!

Ich würde gerne wissen welche maximale Aquariengröße ihr in einer Wohnung im 4. OG aufstellen würdet, wenn ihr dazu auch nicht wisst welche Wand tragend ist... Bis jetzt hab ich nämlich nur 80l.
Ich muss das einfach mal fragen, denn mein Göttergatte meinte vor kurzem doch tatsächlich im Zooladen zu mir warum ich denn nur so ein popeliges Becken hätte, die mit passendem Schrank seien doch viel schöner und ob ich nicht so eins möchte...
Jetzt heißt es schnell kaufen, sonst lässt die Droge bestimmt nach, die er genommen hat ;-)

LG, Kerstin
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Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon adv » 11.01.2012 23:25


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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon Z-Jörg » 11.01.2012 23:34

Hi Kerstin,
die Etage ist dabei ziehmlich egal, du müsstest uns schon mehr Infos über die Bausubstanz geben u. dann ist es immer noch mit Vorsicht zu genießen.
Grüße
Jörg

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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon kershy » 12.01.2012 00:00

Hi!

Ich wollte mit der Etage nur ausdrücken, dass da kein fester Boden, sondern noch ne Wohnung drunter ist...
Von der Bausubstanz hab ich keine Ahnung, ich meine jetzt auch keine 1000l, aber sowas wie "240l gehen eigentlich immer" ab 500l würd ich fragen oder so... ich meine, eine Badewanne sollte ich ja theoretisch aufstellen dürfen und die wiegt ja auch.. oder nicht? Keine Ahnung...
Wir haben halt grade etwas Ärger mit der Hausverwaltung, daher will ich da erstmal so Infos sammeln bevor ich Frage und die sagen aus purer Zickigkeit schon nein.

Ich dachte so ca. an 360l, mehr auf keinen Fall!

LG, Kerstin
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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon IceCobra » 12.01.2012 00:39

Hi


ist das denn ein altbau o.ä.
Wenn sie dir das Becken verbieten wollen soweit ich weiß sind Aquarien dekorationsgegenstände ;-)

LG Denise
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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon kershy » 12.01.2012 01:51

Hi!

Ja, wenn sie gepflegt sind ja! ;-)
Ich möchte einfach nicht, dass meine Fische plötzlich dem Mieter unter mir "Hallo" sagen. Oder (was wahrscheinlicher ist?) dann beim Auszug dann an der Stelle was zu sehen ist...

Wo mir jetzt auffällt, dass ich gar keine Vorstellung davon habe, was da passiert, bzw. passieren kann. Das das Becken durchfällt oder so kommt wohl nicht so oft vor ;-) (Ich tippe ja auf gerissenen Estrich, schiefe Böden etc wodurch das Becken bzw. der Schrank dann kippen/kaputtgehen kann und der Wasserschaden ist dann ja doch emens).
Weiß da jemand genaueres?

LG, Kerstin
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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon black-avenger » 12.01.2012 03:41

IceCobra hat geschrieben:Hi


ist das denn ein altbau o.ä.
Wenn sie dir das Becken verbieten wollen soweit ich weiß sind Aquarien dekorationsgegenstände ;-)

LG Denise


Einspruch, euer Ehren.

Grüße
Thomas
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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon raubfisch » 12.01.2012 08:33

Hallo,
kershy hat geschrieben:Weiß da jemand genaueres?

ja, der Statiker.
Ich glaube hier wird keiner was genaues sagen können und wollen. Dafür gibts die Fachleute. Sonst könnte sich ja jeder mal schnell eine Statik für sein Einfamilienhaus im Forum absegnen lassen und gut ist.
Du kennst noch nicht mal den Aufbau deines Bodens, die Substanz, ob es sich um eine tragende Wand handelt oder nicht etc. Ich glaube bei diesen Infos wird es selbst für einen Statiker schwer.
Mit den besten Grüßen aus Köln,
Peter

... auch der der stolpert, macht einen Schritt vorwärts. Man sollte nur nicht auf die Fr.... fallen.
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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon Danimonster » 12.01.2012 09:28

Hi,

wenn man mal mit gesundem Menschenverstand drübernachdenkt, dann kann ein 240 L Becken keine Probleme machen! Du könntest ja sonst keinen Kleiderschrank aufstellen oder stell dir mal vor es stehen 3 große Männer bei dir zusammen und quatschen. Du müsstest ja immer die Sorge haben das die durch die Decke fallen :shock:

Du kannst in deiner Hausratversicherung das Aquarium extra absichern und damit müsstest du deine Hausverwaltung auch beruhigen können.

Bei größeren Becken kommst du aber um den Statiker nie rum.

Lg Dani
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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon FKS » 12.01.2012 09:39

Danimonster hat geschrieben:Du kannst in deiner Hausratversicherung das Aquarium extra absichern

in Bezug auf was? Wasserschaden? Der ist normalerweise gedeckt.
Gruß
Frank
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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon fischolli » 12.01.2012 10:09

Moin,

Thema Aquarium würde ich mit der Hausrat besprechen. Bei manchen ist es mit drin, bei anderen muß man es mit anmelden, das ist nicht einheitlich geregelt.

Der SChaden bei den Bewohnern unter dir ist kein Hausrat-, sondern ein Haftpflichtschaden.

Gruß
Olli____________________________________
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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon schroda » 12.01.2012 10:35

Hallo,

also bis 240 Liter sollten sich keine Probleme ergeben...

Bezüglich Wasserschaden und Hausratversicherung ist zu sagen, dass viele Verischerungen nur gegen Leitungswasserschäder versichern. Viele von denen Zählen Aquarienwasser als Leitungswasser. Es gibt aber auch welche, wo das nicht mit hineinfällt. Dementsprechend nochmals nachfragen und u. U. nachversichern...

Mfg Sven
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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon IceCobra » 12.01.2012 11:45

Hi

schau mal beim örtlichem Aquarienverein oder anderen Größeren Institutionen (VDA und co) ich hab darrüber eine Versicherung laufen bis 25 000€ eigener und Fremdschaden.

LG Denise
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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon black-avenger » 12.01.2012 19:37

schroda hat geschrieben:Hallo,

also bis 240 Liter sollten sich keine Probleme ergeben...

Bezüglich Wasserschaden und Hausratversicherung ist zu sagen, dass viele Verischerungen nur gegen Leitungswasserschäder versichern. Viele von denen Zählen Aquarienwasser als Leitungswasser. Es gibt aber auch welche, wo das nicht mit hineinfällt. Dementsprechend nochmals nachfragen und u. U. nachversichern...

Mfg Sven

Ist es zuviel verlangt bei einem so heißen Thema die Finger still zu halten wenn man nicht genau weiß von was man spricht?
Ein frei stehendes Aquarium hat per Definition nichts mit Leitungswasser zu tun. Dass einige Versicherer Schäden durch Aquarien am Hausrat generell bis zur vollen Versicherungssumme einschließen ändert daran nichts. Wenn Wasserschäden durch ein Aquarium in den Hausratbedingungen nicht irgendwo gesondert als versichert benannt werden ist's nicht mit drin. So einfach ist der Spaß. Die Versicherung hat im Zweifelsfall auch wenig Verständnis wenn dann im Schadensfall argumentiert wird: "Aber der schroda hat im Internet gesagt, dass [...]"
Es hat einen Grund warum bei fast jedem Versicherer ohne explizite Nennung in den Bedingungen per Zusatzoption, natürlich verbunden mit einem geringen Aufpreis, eine solche Wasserpfütze mitversichert werden kann. Wär ja völlig abwegig wenn bei den meisten Versicherern ein Schaden durch Aquarium unter Leitungswasser laufen würde, nech :roll:

Im weiteren Verlauf der Sache hätte ich allerdings offen gestanden je nach Größe des Potts weitaus weniger Sorge um den Hausrat als um das Gebäude an sich. Sofern sich das Wasser anschickt unter den Estrich zu sickern ist Party. Der Kollege in der Wohnung unten drunter hat seinen Spaß, der Eigentümer der Wände in welchen man wohnt (sofern es nicht die eigenen sind) ebenso. Du hast auch deinen Spaß sofern keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Ebenso würde ich mir als Eigentümer meiner eigenen vier Wände Gedanken machen ob in der Gebäudeversicherung Schäden durch auslaufende Aquarien eingeschlossen sind. Den Schaden an der Bausubstanz kratzt in dem Fall weder Hausrat noch Haftpflicht.

Grüße
Thomas
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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon schroda » 13.01.2012 00:43

Hi,

was hast du eigentlich an "dementsprechend nochmals nachfragen" nicht verstanden????

Mfg und schönes Wochenende
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Re: Max. Aquariengröße ohne Statiker (4. OG)

Beitragvon Henny » 13.01.2012 02:35

Hallo Leute,

dieses Thema kommt hier immer wieder auf.

Das eine ist das Thema des eigenen ausreichenden Versicherungsschutzes, um sich bei Schäden, besonders an fremdem Eigentum, nicht in den finanziellen Ruin zu treiben.

Das andere ist aber doch das verantwortliche Handeln gegenüber anderen Menschen. Auch wenn man eine gute Haftpflichtversicherung hat, die einen solchen Schaden finanziell übernimmt, so sind damit aber für die geschädigten Menschen (Hausbesitzer und andere Mieter) noch lange nicht die daraus entstehenden erheblichen Unannehmlichkeiten (ggf. vorübergehender Auszug, Telefonate und Termine mit Handwerkern, etc.) gedeckt!!! Die bezahlt denen nämlich niemand!!!
Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen einer Neuwert- und einer Zeitwertversicherung: Eine Hausrat- und eine Wohngebäudeversicherung sind Neuwertversicherungen. Der Versicherungsnehmer bekommt die nicht mehr zu gebrauchenden Sachen zum Neuwert ersetzt. Was aber nun, wenn der Hausbesitzer oder der Mieter darunter keine Aquarien eingeschlossen hat, weil er auch gar keine hat? Dann bekommt er von seiner Versicherung nämlich gar nichts!!! Dann leistet nur die (hoffentlich vorhandene) Haftpflichtversicherung des Schädigers. Und wie leistet die? Zum Zeitwert! Für sein durchnässtes Sofa bekommt der Mieter darunter nur eine Wertentschädigung für ein gebrauchtes Sofa. Prost Mahlzeit! :( Das selbe gilt für das Eigentum des Hausbesitzers.

Für mich hinkt z.B. der Vergleich mit einem großen Kleiderschrank extrem. Wenn ich einen solchen Kleiderschrank aufstelle und mein Mietvertrag sieht diesbezüglich keine gewichtsmäßigen Beschränkungen vor, dann kann ich davon ausgehen, dass das o.k. ist. Wenn nun beim Auszug festgestellt wird, dass sich der Boden durch den Kleiderschrank verändert hat, dann ist das das Thema des Hausbesitzers. Der hätte mich bei einer bekannten suboptimalen Bausubstanz entweder im Mietvertrag darauf hinweisen müssen oder er muss eben versuchen, die Baufirma in Regress zu nehmen. Ich, als Mieter, konnte den Schaden dann aber nicht vorhersehen. Dass der Kleiderschrank beim Mieter unter mir landet, ist auch eher unwahrscheinlich.

Auch ein AQ, wenn es nicht ganz riesig ist, wird meistens nicht spontan komplett durchbrechen. Aber Wasser kann auslaufen! Je größer der Pott, desto mehr Wasser! Aus einem Kleiderschrank läuft normalerweise kein Wasser aus.

Insofern finde ich es alleine schon aus der Verantwortung anderen Menschen gegenüber angesagt, das Thema mit dem Vermieter zu besprechen und ggf. auf eigene Kosten einen Statiker zu beauftragen.

Außerdem sollte man sich auch bei einer bestehenden Haftpflichtversicherung nicht zu sicher sein. Manche Fälle werden als bedingter Vorsatz gewertet und dann ist Ende im Gelände mit der Zahlung. Dann haben alle Beteiligten richtig Spaß!

Viele Grüße von Henny
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